Grunderwerbsteuer
am 17.01.2005 22:25:06 von Markus BrownHallo NG,
mir stellt sich aktuell folgende Situation, zu der ich gerne Eure
Kommentare hören würde:
Meine Frau und ich entschieden uns, mit Bauträger A schlüsselfertig auf
einem zu erwerbenden Grundstück zu bauen. Der Bauträger informierte uns,
daß der Eigentümer des Grundstückes das Unternehmen B sei, von dem wir
das Grundstück erwerben müßten. A und B stehen in Geschäftsbeziehung zu
einander, agieren jedoch vollkommen unabhängig (beide sind GmbH's mit
komplett verschiedenen Gesellschaftern). Gesagt, getan.
Im Rahmen des Notartermins wurde der Kauf des Grundstückes von Firma B
beurkundet. Unmittelbar anschließend wurde der Bauwerkvertrag mit A
notariell beurkundet. Es wurden also zwei separate Dokumente beim Notar
ausgefertigt.
Vom FA bekamen meine Frau und ich den Grunderwerbsteuerbescheid über den
Grundstückskaufpreis zugesandt, Grunderwerbsteuer wurde bezahlt,
Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, wir sind im Grundbuch
eingetragen worden.
Ebenfalls wurden wir vom FA aufgefordert, in einem Fragebogen Stellung
zu den Umständen des Erwerbs zu nehmen, u.a. wurde nach evtl.
anfallenden Fertigstellungskosten gefragt. Wir haben den Fragebogen
wahrheitsgemäß ausgefüllt.
Ein Bescheid über Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung aus dem
Bauwerkvertrag mit A ging uns jedoch nicht zu.
Frage: Ist unter der beschriebenen Konstellation die Gegenleistung aus
dem Bauwerkvertrag überhaupt Grunderwerbsteuerpflichtig (wir gingen bis
dato davon aus)?
Bin gespannt....
Gruß
Markus Brown