Wohnzwecke i.S.d. Investitionszulagengesetz und Freiberufliche Tätigkeit
am 16.02.2005 14:59:18 von Dennis SevriensHallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Investitionszulagengesetz (InvZulG), abrufbar unter
Wenn ich eine im Sinne des InvZulG geförderte Wohnung als Freiberuflicher
anmiete und dort gelegentlich auch nächtige und wohne, oder aber dauerhaft
zumindest einen von vier Räumen teilweise auch mit einem Kind bewohne,
gefährde ich dadurch die Investitionszulagen der Eigentümer?
Gibt es dazu Entscheidungen, Meinungen etc.?
Es müsste doch einen argumentativen Unterschied zum reinen Gewerbe geben,
oder?
dpms