Eigenheimzulage bei Erbe / Schenkung
Eigenheimzulage bei Erbe / Schenkung
am 18.05.2005 14:49:12 von Helmut
Hallo Newsgroup,
meine Frau bekommt ein Haus (Bj 64) incl.
Grundstueck von ihren Eltern geschenkt.
Wie werden vor dem Einzug ca 70-80t=80 in
die Sanierung/Renovierung des Hauses investieren.
(neues Dach, Fenster, Perlite, Bad, Kueche)
Kann man fuer diese Kosten Eigenheimzulage
beantragen?
(Laut Hotline des Finanzamtes geht es nicht, da wir
keine Anschaffungskosten hatten.)
Kann man die Kosten als Erhaltungsaufwaendungen
geltend machen?
Schon jetzt vielen Dank fuer die evtl. Antworten.
Gruss
Helmut
Re: Eigenheimzulage bei Erbe / Schenkung
am 18.05.2005 17:28:02 von Daniel Zauft
wrote:
> Hallo Newsgroup,
>
> meine Frau bekommt ein Haus (Bj 64) incl.
> Grundstueck von ihren Eltern geschenkt.
> Wie werden vor dem Einzug ca 70-80t in
> die Sanierung/Renovierung des Hauses investieren.
> (neues Dach, Fenster, Perlite, Bad, Kueche)
>
> Kann man fuer diese Kosten Eigenheimzulage
> beantragen?
Ja. Nach § 8 EigZulG zählen "Aufwendungen für Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der
Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden" zur Bemessungsgrundlage
der Eigenheimzulage.
Bei 80.000 Euro wird die Höchstgrenze des Grundbetrags von 1250 Euro
nicht erreicht. Stattdessen gibt es nur 800 Euro jährlich(zzgl. eventl.
Kinderzulagen)
Grüße
Daniel
Re: Eigenheimzulage bei Erbe / Schenkung
am 19.05.2005 20:19:16 von Helmut
Hallo Daniel,
>> Kann man fuer diese Kosten Eigenheimzulage
>> beantragen?
> Ja. Nach =A7 8 EigZulG zählen "Aufwendungen für Instandsetzungs- und
> Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der
> Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden" zur
Bemessungsgrundlage
> der Eigenheimzulage.
Das Finanzamt beruft sich darauf das es sich bei einer Schenkung
um keine "entgeldliche Anschaffung" handelt.
Was macht dich so sicher das ich die EigZul bekomme? Hast du eine
Quelle fuer einen entsprechenden Fall?
Gruss
Helmut
Re: Eigenheimzulage bei Erbe / Schenkung
am 20.05.2005 21:50:25 von Daniel Zauft
wrote:
> Hallo Daniel,
>
>
>>>Kann man fuer diese Kosten Eigenheimzulage
>>> beantragen?
>
>
>>Ja. Nach § 8 EigZulG zählen "Aufwendungen für Instandsetzungs- und
>>Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der
>>Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden" zur
>
> Bemessungsgrundlage
>
>>der Eigenheimzulage.
>
>
> Das Finanzamt beruft sich darauf das es sich bei einer Schenkung
> um keine "entgeldliche Anschaffung" handelt.
> Was macht dich so sicher das ich die EigZul bekomme? Hast du eine
> Quelle fuer einen entsprechenden Fall?
>
> Gruss
>
> Helmut
>
Wie man's nimmt:
BMF-Erlass vom 10.02.1998
Rd 57 "Nachträgliche Herstellungskosten":
"Förderzeitraum entstandene nachträgliche Herstellungs- oder
Anschaffungskosten erhöhen die Bemessungsgrundlage ab dem Jahr ihrer
Entstehung. Wird eine Wohnung teilentgeltlich erworben, sind
Aufwendungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten in die
Bemessungsgrundlage einzubeziehen, soweit sie auf den entgeltlich
erworbenen Teil der Wohnung entfallen. Die Aufwendungen sind daher im
Verhältnis des Entgelts (ohne Anschaffungsnebenkosten) zu dem
Verkehrswert der Wohnung *aufzuteilen*."
Analog dazu, müsste bei unentgeltlichen Erwerb ebenso auf aufgeteilt
werden. Folge: 100% der Instandsetzungsmaßnahmen entfallen auf den
unentgeltlichen Teil, daher keine Eigenheimzulage.
Rd 59 "Teilentgeltlicher Erwerb/Erwerb im Rahmen einer vorweggenommenen
Erbfolge":
"Bei einem teilentgeltlichen Erwerb sind ausschließlich die
Anschaffungskosten des Erwerbers zu berücksichtigen.[..]"
Nach der Neuregelung(geändert 2004) des § 8 EigZulG handelt es sich -
meiner Meinung nach - bei den genannten Aufwendungen um keine
nachträglichen Anschaffungskosten im Sinne des Erlasses von 1998,
sondern um direkte Anschaffungskosten.
Frei nach Sinn und Zweck: Nenne den Unterschied zwischen folgenden
Vorgängen und der Zielsetzung der Eigenheimzulage:
a) Grundstück von Opa geschenkt. Fertighaus wird für 80.000 Euro
draufgestellt.
b) Kauf einer Bruchbude zum Marktwert von 20.000 Euro. Um darin leben zu
können, werden 60.000 Euro reingesteckt.
(In Fall a) und b) wird unstrittig Eigenheimzulage gewährt.)
c) Bruchbude wird geschenkt. Da erhebliche Mängel(Dach, etc.) muss
erstmal saniert werden. Na?
Grüße
Daniel
P.S. In deinem Fall wäre ein Gang zum StB sehr sinnvoll (z.B. um einem
Einspruch Nachdruck zu verleihen). Die Kosten auch nicht die Welt. Im
schlimmsten Fall bleibst du auf den Honorar sitzen. Betrachtet man den
potienziellen Gegenwert in Höhe der kompletten EigZul kannst du nicht
allzuviel verlieren...