PKV und Einkommensgrenzen

PKV und Einkommensgrenzen

am 01.06.2005 14:59:51 von unknown

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Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 01.06.2005 15:52:44 von Florian Schmeichler

Dirk Kopp <> wrote in
news::

> Eine Person ist seit 01.2001 privat krankenversicherter Arbeitnehmer.
> Das Einkommen liegt heute über der "Bestandseinkommensgrenze"
> (42.300¤), aber unter der Neuversicherungsgrenze (46.800¤)
>
> Die Person ist bis Ende Mai beschäftigt, wird am 1.06. arbeitslos und
> nimmt am 1.07. eine neue Tätigkeit auf.
>
> Fragen:
> 1. Es ist richtig, dass die Person von der Arbeitsagentur
> pflichtversichert wird, weil ja noch keine 5 Jahre in der PKV?

Er kann sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien
lassen, wenn er das will (vorsicht, "lebenslänglich")

> 2. Wie geht es danach weiter? Mit den 5 Monatsgehältern der 1.
> Beschäftigung und den 6 Gehältern der 2. Beschäftigung wird wie bisher
> die "Bestandseinkommensgrenze" überschritten, die
> Neuversicherungsgrenze nicht.

Irrelevant...

> 3. Angenommen, die Person müßte nach der Arbeitslosigkeit in der GKV
> bleiben, könnte sie dann ab 01.2006 wieder in die PKV, wenn das
> arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalt die Neuversicherungsgrenze
> überschreitet, oder ist dieser Schritt erst wieder zu 01.2007 möglich?

.... denn wenn das vereinbarte Gehalt über der JAEG liegt, so kann er
sich sofort wieder in der PKV versichern (bzw. seine Anwartschaft
aufleben lassen). Die Einkommensgrenze hängt an Deinem vereinbarten
Jahresentgeld und nicht an den tatsächlich in einem Kalenderjahr
geflossenen Zahlungen.

Gruss,
Florian

Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 01.06.2005 22:00:04 von unknown

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Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 02.06.2005 05:41:48 von Hubert Mayer

Am Wed, 01 Jun 2005 22:00:04 +0200 schrieb Martin Gerdes:

> Florian Schmeichler <> schrieb:
>
>>> 1. Es ist richtig, dass die Person von der Arbeitsagentur
>>> pflichtversichert wird, weil ja noch keine 5 Jahre in der PKV?
>
>>Er kann sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien
>>lassen, wenn er das will (vorsicht, "lebenslänglich")
>
> Angesichts der Pläne der (momentanen) Opposition, alle Bürger dieser
> Republik mit einer Bürgerversicherung zu beglücken, könnte er eventuell
> wünschen, daß diese Befreiung wirklich lebenslänglich gilt. Es könnte
> sein, daß solche Befreiungen dann, wenn sie für den Bürger einen Vorteil
> bringen, schneller weg sind, als man gucken kann.

So gern ich auch in die PKW möchte- das ist für mich aber eher das
Killerargument dagegen... denn wenn es keinen Neukunden mehr gibt,
veralten die bestehenden Bestände...Und das wird schwer finanzierbar...

Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 02.06.2005 09:04:11 von unknown

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Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 02.06.2005 11:38:27 von Wolfgang Zettner

Hallo,

Dirk Kopp schrieb:

> Hallo,
> ich brauche mal Rat.
>=20
> Folgende Konstellation:
>=20
> Eine Person ist seit 01.2001 privat krankenversicherter Arbeitnehmer.
> Das Einkommen liegt heute über der "Bestandseinkommensgrenze" (42.300=
=A4),
> aber unter der Neuversicherungsgrenze (46.800=A4)
>=20
> Die Person ist bis Ende Mai beschäftigt, wird am 1.06. arbeitslos und=

> nimmt am 1.07. eine neue Tätigkeit auf.
>=20
> Fragen:
> 1. Es ist richtig, dass die Person von der Arbeitsagentur
> pflichtversichert wird, weil ja noch keine 5 Jahre in der PKV?

Ja.

>=20
> 2. Wie geht es danach weiter? Mit den 5 Monatsgehältern der 1.
> Beschäftigung und den 6 Gehältern der 2. Beschäftigung wird wie b=
isher
> die "Bestandseinkommensgrenze" überschritten, die Neuversicherungsgre=
nze
> nicht.=20
>=20
Hm, Deine Berechnung 2 ist nicht ganz richtig. Für die=20
Feststellung der Versicherungsfreiheit müsstest Du nur Dein=20
neues Gehalt ab 1.7. hernehmen.

> 3. Angenommen, die Person müßte nach der Arbeitslosigkeit in der GK=
V
> bleiben, könnte sie dann ab 01.2006 wieder in die PKV, wenn das
> arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalt die Neuversicherungsgrenze
> überschreitet, oder ist dieser Schritt erst wieder zu 01.2007 mögli=
ch?
>=20

Unter VPG in 2005 --> Versicherungspflicht in 2006

> Vielen Dank für Antworten,
> Dirk
>=20

Grüße,
Wolfgang

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 02.06.2005 14:03:02 von Florian Schmeichler

Dirk Kopp <> wrote in
news::

> Von Florian Schmeichler <> war zu lesen:
>
> Also müsste ich mich gar nicht befreien lassen, weil ich ohnehin über
> der JAEG liege?

Genau.

> Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt die
> "Bestandseinkommensgrenze" uneingeschränkt für mich, oder?

Nein: Du bis nicht versicherungspflichtig, weil Dein neues Jahresgehalt
über der "Neuversicherungsgrenze" liegt. Dass Du dieses höhere Gehalt in
diesem Kalenderjahr nur 7 Monate lang beziehst ist irrelevant.

Gruss,
Florian

Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 02.06.2005 14:05:30 von Florian Schmeichler

Martin Gerdes <> wrote in
news::

> Florian Schmeichler <> schrieb:
>
>>> 1. Es ist richtig, dass die Person von der Arbeitsagentur
>>> pflichtversichert wird, weil ja noch keine 5 Jahre in der PKV?
>
>>Er kann sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien
>>lassen, wenn er das will (vorsicht, "lebenslänglich")
>
> Angesichts der Pläne der (momentanen) Opposition, alle Bürger dieser
> Republik mit einer Bürgerversicherung zu beglücken,

Das sind die Pläne der momentanen Regierung!

> könnte er eventuell
> wünschen, daß diese Befreiung wirklich lebenslänglich gilt.

Es gibt kein ernsthaftes Rechtsgutachten, dass die Einführung einer
Versicherungspflicht für PKV-Bestandskunden (und die damit verbundene
Enteignung der Alterungsrückstellungen) ernsthaft für Verfassungskonform
erklärt.

Gruss,
Florian

Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 02.06.2005 14:10:41 von Florian Schmeichler

Hubert Mayer <> wrote in news:44g75o1wzt05
$.1u21a21euzj1u$:


> So gern ich auch in die PKW möchte- das ist für mich aber eher das
> Killerargument dagegen... denn wenn es keinen Neukunden mehr gibt,
> veralten die bestehenden Bestände...Und das wird schwer finanzierbar...

Es ist immer wieder erstaunlich, wie viel versicherungsmathematisches Fach-
Knowhow man im Usenet findet!

Könntest Du uns an Deiner Erkenntnis teilhaben lassen und kurz die Annahmen
für Deine Kalkulation darlegen (Welche Sterbetafeln, Welcher medizinische
Fortschritt, Welche heutige EK-Quote, etc.)
Da dies ja von Versicherung zu Versicherung und Tarif zu Tarif verschieden
ist, wäre es am praktischsten, wenn Du uns Ross und Reiter für Deine
Analyse nennst.

Gruss,
Florian

Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 02.06.2005 22:55:35 von Frank Kozuschnik

Florian Schmeichler schrieb:

> Dirk Kopp wrote:
> [...]
> > Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt die
> > "Bestandseinkommensgrenze" uneingeschränkt für mich, oder?
>
> Nein: Du bis nicht versicherungspflichtig, weil Dein neues Jahresgehalt
> über der "Neuversicherungsgrenze" liegt. Dass Du dieses höhere Gehalt in
> diesem Kalenderjahr nur 7 Monate lang beziehst ist irrelevant.

Der Begriff "Neuversicherungsgrenze" kann hier in die Irre führen.

Wenn er am 31.12.2002 bereits über der damaligen Grenze verdient hat
und privat versichert war, gilt für ihn nach wie vor die niedrigere
Jahresarbeitsentgeltgrenze von 42.300 Euro.

Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 03.06.2005 08:19:21 von unknown

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Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 03.06.2005 18:00:10 von unknown

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Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 03.06.2005 18:00:11 von unknown

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Re: PKV und Einkommensgrenzen

am 03.06.2005 18:00:11 von unknown

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