Erbschaft unter Freibetrag, trotzdem meldet sich Finanzamt
am 18.05.2005 18:53:06 von lurchi67Hallo miteinander,
wir (4 Geschwister) haben zu gleichen Anteilen das Haus unseres Mutter
geerbt (Erbengemeinschaft).
Es fällt keine Erbschaftssteuer an, weil der Umfang der Erbschaft
jeweils unter dem Freibetrag liegt (Aussage Notar und Finanzamt).
Wenn wir das Haus verkaufen würden, würde also keine Erbschaftssteuer
anfallen.
Wir wollen das Haus NICHT verkaufen, sondern im Familienbesitz halten
(als Sicherheit fürs Alter etc.)
Wir haben uns Vorgestellt, dass ein Erbe das Haus bewohnt (sich um das
Haus kümmert, renoviert etc.) und die anderen drei Erben Stück für
Stück auszahlt. Dabei sind Abschläge pro Person von ca. 400Euro/Monat
angedacht.
Falls sich die Umstände ändern sollten könnte das Haus später
immernoch verkauft werden. Die bezahlten Abschläge würden dann
verrechnet werden - am Schluss soll keiner zu kurz kommen.
Jetzt kommt das Finanzamt mit folgenden annahmen:
1 Wird das Haus Stück für Stück von den Geschwistern abgekauft, so
würde seitens der Geschwister ein ZINSVERZICHT eingeräumt (sie
bekommen ja nicht 1/4 des Hauswertes auf einen Schlag und können das
Geld somit auch nicht auf der Bank anlegen). Dieser ZINSVERZICHT
unterliegt dann aber der SCHENKUNKSSTEUER.
Es wird ausserdem unterstellt, dass niemand freiwillig auf Zinsen
verzichten würde.
2 Werden die 500Euro als Miete verstanden, so müssen sie als
Einkünfte versteuert werden. Ok, es ist aber keine Miete.
Nach meinem Rechtsempfinden ist es doch 'Familiensache' wie wir
familienintern die Angelegenheit managen. Wie gesagt, das Erbe ist
definitiv erbschaftssteuerfrei.
Ich bin für alle Infos dankbar,
Lurchi