Einspruch Steuerbescheid -> und die folgen

Einspruch Steuerbescheid -> und die folgen

am 28.03.2005 21:14:13 von tsmr

Hallo zusammen,

habe meinen Bescheid für 2004 bekommen und würde nun Einspruch einlegen.
Gründe sind anhängige Verfahren beim BVerfG. Mir sind die folgende nicht
bekannt, welches Schlüsselwort in meinem Einspruch welche Folgen mit
sich bringen würde.

"Verfahren ruhen lassen" oder "Aussetzung des Verfahrens" oder *keins*

Der aktuelle Bescheid ist zu meinen Gunsten, also würde ich gerne das
Geld haben und trozdem den Bescheid offen lassen, ist das möglich?

---
Was ich bisher ergoogelt habe ging in Richtung "Aussetzen der
Vollziehung" was bei meinem Fall nicht zu trifft.

Vielen Dank
Thomas

Re: Einspruch Steuerbescheid -> und die folgen

am 29.03.2005 22:59:56 von Peter Fuchs

"Thomas Gärtner" <> schrieb

>
> habe meinen Bescheid für 2004 bekommen und würde nun Einspruch einlegen.
> Gründe sind anhängige Verfahren beim BVerfG.

Deine Frage lässt sich nicht wirklich beantworten, weil die Informationen zu
karg sind.
Um was geht es in den Verfahren vor dem BVerfG, auf die du dich beziehst?

Die verschiedenen Streitfragen laufen nicht alle über dieselbe Schiene. Zum
Teil dürfte am Bescheid-ende bereits eine Vorläufigkeit vermerkt sein. Dann
erübrigt sich ein Einspruch, außer wenn (eher ausnahmsweise) Aussetzung der
Vollziehung in Betracht kommt.

Es gibt Fälle, in denen die Verwaltung noch keine Einstufung des
Streitproblems vorgenommen hat oder nicht zu einer Vorläufigkeit gekommen
ist; dann ist Einspruch und Ruhen des Verfahrens der richtige Weg.

Peter

Re: Einspruch Steuerbescheid -> und die folgen

am 30.03.2005 08:48:17 von tsmr

Peter Fuchs wrote:
> Deine Frage lässt sich nicht wirklich beantworten, weil die Informationen zu
> karg sind.
> Um was geht es in den Verfahren vor dem BVerfG, auf die du dich beziehst?
>
Es geht konret um das Haushaltsbegleitgesetz und diese
Abgeordnetenpauschale.

> Die verschiedenen Streitfragen laufen nicht alle über dieselbe Schiene. Zum
> Teil dürfte am Bescheid-ende bereits eine Vorläufigkeit vermerkt sein. Dann
> erübrigt sich ein Einspruch, außer wenn (eher ausnahmsweise) Aussetzung der
> Vollziehung in Betracht kommt.
>
> Es gibt Fälle, in denen die Verwaltung noch keine Einstufung des
> Streitproblems vorgenommen hat oder nicht zu einer Vorläufigkeit gekommen
> ist; dann ist Einspruch und Ruhen des Verfahrens der richtige Weg.

Wie sieht es mit dem Geld aus, bekomme ich es erst dann, wenn diese
Verfahren entschieden sind?

TS

Re: Einspruch Steuerbescheid -> und die folgen

am 01.04.2005 18:51:53 von Siegfried Rundstedt

Thomas Gärtner schrieb:
> Peter Fuchs wrote:
>
>> Deine Frage lässt sich nicht wirklich beantworten, weil die
>> Informationen zu karg sind.
>> Um was geht es in den Verfahren vor dem BVerfG, auf die du dich beziehst?
>>
> Es geht konret um das Haushaltsbegleitgesetz und diese
> Abgeordnetenpauschale.
>
>> Die verschiedenen Streitfragen laufen nicht alle über dieselbe
>> Schiene. Zum Teil dürfte am Bescheid-ende bereits eine Vorläufigkeit
>> vermerkt sein. Dann erübrigt sich ein Einspruch, außer wenn (eher
>> ausnahmsweise) Aussetzung der Vollziehung in Betracht kommt.
>>
>> Es gibt Fälle, in denen die Verwaltung noch keine Einstufung des
>> Streitproblems vorgenommen hat oder nicht zu einer Vorläufigkeit
>> gekommen ist; dann ist Einspruch und Ruhen des Verfahrens der richtige
>> Weg.
>
> Wie sieht es mit dem Geld aus, bekomme ich es erst dann, wenn diese
> Verfahren entschieden sind?

1. Einsprüche hemmen die Vollziehung nicht, so daß Du das Geld
auf jeden Fall bekommst.
2. Die gewählte Formulierung ist gleichgültig.
3. Im konkreten Fall (Du möchtest als ordinärer Arbeitnehmer dieselbe
Pauschale erhalten wie unsere werten Volksvertreter) ist die Sache
in den Medien hochgezogen und völlig chancenlos. Das BVerfG wird
den Staat niemals verurteilen, allen AN diese Pauschale zu gewähren,
damit den Staatsbankrott herbeizuführen und somit auch das BVerfG
brotlos zu machen.

Gruß, Steve