Progressionsvorbehalt

Progressionsvorbehalt

am 10.06.2005 20:03:27 von Bernd Kohlhaas

Hallo,

ich verstehe meine(n) Steuerbescheid(e) für 2004 nicht so richtig.
Progressionsvorbehalt ist im Grunde klar.
War Jan. u. Febr. 2004 arbeitslos mit ALHI mit sa. 1655 Euro ALHI.
Werbungskosten eingetragen und Arbeitszimmer.
Dann selbständig.
Verheiratet. Frau arbeitet (nichtselbständig).

Im ersten Bescheid waren meine Bewerbungskosten und das Arbeitszimmer
unter den Tisch gefallen.
Unter Erläuterungen: Einbezogene Lohnersatzleistungen (s.o.): 735 Euro.

Einspruch mit Hinweis auf Werbungskosten und Arbeitszimmer.

Bereits ca. 14 Tage danach korrigierten Bescheid bekommen.
Beide beanstandete Positionen einwandfrei anerkannt.
Meine Werbungskosten nun gesamt: 551 Euro; vorher nix.
Soweit okay.

Aber:
Unter Erläuterungen: Einbezogene Lohnersatzleistungen (s.o.): 1286
Euro.
Also der ursprüngliche Wert plus die Werbungskosten.

Auszahlung: ca. 14 Euro

1) Warum dies (§32b Abs. 1 Nr. 1 und die dort zu findenden Querverweise
verstehe ich nicht so richtig). Warum schlagen die WKs nicht direkt
durch?

2) Warum erhalte ich nicht einfach den Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

--
Bernd Kohlhaas

Re: Progressionsvorbehalt

am 12.06.2005 21:07:01 von Peter Fuchs

"Bernd Kohlhaas" <> schrieb

> ich verstehe meine(n) Steuerbescheid(e) für 2004 nicht so richtig.
> Progressionsvorbehalt ist im Grunde klar.
> War Jan. u. Febr. 2004 arbeitslos mit ALHI mit sa. 1655 Euro ALHI.
> Werbungskosten eingetragen und Arbeitszimmer.
> Dann selbständig.
> Verheiratet. Frau arbeitet (nichtselbständig).
>
> Im ersten Bescheid waren meine Bewerbungskosten und das Arbeitszimmer
> unter den Tisch gefallen.
> Unter Erläuterungen: Einbezogene Lohnersatzleistungen (s.o.): 735 Euro.
>
> Einspruch mit Hinweis auf Werbungskosten und Arbeitszimmer.
>
> Bereits ca. 14 Tage danach korrigierten Bescheid bekommen.
> Beide beanstandete Positionen einwandfrei anerkannt.
> Meine Werbungskosten nun gesamt: 551 Euro; vorher nix.
> Soweit okay.
>
> Aber:
> Unter Erläuterungen: Einbezogene Lohnersatzleistungen (s.o.): 1286
> Euro.
> Also der ursprüngliche Wert plus die Werbungskosten.
>
> Auszahlung: ca. 14 Euro
>
> 1) Warum dies (§32b Abs. 1 Nr. 1 und die dort zu findenden Querverweise
> verstehe ich nicht so richtig). Warum schlagen die WKs nicht direkt
> durch?
>
> 2) Warum erhalte ich nicht einfach den Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
>

Falls ich das Posting richtig verstehe, verhält es sich so: Im ersten Durchgang wurde der Werbungskostenpauschbetrag von 920 EUR
voll beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt - beim Arbeitslohn nichts.
Nunmehr sind die echten Werbungskosten beim Arbeitslohn berücksichtigt und nur noch der Rest bis 920 EUR beim Progressionsvorbehalt.

Da der Progressionsvorbehalt höchstens in Höhe der Einnahmen gewährt wird, kommt ein voller Ansatz beim Arbeitslohn (Einnahmen null)
nicht in Betracht.Tatsächliche Werbungskosten dürfen allerdings abgezogen werden, selbst wenn keine Einnhamen vorhanden sind.

Die Erstattung aus dem zweiten Durchlauf ist wahrscheinlich daher so niedrig, weil sich der Verlust und der erhöhte
Progressionsvorbehalt nahezu aufheben.

Gruß

Peter

Re: Progressionsvorbehalt

am 13.06.2005 20:10:57 von Bernd Kohlhaas

Hallo,
vielen Dank für die Antwort!

> Falls ich das Posting richtig verstehe, verhält es sich so: Im ersten
Durchgang wurde der
> Werbungskostenpauschbetrag von 920 EUR
> voll beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt - beim Arbeitslohn
nichts.

> Nunmehr sind die echten Werbungskosten beim Arbeitslohn
berücksichtigt und nur noch der Rest bis 920 EUR beim
Progressionsvorbehalt.

> Da der Progressionsvorbehalt höchstens in Höhe der Einnahmen gewährt
wird, kommt ein voller Ansatz beim Arbeitslohn (Einnahmen null)
> nicht in Betracht.Tatsächliche Werbungskosten dürfen allerdings
abgezogen werden, selbst wenn keine Einnhamen vorhanden sind.
>
> Die Erstattung aus dem zweiten Durchlauf ist wahrscheinlich daher so
niedrig, weil sich der Verlust und der erhöhte
> Progressionsvorbehalt nahezu aufheben.

Wenn ich nachrechne: trifft offenbar alles zu.
Ist im Bescheid jedoch ohne Nachrechnen und Hintergrundwissen auf
keinen Fall zu erkennen.
Und mein 'schlaues' Steuerberechnungsprogramm Lexware Steuer 2004 kommt
beim Progressionsvorbehalt und damit beim Ergebnis zu anderen Zahlen
und damit zu einer größeren Erstattung (ca. 90 Euro).

(Die Steuererklärung wurde direkt aus diesem Programm übernommen)

Bernd Kohlhaas