Kindergeld

Kindergeld

am 15.04.2005 12:35:52 von k.lang2

Hallo ich möchte mal meinen Fall schildern und nach ihrem Rat fragen.
Ich heirate in Juli 2006 und verliere dadurch Anspruch auf das
Kindergeld, das ich aber die ersten sechs Monate noch bekomme. Durch
die Ausbildungsvergütungsergöhung im August wird die Höchsgrenze
überschritten.Meine frage ist: Kann die Krankenkasse im nachhinein, wo
ich kein Kindergeld bezihe, her kommen und sagen, dass ich für die
ersten 6 Monate des Jahres den gesamten Betrag zurückzahlen soll?

Re: Kindergeld

am 16.04.2005 19:17:27 von Daniel Zauft

Konstantin wrote:
> Hallo ich möchte mal meinen Fall schildern und nach ihrem Rat fragen.
> Ich heirate in Juli 2006 und verliere dadurch Anspruch auf das
> Kindergeld, das ich aber die ersten sechs Monate noch bekomme. Durch
> die Ausbildungsvergütungsergöhung im August wird die Höchsgrenze
> überschritten.Meine frage ist: Kann die Krankenkasse im nachhinein, wo
> ich kein Kindergeld bezihe, her kommen und sagen, dass ich für die
> ersten 6 Monate des Jahres den gesamten Betrag zurückzahlen soll?

Der Krankenkasse ist das Kindergeld sowieso egal ...

Zurückgefordert werden nur die Monate, in denen die Voraussetzungen
eines Kindergeldanspruchs nicht vorhanden waren. Die ersten sechs Monate
musst du nach deinen Angaben in keinem Fall zurückzahlen.

Solltest du jedoch im Juli oder später noch Kindergeld erhalten, wird es
zurückgefordert.

Grüße

Daniel

Re: Kindergeld

am 18.04.2005 10:47:30 von k.lang2

Daniel Zauft <>...
> Konstantin wrote:
> > Hallo ich möchte mal meinen Fall schildern und nach ihrem Rat fragen.
> > Ich heirate in Juli 2006 und verliere dadurch Anspruch auf das
> > Kindergeld, das ich aber die ersten sechs Monate noch bekomme. Durch
> > die Ausbildungsvergütungsergöhung im August wird die Höchsgrenze
> > überschritten.Meine frage ist: Kann die Krankenkasse im nachhinein, wo
> > ich kein Kindergeld bezihe, her kommen und sagen, dass ich für die
> > ersten 6 Monate des Jahres den gesamten Betrag zurückzahlen soll?
>
> Der Krankenkasse ist das Kindergeld sowieso egal ...
>
> Zurückgefordert werden nur die Monate, in denen die Voraussetzungen
> eines Kindergeldanspruchs nicht vorhanden waren. Die ersten sechs Monate
> musst du nach deinen Angaben in keinem Fall zurückzahlen.
>
> Solltest du jedoch im Juli oder später noch Kindergeld erhalten, wird es
> zurückgefordert.
>
> Grüße
>
> Daniel

Mit der Krankenkasse meinte ich natürlich die Familienkasse.
Vielen Dank!