Betrieblicher PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Betrieblicher PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

am 26.03.2005 14:57:06 von Michael Maier

Hallo!

Ich möchte folgenden Fall hier zur Diskussion stellen:

Hr. Sorglos ist Arbeitnehmer und übt nebenbei noch ein kleines Gewerbe
aus. Im Kj. 01 kauft er sich ein neues Auto, welches er ins Betriebs-
vermögen einlegt (betriebliche Nutzung >10 % und <50 %). In seiner
Gewinnermittlung macht er die tatsächlichen Kfz-Kosten geltend und
versteuert die private Kfz-Nutzung mit 1% des BLP. Ebenso macht er
bei seiner nichtselbständigen Tätigkeit Fahten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte (mit dem betrieblichen PKW) gelten.
Die Tätigkeit haben nichts miteinander zu tun.

Frage:
Sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der
1% Regelung abgegolten oder musss er zusätzlich die 0,03 %
je Entfernungskilometer als Betriebseinnahme ansetzen?

Meine Meinung:
Nein.
§4 Abs. 5 Nr. 6 EStG nur für Fahrten zwischen Wohnung und
Betriebsstätte anzuwenden.
§8 Abs. 2 S. 3 EStG findet für gewerbliche Einkünfte keine Anwendung.
=> Somit kann Hr. Sorglos die tatsächlichen Kfz-Kosten als Betriebs-
ausgabe und die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen,
und nur die 1% des BLP versteuern.

Re: Betrieblicher PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

am 27.03.2005 19:10:52 von Oliver Trost

> Meine Meinung:
> Nein.
> §4 Abs. 5 Nr. 6 EStG nur für Fahrten zwischen Wohnung und
> Betriebsstätte anzuwenden.
> §8 Abs. 2 S. 3 EStG findet für gewerbliche Einkünfte keine Anwendung.
> => Somit kann Hr. Sorglos die tatsächlichen Kfz-Kosten als Betriebs-
> ausgabe und die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen,
> und nur die 1% des BLP versteuern.

Hallo Michael,

m.E. liegts du mit deiner Ansicht richtig.
Mangels Entfernung zwischen Wohnort/Betriebsstätte bei den gwerblichen
Einkünften (Arbeitszimmer in der eigenen Whg.?) brauch er die Differenz
zwischen 0,03% und der Entfernungspauschale als nicht abzugsfähige BA nicht
zu buchen. Bei der Ermittlung der WK bei Fahrten Whg/Arbeitsstätte kommt es
ja nur noch auf die Entfernung an.

Oliver Trost