Steueramnestie

Steueramnestie

am 22.02.2005 10:39:07 von anonym

hallo,

ich habe auf meinen sohn jahrelang geld angelegt, um dessen freibetrag
zusätzlich auszuschöpfen.
jetzt würde ich gerne das amnestiegesetz noch nutzen, um das geld
zurückzuholen.

was muss ich denn da versteuern? nehme ich dann einfach die
zinseinkünfte, dividenden usw. aus den jahre und führe davon (jetzt)
35% ab? oder auf was beziehen sich die 35%?

danke,

volker

Re: Steueramnestie

am 22.02.2005 11:21:36 von Kurt Guenter

anonym <> schrieb:

>jetzt würde ich gerne das amnestiegesetz noch nutzen, um das geld
>zurückzuholen.

das dürfte das geringste Problem sein.

Du darfst nicht Geld deines Sohnes ohne Genehmigung zu deinem Geld
machen.

Re: Steueramnestie

am 22.02.2005 11:27:43 von anonym

On Tue, 22 Feb 2005 11:21:36 +0100, Kurt Guenter
<> wrote:

>anonym <> schrieb:
>
>>jetzt würde ich gerne das amnestiegesetz noch nutzen, um das geld
>>zurückzuholen.
>
>das dürfte das geringste Problem sein.
>
>Du darfst nicht Geld deines Sohnes ohne Genehmigung zu deinem Geld
>machen.

es war ja ursprünglich meines - habs in einer summe überwiesen (und
nicht angespart oder so...)

aber ists so? ich nehm im grunde genommen die beträge, die im
freistellungsauftrag stehen und versteure die?

grüsse,

volker

Re: Steueramnestie

am 22.02.2005 16:14:47 von Kurt Guenter

anonym <> schrieb:

>es war ja ursprünglich meines

richtig, es WAR. Du hast es aber verschenkt und nun ist es nicht mehr
deins und wegnehmen ist nicht.

Re: Steueramnestie

am 23.02.2005 20:49:13 von Matthias Frank

Kurt Guenter wrote:

> anonym <> schrieb:
>
>
>>es war ja ursprünglich meines
>
>
> richtig, es WAR. Du hast es aber verschenkt und nun ist es nicht mehr
> deins und wegnehmen ist nicht.
>
Normalerweise sollte sogar die Bank eingreifen wenn du das Geld
dir (also anonym natürlich nicht Kurt) zurücküberweist.

Allerdings kann man das Geld im Sinne des Kindes verwenden. z.b.
wenn es für ne Immobilie wäre, als Beitrag für das Kinderzimmer.
Oder als Anteil am Familienauto.
MFG
Matthias
MFG
Matthias

Re: Steueramnestie

am 23.02.2005 22:37:05 von Kurt Guenter

Matthias Frank <> schrieb:

>Allerdings kann man das Geld im Sinne des Kindes verwenden. z.b.
>wenn es für ne Immobilie wäre, als Beitrag für das Kinderzimmer.
>Oder als Anteil am Familienauto.

Auch dann dürfte eine Genehmigung fällig werden.

Re: Steueramnestie

am 24.02.2005 18:09:40 von Matthias Frank

Kurt Guenter wrote:

> Matthias Frank <> schrieb:
>
>
>>Allerdings kann man das Geld im Sinne des Kindes verwenden. z.b.
>>wenn es für ne Immobilie wäre, als Beitrag für das Kinderzimmer.
>>Oder als Anteil am Familienauto.
>
>
> Auch dann dürfte eine Genehmigung fällig werden.
Sicher das schon, evtl. schaltete sich sogar das Jugendamt ein
aber es wäre zumindest legal möglich.
MfG
Matthias