Grenzgängerstatus / Einkommenssteuer in Frankreich

Grenzgängerstatus / Einkommenssteuer in Frankreich

am 28.01.2005 20:14:38 von sven

Hallo Newsgroup,

für eine Auskunft zu folgende Sachverhalt wäre ich sehr dankbar:

Vom März 2003 - Ende April 2004 habe ich in Deutschland gearbeitet, in
Frankreich gewohnt und den Status "Grenzgänger" gehabt, was zur Folge hatte,
dass ich in Frankreich und nicht in Deutschland einkommenssteuerpflichtig
gewesen bin. Zum Mai 2004 habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und bin
wieder nach Deutschland gezogen, somit wieder normal in Deutschland
einkommenssteuerpflichtig.

Die französische Einkommenssteuer für März 2003 - Ende 2003 habe ich im
August / September 2004 auf Basis meiner entsprechenden Steuererklärung von
ca. April 2004 bezahlt. Für den Zeitraum Anfang 2004 -Ende April 2004 ist
die französische Einkommenssteuer noch fällig. Laut Auskunft meines
damaligen (momentan leider nicht erreichbaren) franz. Steuerberater wäre das
Prozedere für diese Reststeuer so gewesen, dass ich im April / Mai 2005 eine
französische Einkommenssteuererklärung mache und genauso wie im Vorjahr im
August / September 2005 die fällige Steuer bezahle.

Nun habe ich eine Benachrichtigung des französischen "Tresors" bekommen, in
dem eine Abschlagszahlung verlangt wird, die 1/3 meiner Steuersumme des
Vorjahres ausmacht. Weitere Abschlagszahlungen in Höhe jeweils eines
Drittels werden im Viermonatstakt fällig. Ich müßte also meine vollständige
Vorjahressteuer als Vorauszahlung für die Steuer Gesamtjahr 2004 aufbringen
bzw. bezahlen, um dann später sowieso große Teile wiederzubekommen, da ich
effektiv nur 4 Monate aus 2004 in Frankreich versteuern muss.

Hat hier in der Newsgroup jemand Erfahrungen mit dieser Problematik bzw. ist
es möglich oder sogar üblich, eine Art vorgezogene Abschlußsteuererklärung
für die Monate Januar - April 2004 zu machen und die Steuerschuld jetzt
schon zu begleichen (anstelle Vorauszahlungen zu leisten, die später sowieso
wieder rückerstattet werden müssen)?

Für jede Information wäre ich dankbar.

MfG
Sven

Re: Grenzgängerstatus / Einkommenssteuer in Frankreich

am 29.01.2005 11:04:08 von Siegfried Rundstedt

> Nun habe ich eine Benachrichtigung des französischen "Tresors"
bekommen, in
> dem eine Abschlagszahlung verlangt wird, die 1/3 meiner Steuersumme des
> Vorjahres ausmacht. Weitere Abschlagszahlungen in Höhe jeweils eines
> Drittels werden im Viermonatstakt fällig. Ich müßte also meine vollständige
> Vorjahressteuer als Vorauszahlung für die Steuer Gesamtjahr 2004 aufbringen
> bzw. bezahlen, um dann später sowieso große Teile wiederzubekommen, da ich
> effektiv nur 4 Monate aus 2004 in Frankreich versteuern muss.
>
> Hat hier in der Newsgroup jemand Erfahrungen mit dieser Problematik bzw. ist
> es möglich oder sogar üblich, eine Art vorgezogene Abschlußsteuererklärung
> für die Monate Januar - April 2004 zu machen und die Steuerschuld jetzt
> schon zu begleichen (anstelle Vorauszahlungen zu leisten, die später sowieso
> wieder rückerstattet werden müssen)?

Es gibt in dieser Gruppe zwar einige, die sich mit *internationalem*
Steuerrecht auskennen. Wenn Du aber eine spezielle Frage zum
*ausländischen* Steuerrecht hast, würde ich diese in einer
französischen Gruppe stellen.

Gruß, Steve

Re: Grenzgängerstatus / Einkommenssteuer in Frankreich

am 29.01.2005 13:02:59 von sven

Danke.

Gruß
Sven

"Steve Highcastle" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ctfn18$j8e$
> > Nun habe ich eine Benachrichtigung des französischen "Tresors"
> bekommen, in
>> dem eine Abschlagszahlung verlangt wird, die 1/3 meiner Steuersumme des
>> Vorjahres ausmacht. Weitere Abschlagszahlungen in Höhe jeweils eines
>> Drittels werden im Viermonatstakt fällig. Ich müßte also meine
>> vollständige Vorjahressteuer als Vorauszahlung für die Steuer Gesamtjahr
>> 2004 aufbringen bzw. bezahlen, um dann später sowieso große Teile
>> wiederzubekommen, da ich effektiv nur 4 Monate aus 2004 in Frankreich
>> versteuern muss.
>>
>> Hat hier in der Newsgroup jemand Erfahrungen mit dieser Problematik bzw.
>> ist es möglich oder sogar üblich, eine Art vorgezogene
>> Abschlußsteuererklärung für die Monate Januar - April 2004 zu machen und
>> die Steuerschuld jetzt schon zu begleichen (anstelle Vorauszahlungen zu
>> leisten, die später sowieso wieder rückerstattet werden müssen)?
>
> Es gibt in dieser Gruppe zwar einige, die sich mit *internationalem*
> Steuerrecht auskennen. Wenn Du aber eine spezielle Frage zum
> *ausländischen* Steuerrecht hast, würde ich diese in einer
> französischen Gruppe stellen.
>
> Gruß, Steve
>
>