Steuern - Freiberuflich und Ausbildung - Kindergeld?

Steuern - Freiberuflich und Ausbildung - Kindergeld?

am 22.04.2005 16:38:53 von Raffy007

Hallo....

ich hab n paar fragen zu meiner überschrift... vorhin hatte es nich
geklappt zu posten... deswegen das jetzt als text.. gl kommt dnan ne
anwort von mir mit meinen Fragen ;-)

Re: Steuern - Freiberuflich und Ausbildung - Kindergeld?

am 25.04.2005 22:22:41 von Martin Perk

Hallo Rafael,

die Überschrift lässt nur vermuten, wo das Problem liegt.

Ist jemand freiberuflich tätig und gleichzeitig in Ausbildung?
Geht es dann darum, ob noch Anspruch auf Kindergeld besteht?

In einem solchen Beispiel kommt es dann auf die Höhe der
"Einkünfte und Bezüge" an. Die Frage lässt sich m.E. deshalb
nicht so mal eben beantworten.

MfG

Martin Perk

Rafael Armbrust wrote:

> Hallo....
>
> ich hab n paar fragen zu meiner überschrift... vorhin hatte es nich
> geklappt zu posten... deswegen das jetzt als text.. gl kommt dnan ne
> anwort von mir mit meinen Fragen ;-)

Re: Steuern - Freiberuflich und Ausbildung - Kindergeld?

am 26.04.2005 13:08:52 von Raffy007

Hallo...

ich habe folgendes Problem:
Zur Zeit arbeite ich im Callcenter freiberuflich... verdiene ich
unterschiedlich halt um die 500? im Monat, schreibe dadr?ber meine
Rechnung und dr?cke die 16% Mwst ans Finanzamt ab!

Diese T?tigkeit wollte ich bis zum 1.7. machen, dann f?ngt meine
Ausbildung an...
Ausbildungsverg?tung betr?gt 590? brutto im Monat!

So... zu meiner Frage.. ich habe ja einen Freibetrag von ca. 7600? im
Jahr.
Wenn ich dar?ber komme, muss ich nur das was dr?ber liegt versteuern
oder dann alles?

Z?hlt das gehalt der Ausbildung auch? oder muss etwas getrennt werden?
ZB. ausbildungsgehalt von dem was ich freiberuflich verdiene? Oder
wird alles zusammengez?hlt und dann die Werbekosten abgezogen?

Sprich:

Ausbildung von 07.05 - 12.05 = 3540
+ Freiberuflich = 4000

= 7540

Wenn man davon die Werbekosten abzieht

Kleidung 200?
Fahrtkosten 320Tage x 12km x 0,22Kmpauschale 607?
Lernmatterial f?r Berufsschule 100?
Insgesammt 907?


Ist dann insgesammt 7540?
- werbekosten 907?

= 6633? Im JAHR

Bekomm ich dann noch Kindergeld? Kann ich so rechnen?
DANKE F?R TIPPS!!!

Re: Steuern - Freiberuflich und Ausbildung - Kindergeld?

am 27.04.2005 21:40:29 von Martin Perk

Hallo Rafael,

eins nach dem anderen:

> ich habe folgendes Problem:
> Zur Zeit arbeite ich im Callcenter freiberuflich... verdiene ich
> unterschiedlich halt um die 500? im Monat, schreibe dadr?ber meine
> Rechnung und dr?cke die 16% Mwst ans Finanzamt ab!

Die Tätigkeit im Call-Center ist gewerblich im Sinne des § 15
EStG. Dafür musst Du eine Gewinnermittlung machen. Das Ergebnis
beträgt lt. Deinen Angaben ca 4.000 EUR

> Ausbildungsverg?tung betr?gt 590? brutto im Monat!

Die Ausbildung führt zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
(§19 EStG). Von den von Dir errechneten 6 x 590 = 3.540 sind die
Werbungskosten abzuziehen.

Die KM-Pauschale beträgt 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. In
einem halben Jahr kommen ca. 120 Arbeitstage zusammen und nicht
320, oder? Dann sind das 120 x 12 x 0,30 = 432 EUR

Die Fahrten zur Berufschule sind mit 0,30 je gefahrenen Kilometer
anzusetzen. Dann zählen also Hin- und Rückweg. Es sei denn Du
hast eine Ausbildung in der Berufschule und machst in Betrieben
jeweils Praktika.

Kleidung und Lernmaterial sind Arbeitsmittel. Es heißt Quittungen
sammeln. Pauschal werden je nach Finanzamt 100 oder 150 EUR
anerkannt.

Es gibt noch eine Pauschale für die Kontoführung: 16 EUR

Von den 3.540 sind also 432+100+16=548 abzuziehen. Dann greift
jedoch der § 9a EStG ein, der mindestens einen Werbungskosten-
Pauschbetrag in Höhe von 920 EUR gewährt. Statt der 548 werden
920 abgezogen.

Es sind dann zu versteuern:
Gewinn 4.000

Ausbildung
Vergütung 3.540
WKPB - 920 2.620

zusammen 6.620

Davon gehen aber noch etwaige Beiträge zu Kranken-, Pflege-,
Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- und Rentenversicherungen runter.
Durch das Alterseinkünftegesetz sind Abzüge diese jedoch
zusammengeschmolzen.

Am Ende verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen, auf den der
Tarif anzuwenden ist. Dabei kommt der von Dir erwähnte
Freibetrag, genauer Grundfreibetrag (§ 32a EStG) zur Geltung, der
für 2004 und 2005 EUR 7.664 beträgt. Eine Einkommensteuer fällt
also nicht an.

> Bekomm ich dann noch Kindergeld? Kann ich so rechnen?

Für das Kindergeld musst Du die Berechnung etwas anders machen.
Im Prinzip ist für jeden Monat zu prüfen, ob die Einkünfte zu
hoch sind. Der Jahresbetrag beträgt 7.680 EUR. Wenn Du den
monatlichen Teilbetrag (EUR 640) übersteigst, sieht es schlecht aus.

Mit der Ausbildungsvergütung wird der Wert nicht überschritten,
dann ist aber zu bedenken, ob ein Weihnachtsgeld gezahlt wird.

Ich hoffe, alle Klarheiten sind jetzt beseitigt.

Gruß
Martin Perk