Frage vor dem Abschluss einer fondsgeb. RV
Frage vor dem Abschluss einer fondsgeb. RV
am 11.06.2005 12:14:55 von Oliver Siegl
Hallo,
ich habe vor bei einer Privatbank eine fondsgeb. RV abzuschließen
(monatl. Rate: 50 ¤,, Beitragszahlungsdauer: 36 Jahre).
Da 36 Jahre eine ganz schöne lange Zeit sind und ich kaum vorhersehen
kann, wie sich mein Leben noch entwickeln wird, ist es mir wichtig, die
RV kündigen zu können.
Dies ist lt. Versicherungsbedingungen zwar grundsätzlich kein Problem,
aber es ist "mit Nachteilen verbunden".
Es findet sich folgender Passus:
"Nach Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Dieser entspricht dem
Wert des Deckungskapitals, vermindert um einen prozentualen Abzug,
mindestens jedoch um 100 ¤ SOWIE UM AUSSTEHENDE BEITRÄGE. Der Abzug
beträgt vier Prozent der vertragsmäßig noch ausstehende Beiträge der
ersten drei Versicherungsjahre."
Wie habe ich das zu verstehen?
1. Fällt der prozentuale Abzug von 4% nur in den ersten 3 Jahren an,
danach der Pauschalabzugsbetrag von 100 ¤?
2. "vermindert sich um ausstehende Beiträge": Heißt das, dass ich auf
alle Fälle 36 Jahre x 12 Monate x 50 ¤ = 21.600 ¤ Beiträge zahlen muss?
Kündige ich also, angenommen, nach 10 Jahren, wird dann von dem
bisherigen Kapital die Summe von 15.600 ¤ für die noch ausstehenden 26
Jahre abgezogen. Und wenn ich Pech habe, was ja sehr wahrscheinlich
wäre, erhalte ich am Ende eine Summe von 0 ¤ ?
Verstehe ich das richtig, oder verstehe ich diesen Passus falsch?
Die Beantwortung dieser Frage ich für mich sehr wichtig, weil ich davon
den Abschluss oder Nicht-Abschluss abhängig mache.
Für Eure Hilfe herzlichen Dank.
Oliver Siegl
Re: Frage vor dem Abschluss einer fondsgeb. RV
am 11.06.2005 19:04:09 von Klemm
Oliver Siegl schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe vor bei einer Privatbank eine fondsgeb. RV abzuschließen
> (monatl. Rate: 50 =A4,, Beitragszahlungsdauer: 36 Jahre).
> Da 36 Jahre eine ganz schöne lange Zeit sind und ich kaum vorhersehen
> kann, wie sich mein Leben noch entwickeln wird, ist es mir wichtig, die
> RV kündigen zu können.
> Dies ist lt. Versicherungsbedingungen zwar grundsätzlich kein Problem,
> aber es ist "mit Nachteilen verbunden".
> Es findet sich folgender Passus:
> "Nach Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Dieser entspricht dem
> Wert des Deckungskapitals, vermindert um einen prozentualen Abzug,
> mindestens jedoch um 100 =A4 SOWIE UM AUSSTEHENDE BEITRÄGE. Der Abzug
> beträgt vier Prozent der vertragsmäßig noch ausstehende Beiträge =
der
> ersten drei Versicherungsjahre."
>
> Wie habe ich das zu verstehen?
>
> 1. Fällt der prozentuale Abzug von 4% nur in den ersten 3 Jahren an,
> danach der Pauschalabzugsbetrag von 100 =A4?
> 2. "vermindert sich um ausstehende Beiträge": Heißt das, dass ich auf
> alle Fälle 36 Jahre x 12 Monate x 50 =A4 =3D 21.600 =A4 Beiträge zahl=
en muss?
> Kündige ich also, angenommen, nach 10 Jahren, wird dann von dem
> bisherigen Kapital die Summe von 15.600 =A4 für die noch ausstehenden 26
> Jahre abgezogen. Und wenn ich Pech habe, was ja sehr wahrscheinlich
> wäre, erhalte ich am Ende eine Summe von 0 =A4 ?
>
> Verstehe ich das richtig, oder verstehe ich diesen Passus falsch?
> Die Beantwortung dieser Frage ich für mich sehr wichtig, weil ich davon
> den Abschluss oder Nicht-Abschluss abhängig mache.
Umfangreichere Antwort kommt am Montag, da WE bei mir immer "Kindertag"
ist.
Zunächst mal etwas grundsätzliches:
Warum, um Gottes Willen, willst Du eine fondsgebundene RV abschließen?
Eine fondsgebundene RV vereinigt die Nachteile einer RV und eines
Fondssparplanes und lässt deren Vorteile aussen vor.
Wenn Du in Fonds gehen willst, dann mach einen Fondsparplan und zahl da
den Betrag ein. Die Vorteile liegen auf der Hand und es besteht kein
vernünftiger Grund, den Fondssparplan mit der Fessel eines langfristig
laufenden Vertrages zu binden.
GK
Re: Frage vor dem Abschluss einer fondsgeb. RV
am 11.06.2005 20:00:07 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Frage vor dem Abschluss einer fondsgeb. RV
am 12.06.2005 10:35:55 von Harald Friis
"Oliver Siegl" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Oliver,
> "Nach Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Dieser
> entspricht dem Wert des Deckungskapitals, vermindert um einen
> prozentualen Abzug, mindestens jedoch um 100 ¤ SOWIE UM
> AUSSTEHENDE BEITRÄGE. Der Abzug beträgt vier Prozent der
> vertragsmäßig noch ausstehende Beiträge der ersten drei
> Versicherungsjahre."
>
> Wie habe ich das zu verstehen?
>
> 1. Fällt der prozentuale Abzug von 4% nur in den ersten 3
> Jahren an, danach der Pauschalabzugsbetrag von 100 ¤?
Ja
> 2. "vermindert sich um ausstehende Beiträge": Heißt das, dass
> ich auf alle Fälle 36 Jahre x 12 Monate x 50 ¤ = 21.600 ¤
> Beiträge zahlen muss? Kündige ich also, angenommen, nach 10
> Jahren, wird dann von dem bisherigen Kapital die Summe von
> 15.600 ¤ für die noch ausstehenden 26 Jahre abgezogen. Und wenn
> ich Pech habe, was ja sehr wahrscheinlich wäre, erhalte ich am
> Ende eine Summe von 0 ¤ ?
Nein, ausstehende Beträge sind die, die bis zur Kündigung noch
angefallen sind.
Also: Du stellst im Juni die Zahlung ein und kündigst z.B. zum 31.
August. Dann musst du noch für Juni, Juli und August bezahlen. Da du
die Zahlung aber eingestellt hast, werden dir die drei Monate von der
Auszahlung abgezogen.
Für die prinzipielle Entscheidung haben die Vorposter schon einiges
geschrieben.
Gruß
Harald Friis