Erbe eines landwirtschaftlichen Betriebes
Erbe eines landwirtschaftlichen Betriebes
am 11.01.2005 22:22:37 von Steffen Mayer
Hallo,
ich habe wohl das Glück einen landwirtschaftlichen Betrieb zu erben. Das
übliche Anhängsel was sowas betrifft): Wohnhaus, Scheune, einige
verpachtete Äcker.
Der zu Beerbende (entschuldigung wenn ich dieses Wort wähle, aber mir ist
jetzt kein besseres bekannt) ist auf Grund seines Alters schon mind. 12
Jahre nicht mehr landwirtschaftlich tätig. Die Scheune steht leer und die
Äcker sind wie gesagt verpachtet.
Wie sieht es das steuerlich aus. Muss ich im Fall des Erbes Steuern
nachzahlen? Muss ich im Fall eines Verkaufs Steuern nachzahlen?
Ich weiss nicht inwiefern ein landwirtschaftlicher Betrieb steuerlich
gesehen wird?
Wenn ich in einem "normalen" Unternehmen ein Grundstück kaufe und
verkaufe muss ich den Gewinn versteuern. Wenn ich das geerbte Wohnhaus
verkaufe, muss ich dann den "Gewinn" versteuern? Und was ist dann
überhaupt der Gewinn... 100% des verkaufserlöses? Das kann ja wohl nicht
sein?
Gruss,
Steffen Mayer
Re: Erbe eines landwirtschaftlichen Betriebes
am 15.01.2005 14:03:48 von Siegfried Rundstedt
Steffen Mayer wrote:
> ich habe wohl das Glück einen landwirtschaftlichen Betrieb zu erben. Das
> übliche Anhängsel was sowas betrifft): Wohnhaus, Scheune, einige
> verpachtete Äcker.
> Der zu Beerbende (entschuldigung wenn ich dieses Wort wähle, aber mir ist
vulgo: Erblasser!
> jetzt kein besseres bekannt) ist auf Grund seines Alters schon mind. 12
> Jahre nicht mehr landwirtschaftlich tätig. Die Scheune steht leer und die
> Äcker sind wie gesagt verpachtet.
> Wie sieht es das steuerlich aus. Muss ich im Fall des Erbes Steuern
> nachzahlen? Muss ich im Fall eines Verkaufs Steuern nachzahlen?
> Ich weiss nicht inwiefern ein landwirtschaftlicher Betrieb steuerlich
> gesehen wird?
> Wenn ich in einem "normalen" Unternehmen ein Grundstück kaufe und
> verkaufe muss ich den Gewinn versteuern. Wenn ich das geerbte Wohnhaus
> verkaufe, muss ich dann den "Gewinn" versteuern? Und was ist dann
> überhaupt der Gewinn... 100% des verkaufserlöses? Das kann ja wohl nicht
> sein?
Kleiner Tip: Als frischgebackener vermögender Erbe solltest Du zum StB
gehen. Steuern landwirtschaftlicher Betriebe sind nichts für Anfänger.
Gruß, Steve
Re: Erbe eines landwirtschaftlichen Betriebes
am 16.01.2005 11:42:15 von Steffen Mayer
Am Sat, 15 Jan 2005 14:03:48 +0100 Steve Highcastle <> sc=
hrieb:
> Steffen Mayer wrote:
> > ich habe wohl das Glück einen landwirtschaftlichen Betrieb zu erben. =
Das
> > übliche Anhängsel was sowas betrifft): Wohnhaus, Scheune, einige
> > verpachtete Äcker.
> > Der zu Beerbende (entschuldigung wenn ich dieses Wort wähle, aber mir=
ist
>=20
> vulgo: Erblasser!
Danke!
>=20
> > jetzt kein besseres bekannt) ist auf Grund seines Alters schon mind. 12
> > Jahre nicht mehr landwirtschaftlich tätig. Die Scheune steht leer und=
die
> > Äcker sind wie gesagt verpachtet.
> > Wie sieht es das steuerlich aus. Muss ich im Fall des Erbes Steuern
> > nachzahlen? Muss ich im Fall eines Verkaufs Steuern nachzahlen?
> > Ich weiss nicht inwiefern ein landwirtschaftlicher Betrieb steuerlich
> > gesehen wird?
> > Wenn ich in einem "normalen" Unternehmen ein Grundstück kaufe und
> > verkaufe muss ich den Gewinn versteuern. Wenn ich das geerbte Wohnhaus
> > verkaufe, muss ich dann den "Gewinn" versteuern? Und was ist dann
> > überhaupt der Gewinn... 100% des verkaufserlöses? Das kann ja wohl =
nicht
> > sein?
>=20
> Kleiner Tip: Als frischgebackener vermögender Erbe solltest Du zum StB
> gehen. Steuern landwirtschaftlicher Betriebe sind nichts für Anfänger.
Ich weiss.... ich wollte mich nur vorab informieren. Der Punkt ist an diese=
r Stelle. Der Erblasser ist noch unter den Lebenden. Denkt aber irgendwie e=
r muss nichts in Richtung Betriebsauflöung tun. Ich habe jetzt aus meinem=
bekanntenkreis gehört, dass da doch was zu tun ist. Ich wollte das nur n=
och mal gegenchecken. Ich habe nämlich vernommen, dass es ein wesentliche=
r Unterschied ist, wenn ich ein Gegenstand aus dem "Betriebsvermögen" nac=
h dem Ableben des Erblassers verkaufe, als wenn er zu Lebzeiten das ganze a=
uflöst.
>=20
> Gruß, Steve
>=20
Gruss,
Steffen
Re: Erbe eines landwirtschaftlichen Betriebes
am 16.01.2005 12:00:11 von Siegfried Rundstedt
Steffen Mayer wrote:
Ich weiss.... ich wollte mich nur vorab informieren. Der Punkt ist an
dieser Stelle.
Der Erblasser ist noch unter den Lebenden. Denkt aber irgendwie er muss
nichts in
Richtung Betriebsauflöung tun. Ich habe jetzt aus meinem bekanntenkreis
gehört,
dass da doch was zu tun ist. Ich wollte das nur noch mal gegenchecken.
Ich habe nämlich
vernommen, dass es ein wesentlicher Unterschied ist, wenn ich ein
Gegenstand aus dem "Betriebsvermögen"
nach dem Ableben des Erblassers verkaufe, als wenn er zu Lebzeiten das
ganze auflöst.
Tun wir doch zunächst mal den Einwand gegen lebende Erblasser als
Spitzfindigkeit zur Seite ...
Insgesamt ist Deine Sorge nicht ohne weiteres begründbar, denn die
Mechanik der Besteuerung stellt sich so dar (mit Dir als Alleinerben):
1. Erben eines Betriebs ist erbschaftsteuerlich günstiger als Erben
eines Geldvermögens.
2. Als Gesamtrechtsnachfolger führst Du nach Erbantritt die Buchwerte
weiter und hast grundsätzlich dieselbe Steuer bei Veräußerung des
Betriebs zu zahlen wie Dein Rechtsvorgänger.
Insofern könnte es (analog zum Gedanken der mittelbaren Grundstücks-
schenkung) steuerlich gar nicht übel sein, wenn Dein noch lebender
künftiger Rechtsvorgänger nichts unternimmt.
Gruß, Steve
Re: Erbe eines landwirtschaftlichen Betriebes
am 17.01.2005 15:01:32 von Scheu Wolfgang
Hallo Melde Dich einfach
Habe mich auf landwirtschaftliches Steuerrecht spezialisiert
Gruß Wolfgang
"Steffen Mayer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,
ich habe wohl das Glück einen landwirtschaftlichen Betrieb zu erben. Das
übliche Anhängsel was sowas betrifft): Wohnhaus, Scheune, einige
verpachtete Äcker.
Der zu Beerbende (entschuldigung wenn ich dieses Wort wähle, aber mir ist
jetzt kein besseres bekannt) ist auf Grund seines Alters schon mind. 12
Jahre nicht mehr landwirtschaftlich tätig. Die Scheune steht leer und die
Äcker sind wie gesagt verpachtet.
Wie sieht es das steuerlich aus. Muss ich im Fall des Erbes Steuern
nachzahlen? Muss ich im Fall eines Verkaufs Steuern nachzahlen?
Ich weiss nicht inwiefern ein landwirtschaftlicher Betrieb steuerlich
gesehen wird?
Wenn ich in einem "normalen" Unternehmen ein Grundstück kaufe und
verkaufe muss ich den Gewinn versteuern. Wenn ich das geerbte Wohnhaus
verkaufe, muss ich dann den "Gewinn" versteuern? Und was ist dann
überhaupt der Gewinn... 100% des verkaufserlöses? Das kann ja wohl nicht
sein?
Gruss,
Steffen Mayer