Einkommenssteuererklärung

Einkommenssteuererklärung

am 26.03.2005 14:54:14 von Jens Hoppe

Hallo,

habe mal eine Frage und hoffe das mir jemand helfen kann.

Ich habe heute meine Steuererklärung für 2004 zurück bekommen und
auch ungefähr das erwartete Geld.

Jetzt waren da aber auch noch die Bescheide für 2003 und 2002 dabei,
wo ich etwas nachzahlen soll, obwohl ich die letzten Jahre Geld vom
Finanzamt bekommen habe.

Darin steht:
Der Bescheid ist nach §175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert.
Er ist nach §165 Abs.1 2 A0 teilweise vorläufig.

Kann mir das vielleicht jemand erklären?
Verstehe nur Bahnhof.

Danke.

J.Hoppe

Re: Einkommenssteuererklärung

am 26.03.2005 15:02:54 von Eric Lorenz

Jens Hoppe schrieb:

> Darin steht:
> Der Bescheid ist nach §175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert.
> Er ist nach §165 Abs.1 2 A0 teilweise vorläufig.
>
> Kann mir das vielleicht jemand erklären?
> Verstehe nur Bahnhof.

Schau mal bitte in die Erläuterungen auf der letzten Seite. Was steht da
genau?

Eric

Re: Einkommenssteuererklärung

am 26.03.2005 17:55:44 von Jens Hoppe

Erläuterungen:

Die im Veranlagungszeitraum 2004 erstattete Kirchensteuer übersteigt die
gezahlte Kirchensteuer um x Euro.
Dieser Überhang mindert in dem Jahr / in den Jahren, für das die Erstattung
erfolgte, den Sonderausgabenabzug.
Die unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben wurden somit um x Euro
gekürzt.
(Hinweis 86a - "Erstattete Aufwendungen"
Einkommensteuerhandbuch 2001 und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.05.1998,
............
Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 18.02.2004.


Ich bin im Oktober 2003 aus der Kirche ausgetreten.
Was hat das mit der Erklärung von 2002 zu tun?
Verstehe ich nicht.

Gruß

J.Hoppe

"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:42456b45$0$27184$
> Jens Hoppe schrieb:
>
>> Darin steht:
>> Der Bescheid ist nach §175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert.
>> Er ist nach §165 Abs.1 2 A0 teilweise vorläufig.
>>
>> Kann mir das vielleicht jemand erklären?
>> Verstehe nur Bahnhof.
>
> Schau mal bitte in die Erläuterungen auf der letzten Seite. Was steht da
> genau?
>
> Eric

Re: Einkommenssteuererklärung

am 26.03.2005 20:31:54 von Daniel Zauft

Jens Hoppe wrote:
> Erläuterungen:
>
> Die im Veranlagungszeitraum 2004 erstattete Kirchensteuer übersteigt die
> gezahlte Kirchensteuer um x Euro.
> Dieser Überhang mindert in dem Jahr / in den Jahren, für das die Erstattung
> erfolgte, den Sonderausgabenabzug.
> Die unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben wurden somit um x Euro
> gekürzt.
> (Hinweis 86a - "Erstattete Aufwendungen"
> Einkommensteuerhandbuch 2001 und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.05.1998,
> ...........
> Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 18.02.2004.
>
>
> Ich bin im Oktober 2003 aus der Kirche ausgetreten.
> Was hat das mit der Erklärung von 2002 zu tun?
> Verstehe ich nicht.
>
> Gruß
>
> J.Hoppe
>

Hi,

Die Tücke liegt im Kirchenaustritt und deinem - wie ich annehme - stark
schwankendem Einkommen.

Ich stelle mir das so vor (Die Zahlen sind - logischerweise - fiktiv und
sollen nur die jeweilige Höhe im Vergleich zu den anderen Jahren
darstellen):

Erstattung für 2003 in 2004: 500 Euro
Ergebnis: Sonderausgaben KiSt -500, im übertragenen Sinne ein Ertrag im
Jahr 2004(Zuflussprinzip).

Die Kirchensteuer fällt jedoch unter keine Einkunftsart, sondern ist im
Bereich der Sonderausgaben anzusiedeln. Da man dort keine "negativen
Ausgaben" (=Ertrag) haben kann, wird mit den Vorjahren verrechnet.
In deinem Fall würden die 500 Euro mit der gezahlten Kirchensteuer in
2003 und möglicherweise 2002 verrechnet.

2003:
gezahlte Kirchensteuer in 2003(im Jahr 2003 erhaltene Erstattungen
abgezogen): 300 Euro
Abzüglich der "neuen" 500 Euro Erstattung: 0 Euro Sonderausgaben,
verbleibend -200 Übertrag.
Steuerliche Folge: -300 Euro Sonderausgaben [ganz grob 130 Euro
Steuernachzahlung)

2002(Übertrag wie von 2004 zu 2003, Merke "die negativen Ausgaben müssen
weg"):
gezahlte Kirchensteuer 2002: 500 Euro
Abzüglich der verbleibenden 200 Euro: 300 Euro
Steuerliche Folge: -200 Euro Sonderausgaben [grob 80 Euro Steuernachzahlung]

Ich hoffe das war nicht zu verwirrend. Natürlich kann es immer passieren
dass im FA Fehler passieren und z.B. die Verrechnung mit 2002 fehlerhaft
war, aber vom Grundsatz könnte die Änderung korrekt gewesen sein.

Quote aus dtj(SCNR):

"Hinweise, dass dein One-Night-Stand ein Vampir ist"

11.) Er verabschiedet sich nach dem Frühstück mit den Worten: "So, jetzt
muss ich aber langsam wieder zur Arbeit ins Finanzamt."

*prust*

Grüße

Daniel