Veräußerungsgewinne (wichtig)
am 13.02.2005 16:53:04 von Anton KerpHallo,
bin mir bei einem Fall gerade mal nicht ganz sicher.
Es soll ein Mitunternehmerteil an einer OHG verkauft werden.
Der Buchwert des Kapitalkontos beträgt 30.000 Euro, der Erlös 300.000 Euro.
Der Gewinn von 270.000 sollte doch jetzt zu Einkünften aus Gewerbetrieb
führen (ggf. noch §34), oder?
Wann gilt jetzt das Halbeinkünfteverfahren im Sinne des § 16 Abs. 2 ?
Was geschieht, wenn er nur 20% des Anteils verkauft?
Privates Veräußerungsgeschäft gemäß §23 ?
Gruß
aK