Umsatzsteuer bei Aufsichtsratsvergütung
am 18.05.2005 01:30:36 von christian
Hi,
vor kurzem bin ich als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der
Firma, bei der ich beschäftigt bin, gewählt worden. Nun ist es
soweit, daß ich die erste Vergütung für meine Tätigkeit erhalten
soll und ich von unser Buchhaltung gefragt werde, ob ich die Vergütung
brutto oder netto, das heißt inklusive der Umsatzsteuer oder ohne,
erhalten möchte. Ich habe keine Ahnung, was das bedeutet oder ob das
überhaupt einen Unterschied macht. Ich vermute mal, wenn die Firma mir
die zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet, dann muß ich sie eben
selbst bezahlen und im umgekehrten Fall zahlt die Firma die USt und ich
nicht. Für mich bleibt unterm Strich das gleiche übrig. Richtig?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Gruß
Christian
Re: Umsatzsteuer bei Aufsichtsratsvergütung
am 18.05.2005 16:33:26 von Siegfried Rundstedt
christian schrieb:
> Hi,
>
> vor kurzem bin ich als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der
> Firma, bei der ich beschäftigt bin, gewählt worden. Nun ist es
> soweit, daß ich die erste Vergütung für meine Tätigkeit erhalten
> soll und ich von unser Buchhaltung gefragt werde, ob ich die Vergütung
> brutto oder netto, das heißt inklusive der Umsatzsteuer oder ohne,
> erhalten möchte. Ich habe keine Ahnung, was das bedeutet oder ob das
> überhaupt einen Unterschied macht. Ich vermute mal, wenn die Firma mir
> die zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet, dann muß ich sie eben
> selbst bezahlen und im umgekehrten Fall zahlt die Firma die USt und ich
> nicht. Für mich bleibt unterm Strich das gleiche übrig. Richtig?
Ganz falsch:
1. Wenn Du die gesamte Tantieme an Deine Gewerkschaft abführen
mußt, könnte sie als durchlaufender Posten umsatzsteuerfrei sein.
2. Sind Deine selbständigen Einkünfte nicht höher als 17.500 Euro
im Jahr, bleiben Sie umsatzsteuerfrei (Kleinunternehmerregelung).
3. Trifft keines von beiden zu, bist Du umsatzsteuerpflichtig, mußt
die Tantieme plus USt vereinnahmen, 12 Umsatzsteuer-Voranmeldungen
pro Jahr ausfüllen, außerdem eine Umsatzsteuer-Erklärung, und die
Umsatzsteuer ohne Aufforderung an das Finanzamt abführen.
Viele Grüße
Steve
Re: Umsatzsteuer bei Aufsichtsratsvergütung
am 21.05.2005 11:37:16 von Ralf Geist
Steve Highcastle <> schrieb:
>1. Wenn Du die gesamte Tantieme an Deine Gewerkschaft abführen
>mußt, könnte sie als durchlaufender Posten umsatzsteuerfrei sein.
eingenommene USt muss immer abgeführt werden.
>2. Sind Deine selbständigen Einkünfte nicht höher als 17.500 Euro
>im Jahr, bleiben Sie umsatzsteuerfrei (Kleinunternehmerregelung).
eingenommene USt muss immer abgeführt werden.
>3. Trifft keines von beiden zu, bist Du umsatzsteuerpflichtig, mußt
>die Tantieme plus USt vereinnahmen,
eingenommene USt muss immer abgeführt werden.
> 12 Umsatzsteuer-Voranmeldungen
i.d.R. wird die Vergütung einmal pro Jahr gezahlt. Da sollte eine
USt-Erklärung ausreichend sein.