Optimierung des Netto-Gehalts durch Gehaltsplit

Optimierung des Netto-Gehalts durch Gehaltsplit

am 21.05.2005 07:43:40 von Georg

Hallo Newsgroup,

mein Arbeitergeber hat folgendes vor, ich vermute mal aus schlechter
Erfahrungen, das die aufgeführten Nachteile noch mehr sind.
Z.B. weniger Arbeitslosengeld im Falle einer Kündigung.
Außerdem ist die Frage, ob es sich dieses noch im Rahmen der
Steuerlegalität bewegt? Weitere Aspekte sind natürlich gerne
willkommen.

Entschuldigt daher bitte, die Entfernung meines Realnames in der Newsgroup.
In diesem Fall wohl mal aus guten Grund.


Optimierung des Netto-Gehalts durch Gehaltsplit

Bei den Nebenjobs ("geringfügige Beschäftigung" oder auch "Mini-Jobs") bis
400 EUR entstehen für den Arbeitgeber Gesamtkosten in Höhe von 500 EUR. Das
Gehalt wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Außerdem werden pauschale
Abgaben zur Sozialversicherung abgeführt (Krankenversicherung 11% und
Rentenversicherung 12%). Um den gesetzlichen Rentenanspruch nicht zu mindern
hat der Arbeitnehmer eine s. g. Aufstockungsoption, d. h. der Arbeitnehmer
hat die Möglichkeit die restlichen 7,5% (Beitragssatz zur RV beträgt derzeit
19,5%, bei 400 EUR Gehalt entspricht das 30 EUR) zur Rentenversicherung
selbst zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat keinerlei Abzüge, soweit er keine
weitere Nebenbeschäftigung ausübt.



Beispielrechnung (AN, LSt-Klasse 1, keine Kinder, KiSt)

vorher:
Betrag Belastung AG Gesamt
AG
Gehalt 3.000,00
Abzüge LSt -642,34
Abzüge SV -633,00 633,00
Auszahlung 1.724,66 3.633,00


nachher:

Gehalt 2.400
Abzüge LSt -429,74
Abzüge SV -506,40 506,40
Auszahlung 1.463,86 2906,40
Zzgl. MiniJob 400,00 500,00 3406,40
Gesamt-Netto 1.863,86



AG spart (3.633,00 - 3.406,40) 226,60 EUR, AN verzichtet
dafür auf 600 EUR Gehalt.

AN hat 139,30 EUR netto mehr.

Bei einem Verzicht von 500 EUR ergibt sich für:

AG spart (3.633,00 - 3.527,50) 105,50 EUR
AN hat 185,12 EUR netto mehr.


Bei einem Verzicht von 550 EUR ergibt sich für:

AG spart (3.633,00 - 3.466,94) 166,06 EUR
AN hat 161,77 EUR netto mehr.

Vorteile:

- Möglichkeit eines höheren Netto-Gehalts durch Gehaltsverzicht bei
wallmedien und Ausgliederung eines Teil-Gehalts in einen Mini-Job

- kein Nachteil bei Urlaubsanspruch

Nachteile:

- kein Kündigungsschutz des Minijobs

- geringere Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund
der Pauschalbeiträge die durch den AG geleistet werden, siehe aber
Aufstockungsoption (bei 400 EUR entsprechen 7,5% 30 EUR)

- im Übrigen wird die gesetzliche Rentenversicherung bereits durch
die Direktversicherung, die wallmedien für die Mitarbeiter abgeschlossen
hat, ergänzt.

Re: Optimierung des Netto-Gehalts durch Gehaltsplit

am 21.05.2005 10:55:07 von Matthias Frank

Du meinst dein AG will dein Gehalt in einen 400€ Job
und den Rest splitten?

Das ist nicht erlaubt in derseblen Firma.

MfG
Matthias

Re: Optimierung des Netto-Gehalts durch Gehaltsplit

am 21.05.2005 11:17:00 von Eric Lorenz

Matthias Frank schrieb:
> Du meinst dein AG will dein Gehalt in einen 400€ Job
> und den Rest splitten?
>
> Das ist nicht erlaubt in derseblen Firma.

Die Lohnsteuerprüfung könnte interessant werden ,-)

Eric

Re: Optimierung des Netto-Gehalts durch Gehaltsplit

am 21.05.2005 11:32:37 von Georg

Hallo Matthias,

vielen Dank für die Antwort.

Genau das hat er mit dem Gehalt vor. In ein und derselben
Firma soll die Splittung erfolgen.

Kannst du eine Empfehlung geben, wo bzw. im welchem Gesetz
ich das nachlesen kann?



"Matthias Frank" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Du meinst dein AG will dein Gehalt in einen 400€ Job
> und den Rest splitten?
>
> Das ist nicht erlaubt in derseblen Firma.
>
> MfG
> Matthias

Re: Optimierung des Netto-Gehalts durch Gehaltsplit

am 21.05.2005 11:43:57 von Ralf Geist

"Georg" <> schrieb:

>Optimierung des Netto-Gehalts durch Gehaltsplit
>
>Bei den Nebenjobs ("geringfügige Beschäftigung" oder auch "Mini-Jobs")


ein Mini-Job kann nicht in der Firma ausgeübt werden, in der man fest
angestellt ist!

Ganz so blöd ist das Finanzamt nun auch nicht :-)

Re: Optimierung des Netto-Gehalts durch Gehaltsplit

am 26.05.2005 22:31:05 von Ralf Geist

"Georg" <> schrieb:

>Kannst du eine Empfehlung geben, wo bzw. im welchem Gesetz
>ich das nachlesen kann?

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