Bescheinigung über nichteingenommene Zinsen.
am 13.04.2005 10:54:00 von tttttt
Hallo zusammen,
wie Ihr wisst können ja Finanzämter ab April Informationen über Konten
in Deutschland einholen. Wie ist dass denn mit dem Ausland. Kann ein
Finanzamt z.B. von jemandem eine Bescheinigung darüber verlangen ob er
z.B. im 2004 Zinzeinkünfte in einer bestimmten ausländischen Bank
(eine Bank wo man vorher Geld drauf gehabt hatte) gehabt hat oder
nicht? Also sowas wie eine Negativbescheinigung ?
Viele Grüße
Thomas T.
Re: Bescheinigung über nichteingenommene Zinsen.
am 28.04.2005 10:47:59 von talas.ceylan
Hallo Thomas,
nach § 90 Abs. 2 S. 1 der Abgabenordnung treffen den Steuerpflichtigen
bei sog. "Auslandssachverhalten" erhöhte Mitwirkungspflichten. Wenn du
also bei einer Bank in einem ausländischen Staat Zinseinkünfte
erhalten hast, sind der Finanzbehörde entsprechende Nachweise über
deren Höhe sicher mehr als recht. Legst du keinerlei Bescheinigung
vor, hattest aber in den vorangegangenen Jahren in dem Staat bzw. bei
der bestimmten Bank Einkünfte, ist eine Schätzung der
Besteuerungsgrundlage wahrscheinlich nicht abwegig (was grds. eher zu
deinen Ungunsten ausfällt).
Viele Grüße,
Talas
>...
> Hallo zusammen,
>
> wie Ihr wisst können ja Finanzämter ab April Informationen über Konten
> in Deutschland einholen. Wie ist dass denn mit dem Ausland. Kann ein
> Finanzamt z.B. von jemandem eine Bescheinigung darüber verlangen ob er
> z.B. im 2004 Zinzeinkünfte in einer bestimmten ausländischen Bank
> (eine Bank wo man vorher Geld drauf gehabt hatte) gehabt hat oder
> nicht? Also sowas wie eine Negativbescheinigung ?
>
> Viele Grüße
> Thomas T.
Re: Bescheinigung über nichteingenommene Zinsen.
am 28.04.2005 20:38:59 von Martin Perk
Hallo Thomas
in Ergänzung zu Talas's Ausführungen sei erwähnt, dass die
Kontrollmitteilungen innerhalb der EU und auch mit der Schweiz
häufiger werden.
Wenn die Anlage im Ausland aufgelöst wurde, kann man vielleicht
über eine Geldverwendungsrechnung Erfolg haben. Dies wird vom
Finanzamt genutzt, wenn der Verbleib größerer Beträge nicht zu
klären ist. Wird aber erst im 6-7stelligen Bereich interessant.
Ehrlich währt am längsten.
Gruß
Martin Perk
Talas wrote:
> Hallo Thomas,
>
> nach § 90 Abs. 2 S. 1 der Abgabenordnung treffen den Steuerpflichtigen
> bei sog. "Auslandssachverhalten" erhöhte Mitwirkungspflichten. Wenn du
> also bei einer Bank in einem ausländischen Staat Zinseinkünfte
> erhalten hast, sind der Finanzbehörde entsprechende Nachweise über
> deren Höhe sicher mehr als recht. Legst du keinerlei Bescheinigung
> vor, hattest aber in den vorangegangenen Jahren in dem Staat bzw. bei
> der bestimmten Bank Einkünfte, ist eine Schätzung der
> Besteuerungsgrundlage wahrscheinlich nicht abwegig (was grds. eher zu
> deinen Ungunsten ausfällt).
>
> Viele Grüße,
> Talas
>
> >...
>
>>Hallo zusammen,
>>
>>wie Ihr wisst können ja Finanzämter ab April Informationen über Konten
>>in Deutschland einholen. Wie ist dass denn mit dem Ausland. Kann ein
>>Finanzamt z.B. von jemandem eine Bescheinigung darüber verlangen ob er
>>z.B. im 2004 Zinzeinkünfte in einer bestimmten ausländischen Bank
>>(eine Bank wo man vorher Geld drauf gehabt hatte) gehabt hat oder
>>nicht? Also sowas wie eine Negativbescheinigung ?
>>
>>Viele Grüße
>>Thomas T.