Ausweisung der Umsatsteuer auf der Rechnung

Ausweisung der Umsatsteuer auf der Rechnung

am 05.02.2005 09:25:54 von szejerka

Hallo, allerseits.
Ich betreibe in Polen ein Handelsunternehmen. Ich kaufe Lebensmittel in
Deutschland und vertreibe sie auf den Wochenmärkten im Großraum Danzig.
Darüber hinaus beliefere ich andere Kleinhändler.
Oft kaufe ich große Mengen in Aldi-Filialen ein. Meine Frage ist: darf Aldi
mir absagen, Rechnungen mit der Ausweisung der Mehrwertsteuer auszustellen?
Da ich in Polen umsatzsteuerpflichtig bin, könnte ich dort die in
Deutschland bezahlte MWSt als Vorsteuer abziehen (ich habe die
EU-Umsatzsteuernummer).

Falls so eine Absage seitens Aldi nicht zulässig ist, was soll ich
unternehmen, um sie dazu zu bewegen, MWSt-Rechnungen doch auszustellen?

Danke im Voraus

Miroslaw

Re: Ausweisung der Umsatsteuer auf der Rechnung

am 05.02.2005 10:15:06 von Siegfried Rundstedt

szejerka wrote:
> Hallo, allerseits.
> Ich betreibe in Polen ein Handelsunternehmen. Ich kaufe Lebensmittel in
> Deutschland und vertreibe sie auf den Wochenmärkten im Großraum Danzig.
> Darüber hinaus beliefere ich andere Kleinhändler.
> Oft kaufe ich große Mengen in Aldi-Filialen ein. Meine Frage ist: darf Aldi
> mir absagen, Rechnungen mit der Ausweisung der Mehrwertsteuer auszustellen?
> Da ich in Polen umsatzsteuerpflichtig bin, könnte ich dort die in
> Deutschland bezahlte MWSt als Vorsteuer abziehen (ich habe die
> EU-Umsatzsteuernummer).

An dieser Stelle irrst Du. Die USt ist *niemals* grenzüberschreitend
abziehbar.

> Falls so eine Absage seitens Aldi nicht zulässig ist, was soll ich
> unternehmen, um sie dazu zu bewegen, MWSt-Rechnungen doch auszustellen?

Wenn es sich nicht um Kleinbetragsrechnungen handelt, ist Aldi
gesetzlich verpflichtet, die USt auszuweisen. Du kannst Dir in
diesem Fall die in D gezahlte USt beim BfF zurückholen (soge-
nanntes Vorsteuervergütungsverfahren).

Gruß, Steve