ESt bei Versteuerung Ehegattenunterhalt

ESt bei Versteuerung Ehegattenunterhalt

am 05.04.2005 19:59:49 von Judith Lehner

Hallo NG,
in der Hoffnung, in der richtigen NG zu sein, möchte ich mein Problem
schildern, welches sich seit Jahren wiederholt:
Bei meiner jährlichen ESt-Erklärung gebe ich jedesmal den erhaltenen
Ehegattenunterhalt an, weil mein geschiedener Ehemann diesen Betrag in
seiner Anlage U gegenüber seinem Finanzamt angibt und er wohl jedes Jahr
Steuervorteile erzielt. Also versteuere ich quasi den erhaltenen Unterhalt,
verlange aber von meinem gesch. Ehemann den Steuernachteil wieder.
Nach Erhalt meines Steuerbescheids erstelle ich zwei Steuerberechnungen
anhand Elster, einmal mit -, einmal ohne Ehegattenunterhalt.
Steuererstattung plus Nachzahlung (Die ich vorab leisten muss) ergibt den
einzufordernden Betrag für mich, den ich dann bekannt gebe.
Da mein Ex-Mann mir aber misstraut, verlangt er von mir, dass ich jährlich
seinem Steuerberater meinen Steuerbescheid zusende, damit dieser dies
nochmals selbst errechnen kann. So weit, so gut.
Kann ich von diesem Steuerberater schriftlich Schweigepflicht verlangen,
damit dieser nur den Erstattungsbetrag zu nennen hat? Denn ich sehe
prinzipiell nicht ein, dass ich meine finanziellen Verhältnisse dem Ex
offen legen soll (Auch wenn ich absolut keine Einkommen habe, von denen
mein Ex nichts wüßte und die sich auf Unterhaltsleistungen auswirken
würden). Die Betonung liegt auf "Prinzip", wobei ich keinerlei aktuellen
Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Ex habe und auch nicht
möchte, aber dies doch eine einseitige Geschichte ist.
Zudem sind meine Werbungskosten usw. meine Privatangelegenheit.
Nächstes Problem: Dann erhalte ich natürlich jedes Jahr noch den
Vorauszahlungsbescheid, und ich habe Schriftverkehr und Telefonate mit dem
Finanzamt, bis dieser wieder zurück genommen wird. Da ich keinerlei
Steuervorteile während des Jahres habe, der Ex natürlich auch nicht,
sondern erst mit Steuerbescheid.
Dann zieht sich die Prozedur auch noch wochenlang hin, ich muss
fristgerecht den Betrag überweisen, sozusagen vorschießen.
Wie regeln das Andere bzw. wie ist das mit der Schweigepflicht?
Danke für Tips im Voraus von Judith

Re: ESt bei Versteuerung Ehegattenunterhalt

am 07.04.2005 01:13:27 von Markus Karlik

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says...
> Hallo NG,
> in der Hoffnung, in der richtigen NG zu sein, möchte ich mein Problem
> schildern, welches sich seit Jahren wiederholt:
> Bei meiner jährlichen ESt-Erklärung gebe ich jedesmal den erhaltenen
> Ehegattenunterhalt an, weil mein geschiedener Ehemann diesen Betrag in
> seiner Anlage U gegenüber seinem Finanzamt angibt und er wohl jedes Jah=
r
> Steuervorteile erzielt. Also versteuere ich quasi den erhaltenen Unterhal=
t,
> verlange aber von meinem gesch. Ehemann den Steuernachteil wieder.
> Nach Erhalt meines Steuerbescheids erstelle ich zwei Steuerberechnungen
> anhand Elster, einmal mit -, einmal ohne Ehegattenunterhalt.
> Steuererstattung plus Nachzahlung (Die ich vorab leisten muss) ergibt den
> einzufordernden Betrag für mich, den ich dann bekannt gebe.
> Da mein Ex-Mann mir aber misstraut, verlangt er von mir, dass ich jährl=
ich
> seinem Steuerberater meinen Steuerbescheid zusende, damit dieser dies
> nochmals selbst errechnen kann. So weit, so gut.
> Kann ich von diesem Steuerberater schriftlich Schweigepflicht verlangen,
> damit dieser nur den Erstattungsbetrag zu nennen hat? Denn ich sehe
> prinzipiell nicht ein, dass ich meine finanziellen Verhältnisse dem Ex
> offen legen soll (Auch wenn ich absolut keine Einkommen habe, von denen
> mein Ex nichts wüßte und die sich auf Unterhaltsleistungen auswirken
> würden). Die Betonung liegt auf "Prinzip", wobei ich keinerlei aktuelle=
n
> Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Ex habe und auch nicht
> möchte, aber dies doch eine einseitige Geschichte ist.
> Zudem sind meine Werbungskosten usw. meine Privatangelegenheit.
> Nächstes Problem: Dann erhalte ich natürlich jedes Jahr noch den
> Vorauszahlungsbescheid, und ich habe Schriftverkehr und Telefonate mit de=
m
> Finanzamt, bis dieser wieder zurück genommen wird. Da ich keinerlei
> Steuervorteile während des Jahres habe, der Ex natürlich auch nicht,
> sondern erst mit Steuerbescheid.
> Dann zieht sich die Prozedur auch noch wochenlang hin, ich muss
> fristgerecht den Betrag überweisen, sozusagen vorschießen.
> Wie regeln das Andere bzw. wie ist das mit der Schweigepflicht?
> Danke für Tips im Voraus von Judith
>=20
>=20
Schweigepflicht: da es nicht Dein Steuerberater ist, hat er Dir=20
gegenüber keine Pflichten - warum sollte er nicht die Daten Deinem Ex-
Mann geben?

Alternative. Du lässt Dir von Deinem Berater den Steuernachteil - und=20
sonst nichts - bestätigen. Nachteil: kostet Dich Geld.

Eine Verpflichtung zur Weitergabe der Daten hast vermutlich schon -=20
schließlich willst Du den Steuernachteil auch erstattet haben.