Reparaturkosten in Eigentumswohnungsanlage

Reparaturkosten in Eigentumswohnungsanlage

am 13.04.2005 17:16:18 von hans-j.hofmann

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, bei selbst genutzter ETW, die Reparaturkosten
(neues Dach) des ETW-Hauses (anteilig) steuerlich geltend zu machen, d.h.
eine Steuerminderung zu erreichen?

Danke für hilfreiche Informationen im voraus!
--
H.-J. Hofmann

Re: Reparaturkosten in Eigentumswohnungsanlage

am 13.04.2005 20:00:17 von Eric Lorenz

> gibt es eine Möglichkeit, bei selbst genutzter ETW, die Reparaturkosten
> (neues Dach) des ETW-Hauses (anteilig) steuerlich geltend zu machen, d.h.
> eine Steuerminderung zu erreichen?
>
> Danke für hilfreiche Informationen im voraus!


Gegenfrage:
Erzielst du mit dieser Wohnung Einnahmen? Außergewöhnlich sind die
Reparaturen auch nicht! Also: Nein!

Eric

Re: Reparaturkosten in Eigentumswohnungsanlage

am 13.04.2005 22:04:56 von Ralf Geist

"Hans-J. Hofmann" <> schrieb:

>gibt es eine Möglichkeit, bei selbst genutzter ETW, die Reparaturkosten
>(neues Dach) des ETW-Hauses (anteilig) steuerlich geltend zu machen, d.h.
>eine Steuerminderung zu erreichen?

Bezahlt das Finanzamt meinen kaputten Tennis-Schläger?

Re: Reparaturkosten in Eigentumswohnungsanlage

am 27.04.2005 23:02:28 von talas.ceylan

Hallo Hans,

sofern du keinerlei steuerpflichtige Einkünfte mit dem Objekt (z.B.
aus Vermietung und Verpachtung) erzielst, handelt es sich wohl um den
Bereich der steuerlich unbeachtlichen Privatsphäre, womit keinerlei
Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden können.

Achja: Den kaputten Tennisschläger würde das FA vielleicht schon als
Betriebsausgabe akzeptieren. Dann müsste man allerdings
professioneller Tennislehrer sein ;-) und dies glaubhaft machen.

Gruß, Talas

Hans-J. Hofmann wrote:
> Hallo,
>
> gibt es eine Möglichkeit, bei selbst genutzter ETW, die Reparaturkosten
> (neues Dach) des ETW-Hauses (anteilig) steuerlich geltend zu machen, d.h.
> eine Steuerminderung zu erreichen?
>
> Danke für hilfreiche Informationen im voraus!
> --
> H.-J. Hofmann

Kurt Guenter <>...
> "Hans-J. Hofmann" <> schrieb:
>
> >gibt es eine Möglichkeit, bei selbst genutzter ETW, die Reparaturkosten
> >(neues Dach) des ETW-Hauses (anteilig) steuerlich geltend zu machen, d.h.
> >eine Steuerminderung zu erreichen?
>
> Bezahlt das Finanzamt meinen kaputten Tennis-Schläger?

Re: Reparaturkosten in Eigentumswohnungsanlage

am 28.04.2005 20:34:03 von Martin Perk

Hallo Hans

in Ergänzung zu Talas's Ausführungen besteht bei
denkmalgeschützten Gebäuden auch bei Eigennutzung die
Möglichkeit, Reparaturkosten geltend zu machen.

Dafür gelten allerdings verschiedene weitere Voraussetzungen,
insbesondere eine vorherige Abstimmung mit der Denkmalbehörde und
eine Bescheinigung derselben nach Fertigstellung.

Gruß
Martin Perk

Talas wrote:

> Hallo Hans,
>
> sofern du keinerlei steuerpflichtige Einkünfte mit dem Objekt (z.B.
> aus Vermietung und Verpachtung) erzielst, handelt es sich wohl um den
> Bereich der steuerlich unbeachtlichen Privatsphäre, womit keinerlei
> Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden können.
>
> Achja: Den kaputten Tennisschläger würde das FA vielleicht schon als
> Betriebsausgabe akzeptieren. Dann müsste man allerdings
> professioneller Tennislehrer sein ;-) und dies glaubhaft machen.
>
> Gruß, Talas
>
> Hans-J. Hofmann wrote:
>
>>Hallo,
>>
>>gibt es eine Möglichkeit, bei selbst genutzter ETW, die Reparaturkosten
>>(neues Dach) des ETW-Hauses (anteilig) steuerlich geltend zu machen, d.h.
>>eine Steuerminderung zu erreichen?
>>
>>Danke für hilfreiche Informationen im voraus!
>>--
>>H.-J. Hofmann
>
>
> Kurt Guenter <>...
>
>>"Hans-J. Hofmann" <> schrieb:
>>
>>
>>>gibt es eine Möglichkeit, bei selbst genutzter ETW, die Reparaturkosten
>>>(neues Dach) des ETW-Hauses (anteilig) steuerlich geltend zu machen, d.h.
>>>eine Steuerminderung zu erreichen?
>>
>>Bezahlt das Finanzamt meinen kaputten Tennis-Schläger?

Re: Reparaturkosten in Eigentumswohnungsanlage

am 29.04.2005 11:52:22 von Talas Ceylan

Hallo Martin,

welche Norm meinst du denn damit? =A7 7i EStG?

Viele Grüße,
Talas

Re: Reparaturkosten in Eigentumswohnungsanlage

am 29.04.2005 21:11:26 von Martin Perk

Hallo Talas

ja genau

Gruß
Martin

Talas Ceylan wrote:
> Hallo Martin,
>
> welche Norm meinst du denn damit? § 7i EStG?
>
> Viele Grüße,
> Talas
>

Re: Reparaturkosten in Eigentumswohnungsanlage

am 30.04.2005 10:36:20 von Talas Ceylan

Hallo Martin,

du hast recht, dass der =A7 7i EStG bei bestimmten Objekten erhöhte
Absetzungen zulässt, welche regelmäßig an die Stelle der AfA nach =A7
7 Abs. 4 EStG treten. Eine Voraussetzung hierfür ist jedoch die
Zugehörigkeit zum Betriebs- oder Überschussvermögen, also eine
(zumindest anteilige) Widmung zur Einkünfteerzielung i.S.d. =A7 7 Abs.
1 S. 1 EStG (vgl. auch =A7 7a Abs. 3 EStG). Dient das Gebäude eigenen
Wohnzwecken, dürfte vermutlich =A7 10f EStG interessanter sein.

Viele Grüße
Talas