Eigenheimzulage, Whg nur einen Monat bewohnt wg Verkauf

Eigenheimzulage, Whg nur einen Monat bewohnt wg Verkauf

am 25.04.2005 13:40:37 von juergen.simonsen

Hallo,

das Finanzamt will mir die Eigenheimzulage für 2004 nicht zahlen, da
ich 2004 nur einen Monat in meiner selbstgenutzten Wohnung gewohnt
habe und die Wohnung zum 1.2.2004 verkauft habe.
Meiner Meinung nach steht mir die Eigenheimzulage auch für 2004 zu,
ist das richtig?

Mfg
Jürgen

Re: Eigenheimzulage, Whg nur einen Monat bewohnt wg Verkauf

am 25.04.2005 22:13:27 von Martin Perk

Hallo Jürgen,

gem. § 4 EigZulG besteht der Anspruch nur für Kalenderjahre, in
denen der Anspruchsberechtigte di Wohnung zu eigenen Wohnzwecken
nutzt.

Da bereits ein Bezug kurz vor einem Jahreswechsel ausreicht, die
EigZul für das ablaufende Jahr zu sichern, ist generell auch eine
Nutzung kurz nach Jahreswechsel ausreichend für die Sicherung
des Anspruchs. Der Gesetzestext "für Kalenderjahre" bezieht sich
auf den Anspruch, nicht auf die Nutzung als Voraussetzung.

Wenn es Stress mit dem Finanzamt gibt, kann ich mich gerne
einschalten.

MfG

Martin Perk


J?rgen Simonsen wrote:
> Hallo,
>
> das Finanzamt will mir die Eigenheimzulage für 2004 nicht zahlen, da
> ich 2004 nur einen Monat in meiner selbstgenutzten Wohnung gewohnt
> habe und die Wohnung zum 1.2.2004 verkauft habe.
> Meiner Meinung nach steht mir die Eigenheimzulage auch für 2004 zu,
> ist das richtig?
>
> Mfg
> Jürgen

Re: Eigenheimzulage, Whg nur einen Monat bewohnt wg Verkauf

am 26.04.2005 10:33:15 von juergen.simonsen

Martin Perk <>...
> Hallo Jürgen,
>
> gem. § 4 EigZulG besteht der Anspruch nur für Kalenderjahre, in
> denen der Anspruchsberechtigte di Wohnung zu eigenen Wohnzwecken
> nutzt.
>
> Da bereits ein Bezug kurz vor einem Jahreswechsel ausreicht, die
> EigZul für das ablaufende Jahr zu sichern, ist generell auch eine
> Nutzung kurz nach Jahreswechsel ausreichend für die Sicherung
> des Anspruchs. Der Gesetzestext "für Kalenderjahre" bezieht sich
> auf den Anspruch, nicht auf die Nutzung als Voraussetzung.
>
> Wenn es Stress mit dem Finanzamt gibt, kann ich mich gerne
> einschalten.
>
> MfG
>
> Martin Perk
>
>
> J?rgen Simonsen wrote:
> > Hallo,
> >
> > das Finanzamt will mir die Eigenheimzulage für 2004 nicht zahlen, da
> > ich 2004 nur einen Monat in meiner selbstgenutzten Wohnung gewohnt
> > habe und die Wohnung zum 1.2.2004 verkauft habe.
> > Meiner Meinung nach steht mir die Eigenheimzulage auch für 2004 zu,
> > ist das richtig?
> >
> > Mfg
> > Jürgen

Hallo Martin,

vielen Dank für Deine Antwort, aber es muß doch eine klare gesetzliche
Grundlage für diesen Anspruch geben, oder ist man da etwa vom
Wohlwollen seines Sachbearbeiters abhängig?

Mfg

Jürgen Simonsen

Re: Eigenheimzulage, Whg nur einen Monat bewohnt wg Verkauf

am 26.04.2005 20:07:17 von Eric Lorenz

J?rgen Simonsen schrieb:

> vielen Dank für Deine Antwort, aber es muß doch eine klare gesetzliche
> Grundlage für diesen Anspruch geben, oder ist man da etwa vom
> Wohlwollen seines Sachbearbeiters abhängig?

Nein, das ist klar Rechtslage!

Aber vorweg erstmal eine Frage:

Wann erfolgte die Ummeldung auf die neue Wohnung?

Eric

Re: Eigenheimzulage, Whg nur einen Monat bewohnt wg Verkauf

am 27.04.2005 20:59:17 von Martin Perk

Hallo Jürgen,

>>gem. § 4 EigZulG besteht der Anspruch nur für Kalenderjahre, in
>>denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken
>>nutzt.

> vielen Dank für Deine Antwort, aber es muß doch eine klare gesetzliche
> Grundlage für diesen Anspruch geben, oder ist man da etwa vom
> Wohlwollen seines Sachbearbeiters abhängig?

Die gesetzliche Grundlage habe ich oben schon genannt:
§ 4 EigZulG, der fast wörtlich zitiert ist.

Der Rest ist eine Frage des Sachverhaltes. Darauf zielt auch die
Frage von Eric Lorenz, wann Du Dich umgemeldet hast.

Falls die Ummeldung im alten Jahr passiert ist, sieht es erst mal
schlecht aus.

Dann hast Du vielleicht noch eine Chance, wenn Du belegen und
beweisen kannst, dass der Umzug erst später - im neuen Jahr -
gewesen ist. Dabei können Dir die Belege eines
Umzugsunternehmens, die Aussagen der Umzugshelfer, alten und
neuen Nachbarn o.ä. dienen.

Das Dilemma, in dem Du steckst, ist der Nachweis für die
Eigennutzung im neuen Jahr.

Im Steuerrecht wird oft die Neujahrsfalle der Eigenheimzulage
angesprochen, die dann aber den umgekehrten Fall erfasst. Eine
Wohnung wird noch im alten Jahr gekauft, nach Neujahr, im neuen
Jahr wird eingezogen.
Die Folgen sind eindeutig gesetzlich geregelt:
1. die Eigenheimzulage wird im Jahr der Anschaffung (=Kauf) und
in den sieben folgenden Jahren gewährt.
2. weitere Voraussetzung ist die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken,
die erst im folgenden (neuen) Jahr begonnen hat.
Weil 2. erst durch den Umzug nach Neujahr erfüllt ist, geht die
Eigenheimzulage für das Jahr der Anschaffung verloren.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruß
Martin Perk

Re: Eigenheimzulage, Whg nur einen Monat bewohnt wg Verkauf

am 27.04.2005 21:11:09 von Eric Lorenz

Martin Perk schrieb:

> Der Rest ist eine Frage des Sachverhaltes. Darauf zielt auch die Frage
> von Eric Lorenz, wann Du Dich umgemeldet hast.
>
> Falls die Ummeldung im alten Jahr passiert ist, sieht es erst mal
> schlecht aus.

Ich habe gerade so einen Gedanken:

[Erfahrungsmodus on]
Kann es sein, da der Verkauf zum 1.2. erfolgte, das im alten Jahr noch
eine Wohnung gekauft. Und damit man nicht das eine Jahr die Zulage
verliert, die Ummeldung bereits dahin erfolgte...so nach dem Motto:
Schlauer sein, als das FA... Irgendwie sind die Informationen etwas dünn.
[Erfahrungsmodus off ]


Eric

Re: Eigenheimzulage, Whg nur einen Monat bewohnt wg Verkauf

am 02.05.2005 10:48:03 von juergen.simonsen

Hallo,

ich habe mich am 29.1.2004 zum 29.1.2004 umgemeldet.
Eine Kopie der Meldebestätigung habe ich an das Finanzamt geschickt
mit der Auffroderung mir jetzt das Geld zu überweisen.
Danach habe ich nichts mehr vom FA gehört, d.h. weder Geld gesehen
noch eine Ablehnung meines Antrages erhalten.
Kann sich das Finanzamt einfach "totstellen"?
Mach es evtl Sinn über den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin zu gehen,
bzw. welche Möglichkeiten habe ich, den Vorgang zu beschleunigen.

Jürgen

PS.
Vielen Dank für eure Antworten.


Eric Lorenz wrote:
> J?rgen Simonsen schrieb:
>
> > vielen Dank für Deine Antwort, aber es muß doch eine klare
gesetzliche
> > Grundlage für diesen Anspruch geben, oder ist man da etwa vom
> > Wohlwollen seines Sachbearbeiters abhängig?
>
> Nein, das ist klar Rechtslage!
>
> Aber vorweg erstmal eine Frage:
>=20
> Wann erfolgte die Ummeldung auf die neue Wohnung?
>=20
> Eric

Re: Eigenheimzulage, Whg nur einen Monat bewohnt wg Verkauf

am 02.05.2005 21:49:22 von Martin Perk

Hallo Jürgen,

versuch es erst mal mit dem Telefon.
Du brauchst dafür Deine Steuernummer.
Als Begründung kannst Du gut und gerne auf das nur zu menschliche
Problem mit dem Geld hinweisen.

Viel ERfolg

Martin Perk

wrote:

> Hallo,
>
> ich habe mich am 29.1.2004 zum 29.1.2004 umgemeldet.
> Eine Kopie der Meldebestätigung habe ich an das Finanzamt geschickt
> mit der Auffroderung mir jetzt das Geld zu überweisen.
> Danach habe ich nichts mehr vom FA gehört, d.h. weder Geld gesehen
> noch eine Ablehnung meines Antrages erhalten.
> Kann sich das Finanzamt einfach "totstellen"?
> Mach es evtl Sinn über den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin zu gehen,
> bzw. welche Möglichkeiten habe ich, den Vorgang zu beschleunigen.
>
> Jürgen
>
> P.S.
> Vielen Dank für eure Antworten.
>
>
> Eric Lorenz wrote:
>
>>J?rgen Simonsen schrieb:
>>
>>
>>>vielen Dank für Deine Antwort, aber es muß doch eine klare
>
> gesetzliche
>
>>>Grundlage für diesen Anspruch geben, oder ist man da etwa vom
>>>Wohlwollen seines Sachbearbeiters abhängig?
>>
>>Nein, das ist klar Rechtslage!
>>
>>Aber vorweg erstmal eine Frage:
>>
>>Wann erfolgte die Ummeldung auf die neue Wohnung?
>>
>>Eric
>
>