Vorwegabzug für Rentner?

Vorwegabzug für Rentner?

am 07.02.2005 13:00:08 von Jens Hesse

Hallo,

liege ich falsch, wenn ich vermute, dass der Vorwegabzug (Grundlage jetzt
mal immer Recht vor AltEinkG) allen Steuerpflichtigen, also auch Rentnern
zusteht?
Er wird ja um 16% der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gekürzt. Die
GRV-Rente stellt ja aber Sonstige Einkünfte dar. Erfolgt hierdurch keine
Kürzung? Wenn nein: ist das irgendwie noch logisch? Die Kürzung stellt ja
die pauschale Berücksichtigung der SV-Beiträge des Arbeitgebers dar. Für
Rentner übernimmt ja die Hälfte der KV-Beiträge die BfA und für GRV und ALV
werden ja keine Beiträge mehr fällig. Womit wäre also der ungekürzte
Vorwegabzug noch begründbar?
Aber wahrscheinlich ist alles doch ganz anders, was?
Vielen Dank für Hinweise
Jens Hesse

Re: Vorwegabzug für Rentner?

am 07.02.2005 15:28:47 von Uwe Olufs

"Jens Hesse" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> liege ich falsch, wenn ich vermute, dass der Vorwegabzug (Grundlage jetzt
> mal immer Recht vor AltEinkG) allen Steuerpflichtigen, also auch Rentnern
> zusteht?
> Er wird ja um 16% der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gekürzt. Die
> GRV-Rente stellt ja aber Sonstige Einkünfte dar. Erfolgt hierdurch keine
> Kürzung? Wenn nein: ist das irgendwie noch logisch? Die Kürzung stellt ja
> die pauschale Berücksichtigung der SV-Beiträge des Arbeitgebers dar. Für
> Rentner übernimmt ja die Hälfte der KV-Beiträge die BfA und für GRV und
> ALV werden ja keine Beiträge mehr fällig. Womit wäre also der ungekürzte
> Vorwegabzug noch begründbar?
> Aber wahrscheinlich ist alles doch ganz anders, was?
> Vielen Dank für Hinweise
> Jens Hesse


Hat der Rentner nur Rente, dann steht ihm der Vorwegabzug ungekürzt zu.
Bezieht er neben der Rente eine Pension (die begünstigt ist), dann gilt
dasselbe.
Arbeitet der Rentner nebenbei, dann wird ihm der Vorwegabzug über diese
Einkünfte gekürzt.

Uwe