Steuern bei Nießbrauch
am 28.02.2005 02:25:56 von Ulrich HoffmannEs ist offenbar möglich, dass Eltern zum Zwecke
der Einkommensteuerverlagerung für Kinder ein
Nießbrauchrecht an einer Immobilie bestellen.
Zwei Fragen dazu:
- Stimmt das überhaupt?
- Fällt dabei Schenkungssteuer an?
Wie wird ggf. der Wert ermittelt?
- Wäre dieselbe Konstruktion auch für
ein Wertpapierdepot vorstellbar?
(Sorry - habe dazu nichts ergoogeln können)!
UH