Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 12.01.2005 11:44:02 von Detlev Hoffmann
Hallo,
ich habe in 2005 Bücher/Software zur Bearbeitung der Steuer 2004 gekauft.
Wann kann ich dieses absetzen? In der Steuererklärung für 2004 obwohl
Rechnung von 2005?
MfG
Detlev Hoffmann
Re: Steuersoftware / Bücherwann absetzen?
am 12.01.2005 22:19:42 von Steffen Mayer
Hallo Detlev,
Ich setzte das im Folgejahr ab. Also Steuersoftware von 2005 für die Steu=
ererklärung 2005. In 2004 gehst Du da wohl leer aus. Der Aufwand ist ja a=
uch 2005 angefallen.
Gruss,
Steffen
Am Wed, 12 Jan 2005 11:44:02 +0100 "Detlev Hoffmann" <> sc=
hrieb:
> Hallo,
> ich habe in 2005 Bücher/Software zur Bearbeitung der Steuer 2004 gekauf=
t.
> Wann kann ich dieses absetzen? In der Steuererklärung für 2004 obwohl
> Rechnung von 2005?
>=20
> MfG
> Detlev Hoffmann
>=20
>=20
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 12.01.2005 22:25:10 von Eric Lorenz
Steffen Mayer schrieb:
> Hallo Detlev,
>
> Ich setzte das im Folgejahr ab. Also Steuersoftware von 2005 für die Steuererklärung 2005. In 2004 gehst Du da wohl leer aus. Der Aufwand ist ja auch 2005 angefallen.
Bitte kein TOFU!
Und zur richtigen Lösung:
§ 11 EStG Zufluß/Abflußprinzip
Also hier im Jahr der Ausgabe!
Eric
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 13.01.2005 10:50:26 von Detlev Hoffmann
Hallo,
"Steffen Mayer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Detlev,
> Ich setzte das im Folgejahr ab. Also Steuersoftware von 2005 für die
> Steuererklärung 2005. In 2004 gehst Du da wohl leer aus. Der
> Aufwand ist ja auch 2005 angefallen.
Meine Steuersoftware von 2005 ist aber für das Jahr 2004. Aber ich denke das
das Jahr der Anschaffung gilt. Was aber passiert nun, wenn ich im Jahr 2005
die Software für 2005 kaufe. Dann habe ich ja 2x die Aufwendung, zwar für 2
verschieden Jahre aber in einem Jahr! Und die darf ich dann zusammen
absetzen? Komme ich da nicht über einen festgelegten Satz?
MfG
Detlev
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 13.01.2005 12:31:32 von Carmen Smolne
Detlev Hoffmann schrieb:
> das Jahr der Anschaffung gilt. Was aber passiert nun, wenn ich im Jahr 2005
> die Software für 2005 kaufe. Dann habe ich ja 2x die Aufwendung, zwar für 2
> verschieden Jahre aber in einem Jahr! Und die darf ich dann zusammen
> absetzen? Komme ich da nicht über einen festgelegten Satz?
Warum sollte es für den Kauf von Steuersoftware einen festen Satz geben,
den man nicht überschreiten darf? Die verschiedenen Produkte kosten doch
unterschiedlich viel, ein fester Satz wäre da IMHO schwer festzulegen.
Und es steht Dir sicher auch frei, Deine Software dann zu kaufen, wenn
Du es für sinnvoll erachtest. Wenn es hier Grenzen gibt, möge man mich
bitte korrigieren, aber es würde mich sehr wundern. Schließlich kann ja
auch der Fall vorkommen, dass man mit seiner Software nicht mehr
zufrieden ist und zu einem anderen Produkt wechselt. Wenn eine solche
Betriebsausgabe nicht anerkannt werden würde, wäre das schon ein starkes
Stück, oder nicht?
Gruß
Carmen
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 13.01.2005 22:25:57 von Eric Lorenz
Detlev Hoffmann schrieb:
>
> Meine Steuersoftware von 2005 ist aber für das Jahr 2004. Aber ich denke das
> das Jahr der Anschaffung gilt. Was aber passiert nun, wenn ich im Jahr 2005
> die Software für 2005 kaufe. Dann habe ich ja 2x die Aufwendung, zwar für 2
> verschieden Jahre aber in einem Jahr! Und die darf ich dann zusammen
> absetzen? Komme ich da nicht über einen festgelegten Satz?
Das Problem gibt es nur bei einer Bilanz! Bei einer normalen
Steuererklärung zählt das Jahr der Ausgabe!!!
Eric
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 14.01.2005 00:25:21 von Christian Schulenburg
Hallo Eric,
> Und zur richtigen Lösung:
> § 11 EStG Zufluß/Abflußprinzip
>
> Also hier im Jahr der Ausgabe!
Widerspruch zumindest in Bezug auf die Bücher: § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 i.V.m.
Nr. 7 und § 6 Abs. 2 EStG. Damit gilt das Jahr der Anschaffung, da die
Bücher GWG sind (unter der Annahme, daß sie maximal EUR 410 kosten). Bei der
Software bin ich mir spontan nicht sicher. Da gab es eine Differenzierung,
die ich gerade nicht finde. Irgendwo in den EStR. Wenn Software = GWG, dann
auch im Jahr der ANschaffung zu berücksichtigen.
Gruß, Christian
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 14.01.2005 12:00:12 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 14.01.2005 14:36:24 von Christian Schulenburg
Hallo Martin,
>>Widerspruch zumindest in Bezug auf die Bücher: § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6
>>i.V.m.
>>Nr. 7 und § 6 Abs. 2 EStG. Damit gilt das Jahr der Anschaffung
>
> Ich sehe Deinen Widerspruch als rabulistisch.
>
> Man muß schon sehr spitzfindig sein, um "das Jahr der (Geld-)ausgabe"
> und "das Jahr der Anschaffung" in diesem Fall nicht gleichzusetzen.
ja, in diesem Fall ist es richtig, daß es keinen Unterschied macht. Wir
hatten ein ähnlich gelagertes Beispiel neulich an der Uni und da war die
"richtige" Begründung eben nicht der Abfluß, sondern das Jahr der
Anschaffung, wenngleich es im speziellen Fall keinen Unterschied macht.
Insoweit bitte ich, es mir nicht allzu sehr nachzutragen, wenn meine
Spitzfindigkeit negativ ankam.
Gruß, Christian
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 14.01.2005 19:00:23 von Eric Lorenz
Martin Gerdes schrieb:
> Man muß schon sehr spitzfindig sein, um "das Jahr der (Geld-)ausgabe"
> und "das Jahr der Anschaffung" in diesem Fall nicht gleichzusetzen.
Und sehe ich auch in diesem Fall als völliger Unsinn an. Ok, wenn er
unbedingt abschreiben will, dann sollte man auch die Mindestgrenze von
60 Euro im Auge behalten!
Eric
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 14.01.2005 22:41:17 von Christian Schulenburg
Hallo Eric,
> Martin Gerdes schrieb:
>
>> Man muß schon sehr spitzfindig sein, um "das Jahr der (Geld-)ausgabe"
>> und "das Jahr der Anschaffung" in diesem Fall nicht gleichzusetzen.
>
> Und sehe ich auch in diesem Fall als völliger Unsinn an. Ok, wenn er
> unbedingt abschreiben will, dann sollte man auch die Mindestgrenze von 60
> Euro im Auge behalten!
welche Mindestgrenze meinst Du? Und wo finde ich sie? Meinst Du R 31 Abs. 3
oder R 40 Abs. 2 EStR?
Abendlichen Gruß,
Christian
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 15.01.2005 00:00:08 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 15.01.2005 09:45:02 von Eric Lorenz
Martin Gerdes schrieb:
>
> Das Wort "Ausgabe" ist doppeldeutig, speziell bei Büchern.
>
> Mich wundert, daß Du es verwendet hast, halte es allerdings (wie
> geschrieben) für spitzfindig, daran herumzukritteln. Der Sachverhalt war
> für mich klar dargestellt.
Ok!
Hast ja Recht. Aber ich schreibe nun nicht den Unterschied zwischen:
Aufwand, Ausgabe, Auszahlung etc. hin....
Eric
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 15.01.2005 14:07:51 von Siegfried Rundstedt
Carmen Smolne wrote:
> Warum sollte es für den Kauf von Steuersoftware einen festen Satz geben,
> den man nicht überschreiten darf? Die verschiedenen Produkte kosten doch
> unterschiedlich viel, ein fester Satz wäre da IMHO schwer festzulegen.
> Und es steht Dir sicher auch frei, Deine Software dann zu kaufen, wenn
> Du es für sinnvoll erachtest. Wenn es hier Grenzen gibt, möge man mich
> bitte korrigieren, aber es würde mich sehr wundern. Schließlich kann ja
> auch der Fall vorkommen, dass man mit seiner Software nicht mehr
> zufrieden ist und zu einem anderen Produkt wechselt. Wenn eine solche
> Betriebsausgabe nicht anerkannt werden würde, wäre das schon ein starkes
> Stück, oder nicht?
Es ging hier aber nicht um BA, sondern um SA. Persönlich hielte ich
aber auch eine Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für ein starkes
Stück!
Gruß, Steve
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 15.01.2005 14:13:18 von Siegfried Rundstedt
Christian Schulenburg wrote:
>>>Widerspruch zumindest in Bezug auf die Bücher: § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6
>>>i.V.m. Nr. 7 und § 6 Abs. 2 EStG. Damit gilt das Jahr der Anschaffung
>>
>>Ich sehe Deinen Widerspruch als rabulistisch.
>>
>>Man muß schon sehr spitzfindig sein, um "das Jahr der (Geld-)ausgabe"
>>und "das Jahr der Anschaffung" in diesem Fall nicht gleichzusetzen.
>
> ja, in diesem Fall ist es richtig, daß es keinen Unterschied macht. Wir
> hatten ein ähnlich gelagertes Beispiel neulich an der Uni und da war die
> "richtige" Begründung eben nicht der Abfluß, sondern das Jahr der
> Anschaffung, wenngleich es im speziellen Fall keinen Unterschied macht.
Lieber Christian,
nicht bös gemeint (ich möchte Dich vor Problemen bei den Uniklausuren
bewahren), aber was Du schreibst, ist nicht spitzfindig, sondern falsch.
Ich dachte zuerst, ich spinne!
Ein Text der Form "§ 9 i. V. m. mit § 6 EStG" klingt für den Laien zwar
toll, wird aber bei jedem Fachmann sofort die Frage auslösen, was
Werbungskosten (§ 9 - Überschußeinkünfte) mit Bilanzansätzen (§ 6 -
Gewinneinkünfte) zu tun haben.
Also: Auch wenn der OP die Bücher in 2004 anschafft (per Kaufvertrag
und Lieferung) und in 2005 bezahlt, gilt bei Überschußeinkünften 2005.
Gruß, Steve
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 15.01.2005 14:38:56 von Eric Lorenz
Steve Highcastle schrieb:
> Es ging hier aber nicht um BA, sondern um SA. Persönlich hielte ich
> aber auch eine Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für ein starkes
> Stück!
Diesbezüglich sind ja auch Verfahren anhängig. Aber diese Probleme
gelten so aber nicht für die SA Steuerberatung.
Eric
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 15.01.2005 14:44:18 von Eric Lorenz
Steve Highcastle schrieb:
>
> nicht bös gemeint (ich möchte Dich vor Problemen bei den Uniklausuren
> bewahren), aber was Du schreibst, ist nicht spitzfindig, sondern falsch.
> Ich dachte zuerst, ich spinne!
Naja, ich wollte nicht direkt das so sagen. Das einzige, was man mir
ankreiden kann, ist die unachtsame Verwendung von Ausgabe, Aufwendungen
oder Auszahlung. Wobei das für einen Otto Steuerbürger ziemlich egal
sein kann.
Interessant war auch die Aussage, die hätten da einen ähnlichen Fall
gehabt. Ähnlich gibbet es nicht. Dann ist im Steuerrecht alles anders.
> Ein Text der Form "§ 9 i. V. m. mit § 6 EStG" klingt für den Laien zwar
> toll, wird aber bei jedem Fachmann sofort die Frage auslösen, was
> Werbungskosten (§ 9 - Überschußeinkünfte) mit Bilanzansätzen (§ 6 -
> Gewinneinkünfte) zu tun haben.
Ok, in einigen Punkten erfolgen gleiche Anwendungen. Muß man aber halt
wirklich genau lesen.
> Also: Auch wenn der OP die Bücher in 2004 anschafft (per Kaufvertrag
> und Lieferung) und in 2005 bezahlt, gilt bei Überschußeinkünften 2005.
Und da wären wir wieder beim § 11 EStG angelangt...
Eric
Re: Steuersoftware / Bücher wann absetzen?
am 16.01.2005 18:11:40 von Daniel Zauft
Steve Highcastle wrote:
> Christian Schulenburg wrote:
>
>>>> Widerspruch zumindest in Bezug auf die Bücher: § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6
>>>> i.V.m. Nr. 7 und § 6 Abs. 2 EStG. Damit gilt das Jahr der Anschaffung
>>>
>>> [..]
>>
>> ja, in diesem Fall ist es richtig, daß es keinen Unterschied macht.
>> Wir hatten ein ähnlich gelagertes Beispiel neulich an der Uni und da
>> war die "richtige" Begründung eben nicht der Abfluß, sondern das Jahr
>> der Anschaffung, wenngleich es im speziellen Fall keinen Unterschied
>> macht.
>
>
> Lieber Christian,
>
> nicht bös gemeint (ich möchte Dich vor Problemen bei den Uniklausuren
> bewahren), aber was Du schreibst, ist nicht spitzfindig, sondern falsch.
> Ich dachte zuerst, ich spinne!
>
Hi Steve,
ich hoffe nicht, dass dich die Grippe von Eric erwischt hat, aber nach
dem was du hier schreibst, scheint es so ...
> Ein Text der Form "§ 9 i. V. m. mit § 6 EStG" klingt für den Laien zwar
> toll, wird aber bei jedem Fachmann sofort die Frage auslösen, was
> Werbungskosten (§ 9 - Überschußeinkünfte) mit Bilanzansätzen (§ 6 -
> Gewinneinkünfte) zu tun haben.
>
Die Paragraphenkette von Christian ist völlig korrekt, wird von dir nur
unvollständig zitiert (beruflich Demagoge?).
Die strikte Trennung zwischen Gewinn- und Überschusseinkünften wird
gerade durch Verweise in bestimmten Fällen aufgehoben: § 9 Abs. 1 S. 3
Nr. 7 verweist auf den § 6 Abs. 2.
Ebenso § 9 (5), der auf Betriebsausgaben Bezug nimmt. Also den
"Fachmann" will ich sehen, der bei nichtselbständiger Tätigkeit folgende
Aussage trifft: "Arbeitszimmer? Geht nicht, steht im § 4 bei den
*Betriebs*ausgaben."
Wichtig ist das kleine Wort "ist" im § 9 Nr. 7, die Anwendung von § 6
Abs. 2 ist daher Pflicht.
> Also: Auch wenn der OP die Bücher in 2004 anschafft (per Kaufvertrag
> und Lieferung) und in 2005 bezahlt, gilt bei Überschußeinkünften 2005.
>
Schlichtweg falsch.
Nach § 6 (2) im Jahr der Anschaffung, also 2004. Nicht die Geldzahlung(§
11) mindert das Einkommen, sondern die sofortige Abschreibung
(Alternativ Abschreibung auf die Nutzungsdauer).
Natürlich kann man noch die Mindestgrenze(jedes Buch einzeln) beachten,
muss aber nicht.
Grüße
Daniel