Werbungskosten (Verlustvortrag ESt-Erklärung)

Werbungskosten (Verlustvortrag ESt-Erklärung)

am 07.02.2005 19:09:13 von Thorsten Glasenapp

Hallo,

ich habe von 01-10/ 2004 Lohnersatzleistungen (ALG) und von 11-12/ 2004
Überbrückungsgeld der Bundesagentur für Arbeit bezogen. Von 01-12/ 2004
absolvierte ich ein kostenpflichtiges (5-stellig!) Aufbaustudium als
anerkannte Ergänzung zu meinem früheren Abschluss als Dipl-Ing.. Ab 01.02.05
beendete ich die vorübergehende Selbstständigkeit und bin nun wieder
unbefristet sozialversicherungspflichtig angestellt.

Es sind nun für 2004 erhebliche Werbungskosten im Zusammenhang mit o.g.
Aufbaustudium angefallen, die ich ins Jahr 2005 vortragen möchte.
Ausgiebiges Googlen brachte etwas wiedersprüchliche Ergebnisse, ob und in
welcher max. Höhe pro Jahr dieser Werbungskosten-Vortrag in der
ESt-Erklärung möglich ist.

Es wäre nett, wenn jemand eine kurze Erläuterung oder einen
aufschlussreichen Link posten könnte.

Thorsten

Re: Werbungskosten (Verlustvortrag ESt-Erklärung)

am 08.02.2005 16:58:25 von Thorsten Glasenapp

"Thorsten Glasenapp" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> ich habe von 01-10/ 2004 Lohnersatzleistungen (ALG) und von 11-12/ 2004
> Überbrückungsgeld der Bundesagentur für Arbeit bezogen. Von 01-12/ 2004
> absolvierte ich ein kostenpflichtiges (5-stellig!) Aufbaustudium als
> anerkannte Ergänzung zu meinem früheren Abschluss als Dipl-Ing.. Ab
01.02.05
> beendete ich die vorübergehende Selbstständigkeit und bin nun wieder
> unbefristet sozialversicherungspflichtig angestellt.
>
> Es sind nun für 2004 erhebliche Werbungskosten im Zusammenhang mit o.g.
> Aufbaustudium angefallen, die ich ins Jahr 2005 vortragen möchte.
> Ausgiebiges Googlen brachte etwas wiedersprüchliche Ergebnisse, ob und in
> welcher max. Höhe pro Jahr dieser Werbungskosten-Vortrag in der
> ESt-Erklärung möglich ist.
>
> Es wäre nett, wenn jemand eine kurze Erläuterung oder einen
> aufschlussreichen Link posten könnte.
>
> Thorsten


Liebe NG,

falls meine Frage in Ihrer Breite wirklich so absurd ist, wäre es nett, wenn
Irgendwer mir lediglich die Frage beantworten könnte, ob ein
Werbungskostenvortrag ins Folgejahr bei der ESt möglich ist.

Thorsten