Köperschaftssteuer bei GmbH

Köperschaftssteuer bei GmbH

am 03.04.2005 20:47:34 von claus_dieter_001

Hallo, NG,


1. Kann eine Ein-Mann-GmbH die Gewinne, die sie macht, irgendwie so
einbehalten, dass sie KEINE Körperschaftssteuer zahlen muss, z.B. in Form
von Altersrücklagen für den Geschäftsführer oder in Form des Kaufs von
Immobilien?

2. Um diese Gewinne (OHNE Körperschaftssteuer) wieder zu "versilbern", kann
die GmbH in späteren künftigen Jahren, in denen sie KEINE Gewinne macht,
diese "alten" Gewinne so auflösen, dass sie nur noch das
Geschäftsführergehalt bezahlt (was ja Kosten sind), so lange, bis die
Gewinne aufgebraucht sind, und somit für all die Gewinne letztendlich GAR
KEINE Körperschaftssteuer zahlt?

Danke!


CD