Zweitwohnungssteuer auf Campingplätzen
Zweitwohnungssteuer auf Campingplätzen
am 15.04.2005 00:54:39 von Karl Brugger
hallo NG-User
dies hier ist mein erster Beitrag in dieser NG. Ich wollte im Vorfeld mal
Grüß Gott sagen... so. um was es geht.....
In der Gemeinde (ca. 800Einwohner) unseres Dauercampingplatzes (ca.
300Dauerplätze=ca. 600+ Einwohner) wird in absehbarer Zukunft die
Zweitwohnungssteuer eingeführt.
Als Grund für diese Entscheidungen führt die Gemeinde das Haushaltsloch und
die Benutzung der gemeindlichen Infrastruktur durch die Dauercamper an.
Als Dauercamper der sein Wochenende in einem Wohnwagen verbringt ist das
natürlich eine harte Entscheidung, wenn sein Wohnwagen plötzlich den Status
einer Zweitwohnung erhält.
Die Summe wird sich wohl so um die 50 Euro/Jahr aufwärts bewegen.
IMHO erhält der Dauercamper mit der Zahlung der Zweitwohnungssteuer auch
gewisse Rechte und nicht nur die Pflicht zu bezahlen (oder wie seh ich das?)
Welche Verpflichtungen hat die Gemeinde bei Einführung der
Zweitwohnungssteuer ?
Kann man die Zweitwohnungssteuer umgehen ?
Kann die Zweitwohnungssteuer auch ein Vorteil für den Dauercamper sein ?
Ich habe viele offene Fragen zu diesem Thema. Ich würde mich sehr über
produktive Meldungen und Anregungen freuen....
Vielen Dank
Euer Karl Brugger
Re: Zweitwohnungssteuer auf Campingplätzen
am 15.04.2005 09:08:53 von Ralf Geist
"Karl Brugger" <> schrieb:
>IMHO erhält der Dauercamper mit der Zahlung der Zweitwohnungssteuer auch
>gewisse Rechte
an welche hattest Du gedacht? Freier Kinoeintritt? Teilnahme an
Bürgermeisterwahlen?
>Welche Verpflichtungen hat die Gemeinde bei Einführung der
>Zweitwohnungssteuer ?
das dürfte in der Gemeindesatzung stehen. Aber ich denke, sie werden
keinerlei Verpflichtungen eingehen.
>Kann man die Zweitwohnungssteuer umgehen ?
ja, anderen Campingplatz suchen und das zu Hauf. Wenn dann die
Steuereinnahmen vom Campingplatzbetreiber ausbleiben, werden sie
vielleicht nachdenklich?
>Kann die Zweitwohnungssteuer auch ein Vorteil für den Dauercamper sein ?
Ja, Du kannst weniger Geld in der Gemeinde ausgeben. Die anderen
Gewerbetreibenden werden sich darüber sicherlich freuen.
>Ich habe viele offene Fragen zu diesem Thema.
Es gibt eigentlich keine Fragen, nur Konsequenzen:
Zahlen oder wegziehen!
Re: Zweitwohnungssteuer auf Campingplätzen
am 15.04.2005 14:17:00 von unknown
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Re: Zweitwohnungssteuer auf Campingplätzen
am 16.04.2005 18:58:15 von Karl Brugger
>> Als Grund für diese Entscheidungen führt die Gemeinde das
>> Haushaltsloch und die Benutzung der gemeindlichen Infrastruktur
>> durch die Dauercamper an.
>
> <aufs Datum gucken> Hm, also kein Aprilscherz. Oder doch?
kein aprilscherz
Wäre ja
> wirklich "interessant", daß die Gemeinde außer Steuererhöhungen keine
> Ideen zur Lösung ihrer Probleme hat.
doch sie hat weitere lösungen parat. sie erhöht zusätzlich noch die
grundsteuer a und b um je 20 punkte und die gewerbesteuer um 10 punkte
Mir erscheint es zweifelhaft, daß
> ein Campingplatz wirklich zwangsläufig als Wohnsitz gilt.
dieses seh ich genauso.... wenn ein wohnwagen als wohnsitz gelten kann, so
müsste die gemeinde auch die wege, die zu diesem "wohnsitz" führen, IMHO
z.B. pflegen und schneeräumen ?!
Der Wagen kann
> ja von verschiedenen Personen genutzt werden, kann bewegt werden usw.
> Wollen die Personal einstellen, welches kontrolliert, wer sich wann auf
> dem Platz aufhält?
Sie wollen die Adressen ausgehändigt haben und berechnen die Steuer pro
Wohnwagen-Platz Einheit. So ist der letzte Stand der Dinge....
Die Satzung ist derzeit noch im Entwurf.
Gruß Karl
Re: Zweitwohnungssteuer auf Campingplätzen
am 16.04.2005 19:05:00 von Karl Brugger
>
>>IMHO erhält der Dauercamper mit der Zahlung der Zweitwohnungssteuer auch
>>gewisse Rechte
>
> an welche hattest Du gedacht? Freier Kinoeintritt? Teilnahme an
> Bürgermeisterwahlen?
IMHO Plege der Zufahrt zu meinem Wohnwagen z.B. oder Schneeräumpflicht der
Wege etc. Was weiß ich....
>>Kann man die Zweitwohnungssteuer umgehen ?
>
> ja, anderen Campingplatz suchen und das zu Hauf. Wenn dann die
> Steuereinnahmen vom Campingplatzbetreiber ausbleiben, werden sie
> vielleicht nachdenklich?
>
hier ist nicht _nur_ die Gemeinde betroffen sondern auch der Platzbetreiber
der wiederum Aufträge an örtliche Firmen weitergibt...und das kann und soll
nicht Sinn und Zweck sein....
> Es gibt eigentlich keine Fragen, nur Konsequenzen:
>
> Zahlen oder wegziehen!
>
Danke
Re: Zweitwohnungssteuer auf Campingplätzen
am 17.04.2005 10:35:57 von Ralf Geist
"Karl Brugger" <> schrieb:
>IMHO Plege der Zufahrt zu meinem Wohnwagen z.B. oder Schneeräumpflicht der
>Wege etc. Was weiß ich....
das dürfte doch Privatgelände sein.
>hier ist nicht _nur_ die Gemeinde betroffen sondern auch der Platzbetreiber
>der wiederum Aufträge an örtliche Firmen weitergibt...
ebend.
>und das kann und soll nicht Sinn und Zweck sein....
doch, genau DAS ist der Zweck. Wenn die sonstigen Einnahmen entfallen
UND die Zweitwohnungssteuer entfällt, erst dann wird die Gemeinde
nachdenklich und wird rechnen, dass sich die Zweitwohnungssteuer NICHT
lohnen kann.
Re: Zweitwohnungssteuer auf Campingplätzen
am 18.04.2005 00:01:00 von unknown
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