Zweitwohnsitz oder Umzug

Zweitwohnsitz oder Umzug

am 07.03.2005 15:31:31 von Andreas Rose

hallo,

Ich wohne momentan bei meinen Eltern in Niedersachen. Ich arbeite in Bremen,
pendle jeden Tag 70KM rein und bekomme die Fahrtkostenpauschale von 30cent.
Auf Dauer möchte ich mir ein Zimmer oder eine Wohnung in Bremen nehmen. Was
kann ich da steuerlich gesehen rausholen ?

Ich habe gehört das der Fiskus die doppelte Haushaltsführung nicht
anerkennt, wenn man als lediger bei seinen Eltern wohnt. Stimmt das ?

Kann ich denn trotzdem noch "Heimfahrten" absetzten ? Wie sieht das mit der
Wohnungseinrichtung, Renovierung und Umzug aus ?
Kann ich da steuerlich was absetzen ?

Wie ist das überhaupt mit dem Wohnsitz ? Ist es besser den ersten Wohnsitz
nach Bremen zu verlagern, oder in Bremen einen Zweitwohnsitz anzumelden ?

mfg

Andreas Rose

Re: Zweitwohnsitz oder Umzug

am 07.03.2005 20:22:54 von Kurt Guenter

"Andreas Rose" <> schrieb:

>Ich habe gehört das der Fiskus die doppelte Haushaltsführung nicht
>anerkennt, wenn man als lediger bei seinen Eltern wohnt. Stimmt das ?

ja, weil Du keinen _eigenen_ Haushalt hast und somit nix doppelt ist.
Du würdest am Arbeitsort einen neuen, den ersten, begründen.

>Kann ich denn trotzdem noch "Heimfahrten" absetzten ?

Nein, die Fahrt zu meiner Oma nach Pumuckl muss ich auch selber
zahlen.

>Kann ich da steuerlich was absetzen ?

Nein, warum auch?

Re: Zweitwohnsitz oder Umzug

am 08.03.2005 07:38:18 von Hans-Christian Sperlich

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Andreas Rose" <> schrieb:
>
>>Ich habe gehört das der Fiskus die doppelte Haushaltsführung nicht
>>anerkennt, wenn man als lediger bei seinen Eltern wohnt. Stimmt das ?
>
> ja, weil Du keinen _eigenen_ Haushalt hast und somit nix doppelt ist.
> Du würdest am Arbeitsort einen neuen, den ersten, begründen.
>
>>Kann ich denn trotzdem noch "Heimfahrten" absetzten ?
>
> Nein, die Fahrt zu meiner Oma nach Pumuckl muss ich auch selber
> zahlen.

Doch , du kannst es. Siehe LStR 42 Absatz 1 Satz 6 ff, falls dies bei dir
zutrifft.

>
>>Kann ich da steuerlich was absetzen ?
>
> Nein, warum auch?
>
>

Re: Zweitwohnsitz oder Umzug

am 24.03.2005 07:54:38 von Stefan Poehn

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Andreas Rose" <> schrieb:
>
>>Ich habe gehört das der Fiskus die doppelte Haushaltsführung nicht
>>anerkennt, wenn man als lediger bei seinen Eltern wohnt. Stimmt das ?
>
> ja, weil Du keinen _eigenen_ Haushalt hast und somit nix doppelt ist.
> Du würdest am Arbeitsort einen neuen, den ersten, begründen.
>

Wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt bei Deinen Eltern hast und einen eigenen
Hausstand bei Deinen Eltern hast, sollte das doch reichen. Du musst
allerdings in einer abgetrennten Wohnung mit eigener Küche und Bad wohnen,
mit eigenem Eingang, und dafür die Kosten tragen (Miete oder Eintrag im
Grundbuch). Wichtig ist, dass die Voraussetzungen alle geschaffen sind,
_bevor_ Du einen zweiten Haushalt am Arbeitsplatz begründest.

>>Kann ich denn trotzdem noch "Heimfahrten" absetzten ?
>
> Nein, die Fahrt zu meiner Oma nach Pumuckl muss ich auch selber
> zahlen.
>

Ich kann ohne Probleme die Heimfahrten absetzen. Allerdings sind bei mir die
Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung nicht gegeben.

>>Kann ich da steuerlich was absetzen ?
>
> Nein, warum auch?
>
>