Ein Jahr Ausland: Nicht zurück in GKV? Und: Gesetzliche KV und Anwartschaft?
Ein Jahr Ausland: Nicht zurück in GKV? Und: Gesetzliche KV und Anwartschaft?
am 01.06.2005 11:27:39 von j.ekstroem
Hallo,
ich möchte für ein Jahr nach Kanada, um dort Urlaub zu machen (Working
Holiday, evtl. auch länger). Nun habe ich Zweifel, dass meine KV mir eine
richtige Auskunft gegeben hat, was die Weiterversicherbarkeit danach angeht.
Zunächst: Ich bin Gewerbetreibender/Freiberufler und zur Zeit freiwillig
versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Meine KV sagte mir, dass
man, wenn man als Selbständiger/Freiberufler ein Jahr ins Ausland geht und
die Mitgliedschaft kündigt, bei der Rückkehr nach Deutschland *nicht* zurück
in die freiwillige gesetzliche KV könne.
Ist das wirklich so? Mir ist ja klar, dass bei einem Wechsel in die private
KV die Rückkehr in die gesetzliche KV nur unter gewissen Umständen möglich
ist.
Aber kann es denn sein, dass man nicht zurück in die freiwillige gesetzl. KV
kommt, wenn man ein Jahr nicht in Deutschland war? Auch, wenn man
zwischendurch nie in einer privaten KV war (abgesehen von der
Auslandsreisekrankenversicherung)?
Wenn das so ist, dann habe ich natürlich ein Problem: Bei der gesetzlichen
gibt es meines Wissens keine Anwartschaft. Oder doch? Vielleicht gibt es ja
Unterschiede bei verschiedenen gesetzl. Krankenversicherungen?
Vielleicht könnt Ihr mir ja ein paar Tipps geben.
Der Thread hier:
hat mir meine Frage auch nicht beantwortet.
Vielen Dank. Gruß - Jonam
Re: Ein Jahr Ausland: Nicht zurück in GKV? Und: Gesetzliche KV und Anwartschaft?
am 01.06.2005 14:24:33 von Wolfgang Kieckbusch
> abgesehen von der Auslandsreisekrankenversicherung
was kostet eigentlich solch eine für 1 Jahr?
Gruß, Wolfgang
Re: Ein Jahr Ausland: Nicht zurück in GKV? Und: Gesetzliche KV und Anwartschaft?
am 01.06.2005 15:35:47 von j.ekstroem
Hallo Wolfgang,
>> abgesehen von der Auslandsreisekrankenversicherung
>
> was kostet eigentlich solch eine für 1 Jahr?
ich glaube, bei der Württembergischen oder Würzburger (irgendwas mit W) gibt
es eine Versicherung für 370 EUR (für alle 12 Monate). Geht vermutlich auch
billiger.
Aber schau mal hier (Vergleiche):
oder hier:
Das ist, was ich bisher herausbekommen habe. Ich hoffe, mir kann jemand mit
meiner eigentlichen Frage weiterhelfen... bitte bitte. :-)
Gruß - Jonam
Re: Ein Jahr Ausland: Nicht zurück in GKV? Und: Gesetzliche KV und Anwartschaft?
am 01.06.2005 15:47:49 von Florian Schmeichler
"Jonam Ekstrøm" <> wrote in
news:d7jv6g$g5g$02$:
> Hallo,
>
> ich möchte für ein Jahr nach Kanada, um dort Urlaub zu machen (Working
> Holiday, evtl. auch länger).
>
> Zunächst: Ich bin Gewerbetreibender/Freiberufler und zur Zeit
> freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Meine
> KV sagte mir, dass man, wenn man als Selbständiger/Freiberufler ein
> Jahr ins Ausland geht und die Mitgliedschaft kündigt, bei der Rückkehr
> nach Deutschland *nicht* zurück in die freiwillige gesetzliche KV
> könne.
>
> Ist das wirklich so?
Ja!
> Mir ist ja klar, dass bei einem Wechsel in die
> private KV die Rückkehr in die gesetzliche KV nur unter gewissen
> Umständen möglich ist.
Die Betonung liegt hier nicht auf "private KV", sondern auf "Wechsel".
Wenn Du aus welchen Gründen auch immer Deine Mitgliedschaft in einer KK
aufgibst, dann kannst Du nur noch in genau definierten Fällen wieder
reinwechseln.
> Aber kann es denn sein, dass man nicht zurück in die freiwillige
> gesetzl. KV kommt, wenn man ein Jahr nicht in Deutschland war?
Darauf kommt es nicht an: Wenn Du während Deiner Auslandszeit Deine
Mitgliedschaft in der KK weiter laufen läßt, dann hast Du gar kein
Problem.
> Auch,
> wenn man zwischendurch nie in einer privaten KV war (abgesehen von der
> Auslandsreisekrankenversicherung)?
1. Hier sind die Grenzen fliessend! Ist die ARK keine "private
Krankenversicherung"?
2. Wie sollte Deine KK jemals nachprüfen, ob Du in Zentral-Kambodscha
nicht doch eine PKV abgeschlossen hast
3. ...
Aus vielen solchen Gründen hat der GG richtigerweise gesagt: Einmal
draussen ist draussen, egal was danach kommt.
> Wenn das so ist, dann habe ich natürlich ein Problem: Bei der
> gesetzlichen gibt es meines Wissens keine Anwartschaft. Oder doch?
Du kannst einfach Mitglied bleiben. Wenn der Schwerpunkt Deines "working
holidays" bei "holiday" liegt, dann ist das nicht so teuer.
> Vielleicht gibt es ja Unterschiede bei verschiedenen gesetzl.
> Krankenversicherungen?
Nö!
Gruss,
Florian
Re: Ein Jahr Ausland: Nicht zurück in GKV? Und: Gesetzliche KV und Anwartschaft?
am 01.06.2005 18:40:59 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Ein Jahr Ausland: Nicht zurück in GKV? Und: Gesetzliche KV und Anwartschaft?
am 01.06.2005 19:44:14 von Wolfgang Kieckbusch
> beim ADAC kostet eine solche versicherung ca. 15 EUR (für ein jahr).
> ich weiß allerdings nicht, ob es im kleingedruckten eine max.
> aufenthaltsdauer gibt. wir haben eine solche vers. immer wieder für
> den urlaub.
die gilt für 6 Wochen innerhalb eines Jahres und ist nur eine
Zusatzversicherung.
aber 370 Euro halte ich für preiswert.
Gruß, Wolfgang
..
Re: Ein Jahr Ausland: Nicht zurück in GKV? Und: Gesetzliche KV und Anwartschaft?
am 01.06.2005 23:15:23 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Ein Jahr Ausland: Nicht zurück in GKV? Und: Gesetzliche KV und Anwartschaft?
am 06.06.2005 10:59:07 von j.ekstroem
Hallo Florian,
danke für die ausführliche Antwort.
>> Ist das wirklich so?
>
> Ja!
Mist. Es gibt bei meiner Gesellschaft demnach nur die von ihr genannte
Möglichkeit: Anwartschaft, wenn ich beruflich ins Ausland gehe. Aber das ist
schwer zu begründen.
> Du kannst einfach Mitglied bleiben. Wenn der Schwerpunkt Deines "working
> holidays" bei "holiday" liegt, dann ist das nicht so teuer.
Eben nicht. Ich habe die Möglichkeit, eine Art Anwartschaftsstatus zu
bekommen, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt mit beruflichen Gründen
unterlegen kann. Dann wären es etwa 50-60 EUR im Monat. Ansonsten zahle ich
trotzdem meine 150-200 EUR: Also ich finde es sehr teuer, ca. 150 EUR zahlen
zu müssen (habe ich so gesagt bekommen) für ein Jahr, obwohl ich nicht im
Lande bin und die Leistungen nicht in Anspruch nehmen werde. In einem Jahr
wären das 1800 EUR für unterm Strich: nichts.
Viele Grüße - Jonam