Einkünfte aus Vermietung

Einkünfte aus Vermietung

am 27.02.2005 13:17:22 von kons01

Kann ich Nebenkosten wie z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Heizkosten,
Wasser, etc. absetzen, auch wenn ich sie vom Mieter im Rahmen der
jährlichen Nebenkostenabrechnung zurückfordere?

Re: Einkünfte aus Vermietung

am 27.02.2005 13:39:25 von Eric Lorenz

Kons01 schrieb:
> Kann ich Nebenkosten wie z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Heizkosten,
> Wasser, etc. absetzen, auch wenn ich sie vom Mieter im Rahmen der
> jährlichen Nebenkostenabrechnung zurückfordere?

Hallo!
Ein Realname wäre höflich. Sonst kann es dir passieren, das du von den
Regulars gefiltert wirst und keine Antwort bekommst.

Zur Frage:

Ja, du mußt sie sogar angeben. Das sogenannte Nettoprinzip wurde schon
vor Jahren vom BFH gekippt. Überlichweise sollte die V+V so aussehen:

Einnahmen:
Nettomiete
Umlage
Umlagennachzahlung

Ausgaben:
Umlagenerstattung
Abschreibung
Zinsen
Werbungskosten
- Grundsteuer
- Schornsteinfeger
- Instandhaltungen
- etc.

Eine Besonderheit bei den Zahlungen von Wohngeld an die
Hausgemeinschaft, wenn die Wohnung in einer Wohnanlage liegt:

Wohngeldzahlungen
abzüglich Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
zuzügliche Zahlungen aus der Instandhaltungsrücklage
= abziehbarer Betrag als Werbungskosten

Das übliche Spielchen, das man nur die Nettomiete angibt und
die Umlagefähige Kosten nicht, war zwar früher üblich, aber wie oben
gesagt: BFH sagt: Nein!

Eric

Re: Einkünfte aus Vermietung

am 27.02.2005 13:48:16 von Kurt Guenter

(Kons01) schrieb:

>Kann ich Nebenkosten wie z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Heizkosten,
>Wasser, etc. absetzen, auch wenn ich sie vom Mieter im Rahmen der
>jährlichen Nebenkostenabrechnung zurückfordere?

NK-Vorauszahlungen sind Einnahmen und Grundsteuer etc. sind Ausgaben.

Ausgaben absetzen und Einnahme der Vorauszahlung verschweigen geht
nicht :-)

Re: Einkünfte aus Vermietung

am 28.02.2005 00:00:10 von unknown

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Re: Einkünfte aus Vermietung

am 28.02.2005 20:20:37 von Eric Lorenz

Martin Gerdes schrieb:

>>>Kann ich Nebenkosten wie z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Heizkosten,
>>>Wasser, etc. absetzen, auch wenn ich sie vom Mieter im Rahmen der
>>>jährlichen Nebenkostenabrechnung zurückfordere?
>
>
> Nein, das kannst er letztlich nicht.

Reden wir hier etwas vorbei? Er kann sie ansetzten, aber gleichzeitig
muss er auch die Einnahmen versteuern. Mehr meinte ich nicht!

> Er muß die Ausgaben angeben und die Einnahmen auch. Damit laufen diese
> Gelder durch und sind letztlich (cum grano salis) steuerneutral.

Richtig! So meinte ich das doch auch!

>
> Siehste. Da stehen die eingenommenen Nebenkosten bei den Einnahmen.

Blitzmerker!
>
> Und hier stehen die verausgabten Nebenkosten bei den Ausgaben.
>
> Absetzen kann er allenfalls Nebenkosten für leerstehende Wohnungen, das
> ergibt sich aber bereits aus der obigen Darstellung.

Er hat m.E. gefragt, was er wie angeben kann und handhaben muß. so habe
ich es ihm geantwortet.

>
>>Das übliche Spielchen, das man nur die Nettomiete angibt und
>>die Umlagefähige Kosten nicht, war zwar früher üblich, aber wie oben
>>gesagt: BFH sagt: Nein!
>
>
> War das denn die Frage?

Indirekt schon. Er wollte scheinbar nach dem Nettoprinzip arbeiten und
die durchlaufenden Posten nicht angeben.

Eric

Re: Einkünfte aus Vermietung

am 01.03.2005 18:00:10 von unknown

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Re: Einkünfte aus Vermietung

am 01.03.2005 22:11:28 von Eric Lorenz

Martin Gerdes schrieb:
>
> Ich habe durchaus den Eindruck, daß Du die Frage des OPs nicht richtig
> verstanden hast.

Durchaus eine etwas umfassende Antwort gegeben. Versuch einem Laien den
Unterschied zwischen absetzen und ansetzten verständlich zu machen. Das
klappt nicht!

> Der OP hat gefragt, ob er Nebenkosten ABSETZEN kann. Er fragte nicht, ob
> er sie ANSETZEN kann. Unter "absetzen" versteht man normalerweise "als
> steuerliche Einkommensminderung angeben".

Dchon richtig. Aber wie ich oben schon sagte: Der Steuerbürger achtet
nicht auf diesen kleinen Unterschied. Evtl. kann sich auch der OP mal zu
der Sache äußern.

> Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein, das kann man nicht.

Richtig. Absetzen kann er es nicht, aber ansetzen muß er es.

>>Richtig! So meinte ich das doch auch!
>
>
> So hast Du es aber nicht geschrieben.

Hmm. Eigentlich dachte ich, das ich das auch so geschrieben habe...naja,
gelobe Besserung.

> Gerade Du müßtest wissen, daß hier nicht das zählt, was man meint,
> sondern das, was man schreibt.

Hellseherische Fähigkeiten entwickelt man automatsich bei Mandanten. Man
muss sich meist das zusammenreimen, was die denken. Deswegen lese ich
wahrscheinlich bestimmte Fragestellung unter einem anderen Gesichtspunkt.
>
>>Blitzmerker!
>
>
> Du vergreifst Dich im Ton.

Sorry, das war mein Fehler. Nachdem ich gestern eine malerische Tour mit
dem ICE gemacht habe (kleiner Umweg +55 Minuten) und heute bei -20 Grad
auf dem Bahnsteig gestanden habe, war ich etwas gereizt. Kommt nicht
mehr vor.

> Gemeinhin bist Du es, der andere gnadenlos maßregelt, wenn deren
> Darstellung Deine Präzisionsansprüchen nicht genügt. Diesmal liegst Du
> mal daneben. Ich würde anregen, daß Du nun die Größe zeigst, die Kritik
> hinzunehmen, und es Dir darüberhinaus eine Lehre sein läßt.

Notiert! Mache ich. Freue mich schon auf das nächste Gefecht!

> Auch Du bist nicht unfehlbar.

Psst! Nobody is perfect! I´m nobody!!!

>>nach dem Nettoprinzip arbeiten und die durchlaufenden Posten nicht
angeben.
>
>
> Das ist im Moment nicht mehr als Deine Vermutung.

Stimmt, ist eine Vermutung, nur stellen genau fast 90% der Mandanten
genau diese Frage. Und etwas Erfahrung hat man ja auch.

Eric

Re: Einkünfte aus Vermietung

am 01.03.2005 22:18:23 von Oliver Trost

"Martin Gerdes" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Eric Lorenz <> schrieb:
>
> Der OP hat gefragt, ob er Nebenkosten ABSETZEN kann. Er fragte nicht, ob
> er sie ANSETZEN kann. Unter "absetzen" versteht man normalerweise "als
> steuerliche Einkommensminderung angeben".
>
Nach §2 Abs. 5 EStG mindert das Einkommen die Freibeträge nach §32 Abs. 6
EStG und andere Freibeträge (z.B. Härteausgleich). Auf keine Fall mindern
Werbungskosten (§9 EStG) das Einkommen. Werbungskosten mindern die Einnahmen
i.S. des §8 EStG. Fazit: Bitte auf genaue Begriffsbestimmungen achten!

Re: Einkünfte aus Vermietung

am 02.03.2005 00:00:08 von unknown

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Re: Einkünfte aus Vermietung

am 03.03.2005 23:59:09 von Seyhun

Kurt Guenter <>...
> (Kons01) schrieb:
>
> >Kann ich Nebenkosten wie z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Heizkosten,
> >Wasser, etc. absetzen, auch wenn ich sie vom Mieter im Rahmen der
> >jährlichen Nebenkostenabrechnung zurückfordere?
>
> Die Nebenkosen die du aufführst sind in deiner Erklärung bei den Ausgaben zu erfassen.
Die Einnahmen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung sind als Einnahme
anzugeben. Zumeist leisten die Mieter ja die Vorauszahlungen. Auch
sind Nachzahlungen die vom Mieter geleistet werden Einnahmen.
Erstattungen an den Mietern mindern diese Einnahmen. :)