10% Aufschlag wg. nicht abgegebener Steuererklärung
10% Aufschlag wg. nicht abgegebener Steuererklärung
am 11.06.2005 14:38:03 von wherzog
Unter welchen Umständen, kann das Finanzamt einen 10% Aufschlag bei
einer Steuerschätzung erheben. Hatte vergessen meine Steuererklärung
abzugeben.
Nun wurde in einem Schreiben die Möglichkeit eines 10% Aufschlages
angedeutet.
Wie handelt das Finanzamt üblicherweise in der Praxis?
Re: 10% Aufschlag wg. nicht abgegebener Steuererklärung
am 12.06.2005 20:57:08 von Peter Fuchs
"Walter Herzog" <> schrieb
> Unter welchen Umständen, kann das Finanzamt einen 10% Aufschlag bei
> einer Steuerschätzung erheben. Hatte vergessen meine Steuererklärung
> abzugeben.
> Nun wurde in einem Schreiben die Möglichkeit eines 10% Aufschlages
> angedeutet.
>
> Wie handelt das Finanzamt üblicherweise in der Praxis?
10 Prozent ist der gesetzlich festgelegte relative Höchstsatz. Da der Verspätungszuschlag ermessensgerecht festgesetzt werden muss,
kommt diese Obergrenze beim ersten oder zweiten Mal nicht in Betracht (außer vielleicht bei Kleinstfällen), bei Dauerschätzfällen
allerdings schon.
Gruß
Peter
Re: 10% Aufschlag wg. nicht abgegebener Steuererklärung
am 13.06.2005 09:08:42 von wherzog
Danke für Deinen Beitrag
Re: 10% Aufschlag wg. nicht abgegebener Steuererklärung
am 27.06.2005 11:02:15 von Martin
"Walter Herzog" <> schrieb im Newsbeitrag
: Unter welchen Umständen, kann das Finanzamt einen 10% Aufschlag bei
: einer Steuerschätzung erheben. Hatte vergessen meine Steuererklärung
: abzugeben.
: Nun wurde in einem Schreiben die Möglichkeit eines 10% Aufschlages
: angedeutet.
Das betrifft nur den Betrag, den Du nachzahlen mußt.
: Wie handelt das Finanzamt üblicherweise in der Praxis?
Bei einer Erstattung werden niemals 10% aufgeschlagen...
liebe Grüße, Martin
Re: 10% Aufschlag wg. nicht abgegebener Steuererklärung
am 30.06.2005 10:54:08 von Martin Perk
Hallo Herr Herzog,
Bei der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen kann das
Finanzamt unterstellen, dass die Einkünfte sich um 10% erhöht
haben. Das ist aber vermutlich nicht gemeint.
Das Finanzamt kann auch noch einen Verspätungszuschlag
festsetzen. Dieser beträgt kraft Gesetz (§ 152 Abs. 2 AO)
höchstens 10% der festgesetzten Steuer, nicht der Nachzahlung
oder Erstattung.
Beispiel:
Festsetzung 10.000
Vorauszahlung -8.000
Nachzahlung 2.000
Verspätungszuschlag 10% von 10.000 = 1.000
Es kann also ein teures Vergnügen sein, seine Steuererklärung
nicht abzugeben.
MfG
Martin Perk
Martin wrote:
> "Walter Herzog" <> schrieb im Newsbeitrag
> : Unter welchen Umständen, kann das Finanzamt einen 10% Aufschlag bei
> : einer Steuerschätzung erheben. Hatte vergessen meine Steuererklärung
> : abzugeben.
> : Nun wurde in einem Schreiben die Möglichkeit eines 10% Aufschlages
> : angedeutet.
>
> Das betrifft nur den Betrag, den Du nachzahlen mußt.
>
> : Wie handelt das Finanzamt üblicherweise in der Praxis?
>
> Bei einer Erstattung werden niemals 10% aufgeschlagen...
>
> liebe Grüße, Martin
>
--
Dipl.-Bw. (FH)
Martin Perk
Steuerberater
Bockhorststraße 168
48165 Münster
fon 02501/986963
fax 02501/986964
mail
Re: 10% Aufschlag wg. nicht abgegebener Steuererklärung
am 30.06.2005 19:07:10 von Eric Lorenz
Martin Perk schrieb:
> MfG
> Martin Perk
>
Hallo Martin!
Nur mal ein kleiner Tipp am Rande:
Hier ist das Du durchaus üblich. Und vermeide bitte TOFU.
Weitere Tipps kann ich per PM mailen.
Eric
Re: 10% Aufschlag wg. nicht abgegebener Steuererklärung
am 01.07.2005 10:27:50 von wherzog
Hallo Martin,
in einem vorigen Thread zum selben Thema, stand von Peter Fuchs
ausgeführt, folgendes zu lesen.
"10 Prozent ist der gesetzlich festgelegte relative Höchstsatz. Da der
Verspätungszuschlag ermessensgerecht festgesetzt werden muss,
kommt diese Obergrenze beim ersten oder zweiten Mal nicht in Betracht
(außer vielleicht bei Kleinstfällen), bei Dauerschätzfällen allerdings
schon."
Hoffe dies gibt auch Deine Meinung wieder.