:"Vereinnahmung und Verausgabung" § 11 EStG. Um zugskosten im Jahr 2004 mit AG-Zuschuß 200

:"Vereinnahmung und Verausgabung" § 11 EStG. Um zugskosten im Jahr 2004 mit AG-Zuschuß 200

am 11.04.2005 17:38:10 von hilo.tuebingen

Hallo,
der vorliegende Fall gehört zum Stichwort "Vereinnahmung und
Verausgabung" § 11 EStG.
Eine Steuerpflichtige hatte 2003 Einkünfte aus einer Tätigkeit in
Bolivien; sie befand sich ganzjährig dort und war deshalb dort
unbeschränkt steuerpflichtig. 2004 ist Sie wieder nach Deutschland
umgezogen. Hier hatte Sie (weiterhin beschäftigt beim gleichen
Arbeitgeber) inländische Einkünfte seit April 2004. Die Einkünfte aus
Bolivien für die Zeit 1 + 2/2004 sind in Deutschland steuerfrei werden
aber im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zur Ermittlung des
Steuersatzes für das in Deutschland steuerpflichtige Einkommen
herangezogen. Soweit - so gut.

Die Besonderheit liegt nun darin, daß Stpfl. noch 2003 vom AG für den
Umzug nach Deutschland ca. 4000 Euro erhalten hat. Kosten für den
Umzug zum 1.4.2004 sind im Jahr 2004 entstanden in Höhe von 8734 Euro.

Beim Finanzamt wurde der Betrag von 8737 Euro als Umzugskosten bei den
Werbungkosten beantragt. Das Finanzamt hat aber von diesem Betrag
abgezogen den Betrag von 4000 Euro, da sie "insoweit nicht belastet"
sei.

Ich halte dieses Vorgehen des Finanzamts für falsch; m.E. widerspricht
es den Vorgaben des § 11 EStG. Die Tatsache, daß nach der
Rechtsprechung dieser Grundatz bei Ansatz der Sonderausgaben und der
außergewöhnlichen Belastungen durchbrochen wird, rechtfertigt m.E.
nicht seine Ausdehnung auf Betriebsausgaben und Werbungskosten.

Ist der Zuschuß 2003 zu erfassen? Aber in diesem Jahr bestand in
Bolivien unbeschränkfte Steuerpflicht! Wie beurteilt ihr diesen Fall?

Ich freue mich auf Eure Beiträge.
Lothar