Kündigung un Neuabschluss Versicherungen 2004
am 02.03.2005 16:05:54 von Ilke Valerius
Hallo folgender Fall beschäftigt mich,
Herr A (heute 35 Jahre) hat im Jahr 2000 eine private Rentenversicherung
(ALT-VERS-A) abgeschlossen bei der er monatlich 50 Euro einzahlt.
Ursprünglicher Auszahlungstermin war bei Rententeintritt mit 65 geplant.
Herr A kündigte diese Versicherung aber zum 30.11.2004 und schloß zum
01.12.2004 eine andere (finanziell günstigere) steuerfreie Anlage
(Schiffsfonds)(NEUANL-B) mit einer Einmalanlage ab.
Herr A werden die für ALT-VERS-A gezahlten Beträge (Rückkaufswert +
mögl. Zinserträge) noch im Dezember 2004 zurückerstattet.
Wie sieht dass jetzt steuerlich aus.
ALT-VERS-A
Herr A hat nun in den vergangenen Jahren die gezahlten Beiträge für
ALT-VERS-A bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht.
Werden die Steuererklärungen jetzt nachträglich geändert - weil er die
Versicherung gekündigt hat?
Was gilt für das Jahr 2004 indem er zwar die Beiträge JAN bis NOV
gezahlt hat - aber auch die ALT-VERS-A gekündigt hat und zurückerstattet
bekommen?
NEUANL-B
Abgeschlossen von Herrn A am 01.12.2004, die Einmaleinlage muss Herr A
in zwei Teilbeträgen zu je 10.000 Euro tätigen
1. Termin 10.12.2004
2. Termin 10.05.2004
Er erhält eine jährliche Ausschüttung von 10%
Kann er diese Anlage irgendwie steuerlich geltend machen oder ist das
wie der der Name schon sagt steuerfrei und er muss die jährlichen
Erträge auch nicht in der Steuererklärung angeben?
Freue mich auf euer Feedback zu meiner Planspielaufgabe
Gruß Ilke
Re: Kündigung un Neuabschluss Versicherungen 2004
am 02.03.2005 19:33:51 von Siegfried Rundstedt
Ilke Valerius wrote:
> Herr A (heute 35 Jahre) hat im Jahr 2000 eine private Rentenversicherung
> (ALT-VERS-A) abgeschlossen bei der er monatlich 50 Euro einzahlt.
> Ursprünglicher Auszahlungstermin war bei Rententeintritt mit 65 geplant.
> Herr A kündigte diese Versicherung aber zum 30.11.2004 und schloß zum
> 01.12.2004 eine andere (finanziell günstigere) steuerfreie Anlage
> (Schiffsfonds)(NEUANL-B) mit einer Einmalanlage ab.
> Herr A werden die für ALT-VERS-A gezahlten Beträge (Rückkaufswert +
> mögl. Zinserträge) noch im Dezember 2004 zurückerstattet.
>
> ALT-VERS-A
> Herr A hat nun in den vergangenen Jahren die gezahlten Beiträge für
> ALT-VERS-A bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht.
> Werden die Steuererklärungen jetzt nachträglich geändert - weil er die
> Versicherung gekündigt hat?
> Was gilt für das Jahr 2004 indem er zwar die Beiträge JAN bis NOV
> gezahlt hat - aber auch die ALT-VERS-A gekündigt hat und zurückerstattet
> bekommen?
Der Abzug von Sonderausgaben bleibt bestehen. Allerdings sind
die Zinserträge nunmehr steuerpflichtig. Der Versicherer ist
verpflichtet, die Auszahlung der Finanzverwaltung zu melden.
> NEUANL-B
> Abgeschlossen von Herrn A am 01.12.2004, die Einmaleinlage muss Herr A
> in zwei Teilbeträgen zu je 10.000 Euro tätigen
> 1. Termin 10.12.2004
> 2. Termin 10.05.2004
> Er erhält eine jährliche Ausschüttung von 10%
>
> Kann er diese Anlage irgendwie steuerlich geltend machen oder ist das
> wie der der Name schon sagt steuerfrei und er muss die jährlichen
> Erträge auch nicht in der Steuererklärung angeben?
Weder - noch. Erstens kann er die Einzahlungen nicht steuerlich
geltend machen, weil dies kein Altersvorsorgeprodukt ist, sondern
normale Ersparnis.
Zweitens ist die Anlage garantiert nicht steuerfrei, sondern nur
*im Inland* steuerfrei. Die Auslandssteuern werden von den Ver
mittlungshaien meist sorgfältig verschwiegen.
Drittens können die Auszahlungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen
und sind dann in der Steuererklärung anzugeben. Hierzu müßte der
Prospekt Informationen enthalten.
(Es war zwar von Dir nicht gefragt, aber m. E. hatt Herr A einen
Fehler gemacht.)
Gruß, Steve
Re: Kündigung un Neuabschluss Versicherungen 2004
am 06.03.2005 09:29:18 von Ilke Valerius
Vielen Dank für die Antwort Steve
Ilke
Steve Highcastle schrieb:
> Ilke Valerius wrote:
>
>> Herr A (heute 35 Jahre) hat im Jahr 2000 eine private
>> Rentenversicherung (ALT-VERS-A) abgeschlossen bei der er monatlich 50
>> Euro einzahlt. Ursprünglicher Auszahlungstermin war bei
>> Rententeintritt mit 65 geplant.
>> Herr A kündigte diese Versicherung aber zum 30.11.2004 und schloß zum
>> 01.12.2004 eine andere (finanziell günstigere) steuerfreie Anlage
>> (Schiffsfonds)(NEUANL-B) mit einer Einmalanlage ab.
>> Herr A werden die für ALT-VERS-A gezahlten Beträge (Rückkaufswert +
>> mögl. Zinserträge) noch im Dezember 2004 zurückerstattet.
>>
>> ALT-VERS-A
>> Herr A hat nun in den vergangenen Jahren die gezahlten Beiträge für
>> ALT-VERS-A bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht.
>> Werden die Steuererklärungen jetzt nachträglich geändert - weil er die
>> Versicherung gekündigt hat?
>> Was gilt für das Jahr 2004 indem er zwar die Beiträge JAN bis NOV
>> gezahlt hat - aber auch die ALT-VERS-A gekündigt hat und
>> zurückerstattet bekommen?
>
>
> Der Abzug von Sonderausgaben bleibt bestehen. Allerdings sind
> die Zinserträge nunmehr steuerpflichtig. Der Versicherer ist
> verpflichtet, die Auszahlung der Finanzverwaltung zu melden.
>
>> NEUANL-B
>> Abgeschlossen von Herrn A am 01.12.2004, die Einmaleinlage muss Herr A
>> in zwei Teilbeträgen zu je 10.000 Euro tätigen
>> 1. Termin 10.12.2004
>> 2. Termin 10.05.2004
>> Er erhält eine jährliche Ausschüttung von 10%
>>
>> Kann er diese Anlage irgendwie steuerlich geltend machen oder ist das
>> wie der der Name schon sagt steuerfrei und er muss die jährlichen
>> Erträge auch nicht in der Steuererklärung angeben?
>
>
> Weder - noch. Erstens kann er die Einzahlungen nicht steuerlich
> geltend machen, weil dies kein Altersvorsorgeprodukt ist, sondern
> normale Ersparnis.
>
> Zweitens ist die Anlage garantiert nicht steuerfrei, sondern nur
> *im Inland* steuerfrei. Die Auslandssteuern werden von den Ver
> mittlungshaien meist sorgfältig verschwiegen.
>
> Drittens können die Auszahlungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen
> und sind dann in der Steuererklärung anzugeben. Hierzu müßte der
> Prospekt Informationen enthalten.
>
> (Es war zwar von Dir nicht gefragt, aber m. E. hatt Herr A einen
> Fehler gemacht.)
>
> Gruß, Steve
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