Erbschaft unter Freibetrag, trotzdem meldet sich Finanzamt

Erbschaft unter Freibetrag, trotzdem meldet sich Finanzamt

am 18.05.2005 18:53:06 von lurchi67

Hallo miteinander,

wir (4 Geschwister) haben zu gleichen Anteilen das Haus unseres Mutter
geerbt (Erbengemeinschaft).
Es fällt keine Erbschaftssteuer an, weil der Umfang der Erbschaft
jeweils unter dem Freibetrag liegt (Aussage Notar und Finanzamt).

Wenn wir das Haus verkaufen würden, würde also keine Erbschaftssteuer
anfallen.

Wir wollen das Haus NICHT verkaufen, sondern im Familienbesitz halten
(als Sicherheit fürs Alter etc.)

Wir haben uns Vorgestellt, dass ein Erbe das Haus bewohnt (sich um das
Haus kümmert, renoviert etc.) und die anderen drei Erben Stück für
Stück auszahlt. Dabei sind Abschläge pro Person von ca. 400Euro/Monat
angedacht.
Falls sich die Umstände ändern sollten könnte das Haus später
immernoch verkauft werden. Die bezahlten Abschläge würden dann
verrechnet werden - am Schluss soll keiner zu kurz kommen.

Jetzt kommt das Finanzamt mit folgenden annahmen:

1 Wird das Haus Stück für Stück von den Geschwistern abgekauft, so
würde seitens der Geschwister ein ZINSVERZICHT eingeräumt (sie
bekommen ja nicht 1/4 des Hauswertes auf einen Schlag und können das
Geld somit auch nicht auf der Bank anlegen). Dieser ZINSVERZICHT
unterliegt dann aber der SCHENKUNKSSTEUER.
Es wird ausserdem unterstellt, dass niemand freiwillig auf Zinsen
verzichten würde.

2 Werden die 500Euro als Miete verstanden, so müssen sie als
Einkünfte versteuert werden. Ok, es ist aber keine Miete.

Nach meinem Rechtsempfinden ist es doch 'Familiensache' wie wir
familienintern die Angelegenheit managen. Wie gesagt, das Erbe ist
definitiv erbschaftssteuerfrei.

Ich bin für alle Infos dankbar,

Lurchi

Re: Erbschaft unter Freibetrag, trotzdem meldet sich Finanzamt

am 19.05.2005 00:00:13 von unknown

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Re: Erbschaft unter Freibetrag, trotzdem meldet sich Finanzamt

am 21.05.2005 11:30:07 von Matthias Frank

wrote:

> Hallo miteinander,
>
> wir (4 Geschwister) haben zu gleichen Anteilen das Haus unseres Mutter
> geerbt (Erbengemeinschaft).

Bist du sicher, dass ihr Euch immer eing sein werdet?
Ich würd die Finger davon lassen. Ne Erbengemeinschaft ist eigentlich
der beste Weg in den Familienkrach.
Derjenige der das Haus haben will soll es Euch abkaufen und selbst
nen Kredit aufnehmen, den gibt es im Moment günsitg und man muss
sich nur einmal einigen über den jetzigen Wert, dann ist die
Sache gegessen.
Anders streitet man sich immer, über die Renovierungen die der eine
gemacht hat und rein oder rausgerechnet haben will über dies über das
usw usw.


MfG
Matthias