Ebenso ... zu Dienstwagen ;-)

Ebenso ... zu Dienstwagen ;-)

am 07.02.2005 12:47:37 von sakukoivu

Hallo zusammen,

zuerstmal Einwandvorwegnahme: Für Euch bin ich der Super DAU, ist nicht mein
Ding ;-)

Mein Problem: Ich bin seit 10 Jahren im Außendienst in
Einsatzwechseltätigkeit, seitdem setze ich mein Home Office ab (bis zur
Obergrenze ... 1200 EUR glaub ich sind das, da mehr als 50 % aber nicht mehr
als 90 % ).

Seit einem Jahr hat mein AG entschieden, das mein Job keine
Einsatzwechseltätigkeit mehr hat, und berechnet mir (neben der 1 % Regel)
noch pauschal 15 Tage fahrt zur Arbeitsstätte, bzw. berechnet es nicht,
sondern ich muß es versteuern.

Was hat das für Konsequenzen für meine Steuererklärung? Ich kann nun doch
kein HO mehr anrechnen vermute ich, kann ich dafür die Fahrt zur
Arbeitsstätte (pauschal 15 Tage oder nach Nachweis???) absetzen? Wäre ja
theoretisch unsinng wenn ich es erst versteure und dann absetze ...

Kann einer sagen ob ich durch die neue Regelung nen Nachteil habe oder sogar
einen Vorteil?

Vielen dank für die HIlfe ... es gibt Branchen da hab ihc null Ahnung und
freue mich das es sowas wie usenet gibt ;-)

ciao

chris

Re: Ebenso ... zu Dienstwagen ;-)

am 07.02.2005 15:32:34 von Uwe Olufs

"Christian Rüttger" <> schrieb im Newsbeitrag
news:cu7kfn$5hf$01$
> Hallo zusammen,
>
> zuerstmal Einwandvorwegnahme: Für Euch bin ich der Super DAU, ist nicht
> mein
> Ding ;-)
>
> Mein Problem: Ich bin seit 10 Jahren im Außendienst in
> Einsatzwechseltätigkeit, seitdem setze ich mein Home Office ab (bis zur
> Obergrenze ... 1200 EUR glaub ich sind das, da mehr als 50 % aber nicht
> mehr
> als 90 % ).
>
> Seit einem Jahr hat mein AG entschieden, das mein Job keine
> Einsatzwechseltätigkeit mehr hat, und berechnet mir (neben der 1 % Regel)
> noch pauschal 15 Tage fahrt zur Arbeitsstätte, bzw. berechnet es nicht,
> sondern ich muß es versteuern.
>
> Was hat das für Konsequenzen für meine Steuererklärung? Ich kann nun doch
> kein HO mehr anrechnen vermute ich, kann ich dafür die Fahrt zur
> Arbeitsstätte (pauschal 15 Tage oder nach Nachweis???) absetzen? Wäre ja
> theoretisch unsinng wenn ich es erst versteure und dann absetze ...
>
> Kann einer sagen ob ich durch die neue Regelung nen Nachteil habe oder
> sogar
> einen Vorteil?

Du versteuerst jetzt Deine Fahrten von der Wohnung zur Arbeit (die Kosten
trägt ja der Arbeitgeber); dafür kannst die jetzt für diese Fahrten die
Entfernungspauschale geltend machen.

Ansonsten wird nicht der AG entschieden haben, dass keine
Einsatzwechseltätigkeit vorliegt, sondern das Finanzamt.
Für das Arbeitszimmer hat das keine Auswirkungen, wenn die Voraussetzungen
(noch) vorliegen.

Uwe