Direktversicherung, alte Besteuerung ?

Direktversicherung, alte Besteuerung ?

am 08.06.2005 09:01:29 von Dieter Hummel

Hallo NG,

am 30.06. ist ja Stichtag für die Verzichtserklärung für
eine Direktversichrung.

Kann man pauschal sagen welche Besteuerung besser ist,
oder sollte man bei der alten Besteuerung bleiben ?




Gruß
Dieter

Re: Direktversicherung, alte Besteuerung ?

am 08.06.2005 10:50:38 von Nils-Oliver Majewski

"Dieter Hummel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d865lj$p6u$
> Hallo NG,
>
> am 30.06. ist ja Stichtag für die Verzichtserklärung für
> eine Direktversichrung.
>
> Kann man pauschal sagen welche Besteuerung besser ist,
> oder sollte man bei der alten Besteuerung bleiben ?

Dies ist am konkreten Fall zu prüfen.
Pauschal könnte man sagen:
Wenn Du die Ablaufleistung als Einmalzahlung nimmst, ist oftmals die alte
Variante günstiger.
Wenn eine lebenslange Rente gezahlt werden soll, kann die neue Regelung
besser sein.
Dies muss aber nicht zwingend auf deine Situation zutreffen.

Nils
>
>
>
> Gruß
> Dieter

Re: Direktversicherung, alte Besteuerung ?

am 08.06.2005 17:00:24 von Christian Koch

Dieter Hummel <> schrieb:
> am 30.06. ist ja Stichtag für die Verzichtserklärung für
> eine Direktversichrung.
>
> Kann man pauschal sagen welche Besteuerung besser ist,
> oder sollte man bei der alten Besteuerung bleiben ?

Der Bund der Versicherten hat dazu etwas geschrieben:

"Welche Besteuerung für betriebliche Direktversicherungen?"
<>

Christian.

Re: Direktversicherung, alte Besteuerung ?

am 09.06.2005 00:39:47 von Hubert Mayer

Am Wed, 08 Jun 2005 09:10:40 +0200 schrieb Dieter Hummel:

> Hallo NG,
>
> am 30.06. ist ja Stichtag für die Verzichtserklärung für
> eine Direktversichrung.
>
> Kann man pauschal sagen welche Besteuerung besser ist,
> oder sollte man bei der alten Besteuerung bleiben ?
>
> Gruß
> Dieter

Pauschal? NEIN! Kommt darauf an, wielange Du noch Beiträge zahlst und ob
Du Rente oder Kapital willst... (Und ob Dein bestehender Vertrag
überhaupt § 3 Nr. 63 EStG tauglich ist oder erst beitragsfrei gestellt
werden muss und ein neuer abgeschlossen werden muss).. Und ob Du das
"angesparte" Kapital frei vererben können möchtest oder nur an Ehegatte,
Ex-Ehegatte, Kinder oder in Lebensgemeinschaft lebenden Partner...

Re: Direktversicherung, alte Besteuerung ?

am 09.06.2005 20:11:21 von a3xx_de

Hubert Mayer schrieb:

> Und ob Dein bestehender Vertrag überhaupt § 3 Nr. 63 EStG tauglich ist

Das ist die Kernfrage. So weit ich sehe gibt es kaum Altverträge, die §
3 Nr. 63 sind.

Guntram