Arbeitsrechtliche Beratung bei ESTG-Erklärung

Arbeitsrechtliche Beratung bei ESTG-Erklärung

am 31.03.2005 09:40:48 von Aris Koustoudis

Hallo beisammen,

ich habe 2004 einmal leider arbeitsrechtliche Beratung eines Anwalts in
Anspruch nehmen müssen.
Jetzt habe ich immer wieder gehört, daß man diese Kosten bei der
ESTG-Erklärung ansetzen kann.

Da ich nicht genau weiß, unter welchem Punkt (Sonderausgaben?) wäre ich für
Eure Hilfe sehr dankbar.

Gruß

A.

Re: Arbeitsrechtliche Beratung bei ESTG-Erklärung

am 31.03.2005 20:37:16 von Ralf Geist

"Aris Koustoudis" <> schrieb:

>Da ich nicht genau weiß, unter welchem Punkt (Sonderausgaben?) wäre ich für
>Eure Hilfe sehr dankbar.

Werbungskosten in Zusammenhang mit nichtselbstständiger Tätigkeit.