Betrieblicher PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
am 26.03.2005 14:57:06 von Michael MaierHallo!
Ich möchte folgenden Fall hier zur Diskussion stellen:
Hr. Sorglos ist Arbeitnehmer und übt nebenbei noch ein kleines Gewerbe
aus. Im Kj. 01 kauft er sich ein neues Auto, welches er ins Betriebs-
vermögen einlegt (betriebliche Nutzung >10 % und <50 %). In seiner
Gewinnermittlung macht er die tatsächlichen Kfz-Kosten geltend und
versteuert die private Kfz-Nutzung mit 1% des BLP. Ebenso macht er
bei seiner nichtselbständigen Tätigkeit Fahten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte (mit dem betrieblichen PKW) gelten.
Die Tätigkeit haben nichts miteinander zu tun.
Frage:
Sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der
1% Regelung abgegolten oder musss er zusätzlich die 0,03 %
je Entfernungskilometer als Betriebseinnahme ansetzen?
Meine Meinung:
Nein.
§4 Abs. 5 Nr. 6 EStG nur für Fahrten zwischen Wohnung und
Betriebsstätte anzuwenden.
§8 Abs. 2 S. 3 EStG findet für gewerbliche Einkünfte keine Anwendung.
=> Somit kann Hr. Sorglos die tatsächlichen Kfz-Kosten als Betriebs-
ausgabe und die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen,
und nur die 1% des BLP versteuern.