Erst gearbeitet dann Ausbildung
Erst gearbeitet dann Ausbildung
am 28.05.2005 00:17:31 von Horst Richter
Hallo NG,
ich bin mir nicht sicher ob ich mit der Frage hier richtig bin, aber ein
Hinweis oder eine Antwort wuerde mir sehr helfen.
In der ersten Jahreshaelfte 04 habe ich als Aushilfe bei einer großen Firma
gearbeitet und ab August habe ich eine Ausbildung begonnen.
Wie trage ich das auf der EkSt-Erklaerung richtig ein?
Vielen Dank
Re: Erst gearbeitet dann Ausbildung
am 28.05.2005 01:07:21 von Daniel Zauft
Horst Richter wrote:
> In der ersten Jahreshaelfte 04 habe ich als Aushilfe bei einer großen Firma
> gearbeitet und ab August habe ich eine Ausbildung begonnen.
> Wie trage ich das auf der EkSt-Erklaerung richtig ein?
>
Hallo,
Aushilfe:
a) auf Lohnsteuerkarte: Anlage N
b) ohne Lohnsteuerkarte: gar nicht
Ausbildung: Anlage N
(man kann z.B. mit Elster, www.elster.de, die LSt-Bescheinigung der
Einfachheit wegen direkt "abschreiben", da musst du dich auch nicht mit
Zeilen rumärgern)
Grüße
Daniel
Re: Erst gearbeitet dann Ausbildung
am 29.05.2005 21:07:26 von Horst Richter
Ist es also richtig, da ich 2 Arbeitgeber hatte, muss ich auch 2mal die
Anlage N ausfüllen.
Vielen Dank
H. Richter
"Daniel Zauft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d78973$mbd$
> Horst Richter wrote:
>
>> In der ersten Jahreshaelfte 04 habe ich als Aushilfe bei einer großen
>> Firma
>> gearbeitet und ab August habe ich eine Ausbildung begonnen.
>> Wie trage ich das auf der EkSt-Erklaerung richtig ein?
>>
>
> Hallo,
>
> Aushilfe:
> a) auf Lohnsteuerkarte: Anlage N
> b) ohne Lohnsteuerkarte: gar nicht
>
> Ausbildung: Anlage N
>
> (man kann z.B. mit Elster, www.elster.de, die LSt-Bescheinigung der
> Einfachheit wegen direkt "abschreiben", da musst du dich auch nicht mit
> Zeilen rumärgern)
>
> Grüße
>
> Daniel
>
Re: Erst gearbeitet dann Ausbildung
am 29.05.2005 23:43:28 von Timo Kloy
"Horst Richter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:429a12f1$0$861$
> Ist es also richtig, da ich 2 Arbeitgeber hatte, muss ich auch 2mal die
> Anlage N ausfüllen.
> ...
Moin.
Nein, auf der Anlage N ist Platz für zwei Lohnsteuerkarten bzw. Arbeitgeber.
Auch bei den Werbungskosten( falls relevant). Schau sie dir mal an.
Gruss,
Timo.