Berufsunfähigkeitsversicherung, anträge stellen, eingeschränkter Schutz etc.

Berufsunfähigkeitsversicherung, anträge stellen, eingeschränkter Schutz etc.

am 18.06.2005 12:18:51 von Eberhard

Hallo,

ich möchte nun mit 32 endlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen. Dazu habe ich nun folgende Fragen:

Ich kann mir vorstellen dass ich bei manchen Gesellschaften nur einen
eingeschränkten Schutz bekommen aufgrund meiner Vorerkrankungen. Macht
so ein eingeschränkter Versicherungsschutz überhaupt Sinn oder reden
sich die Versicherungen im Ernstfall raus?

Ich möchte gerne eine Versicherung abschließen, die die Möglichkeit
bietet die Versicherungshöhe im nachhinein zu erhöhen. Ist es in so
einem Fall dann ratsam, dass ich eine Versicherung abschliesse die mir
eine Rente von 500 EUR monatlich zusichert und wenn mich die
Versicherung dann aufgenommen hat erhöhe ich am nächsten Tag die
Versicherung auf 1500 EUR? Habe ich mit einer geringeren Rente eher die
Möglichkeit ohne Einschränkungen aufgenommen zu werden?

Soll ich die Anträge selbst einreichen oder soll ich das über einen
Makler machen? Bekomme ich bessere Konditionen wenn ich das selbst
macht, das sich die Versicherung so die Prämien für den Makler spart?
Braucht man dafür bestimmte gute Kenntnisse zum Ausfüllen der
Anträge?

Warum sind Beiträge einer BU in Verbindung mit einer
Risikolebensversicherung manchmal günstiger als eine eigenständige
BU?

In den Anträgen steht manchmal drin, ob ich schon mal von einer
anderen Gesellschaft abgelehnt wurde. Macht es dann Sinn alle Anträge
zum gleichen Zeitpunkt wegzuschicken, denn dann wurde ich noch von
keiner anderen abgelehnt?

Danke für Eure Hilfe,

Eberhard

Re:Berufsunfähigkeitsversicherung, anträge stellen, eingeschränkter Schutz etc.

am 18.06.2005 12:53:46 von effekt

Hallo!

Ohne die Vorerkrankungen zu kennen, kann man so keine Aussage treffen.

Nun zum Generellen:

Die Erhöhung wird immer nur mit einem Antrag und neuen Gesundheitsfragen
abgewickelt. Es gibt ein paar Tarife, bei denen man
Erhöhungsmöglichkeiten hat. Nur 500.- abschließen und am nächsten Tag
erhöhen klappt nicht ohne erneute Prüfung.

Sie können nur über Direktversicherungen selbst einreichen. Ansonsten
stehen Ihnen die Vertreter oder die Makler zur Verfügung. Der Makler hat
dabei natürlich den besseren Marktüberblick.

Die Anträge müssen dann so ausgefüllt werden, wie die Fragen es
erwarten. Nichts darf verschiegen werden. Wenn Sie sich nicht so ganz
sicher sind, fügen Sie am besten einen Arztberichte bei.

>> Warum sind Beiträge einer BU in Verbindung mit einer
>Risikolebensversicherung manchmal günstiger als eine eigenständige BU?

Tja, das sollte man mal die Mathematiker der Versicherungen fragen. Bei
der selbstständigen BU kann man sich im Beitrag nie so ganz sicher sein.
Der Beitrag kann dort immer weiter angepasst werden. Bei der Risiko mit
Bu immer nur bis zum Bruttobeitrag. Das ist entscheidend.

>> In den Anträgen steht manchmal drin, ob ich schon mal von einer
>anderen Gesellschaft abgelehnt wurde. Macht es dann Sinn alle Anträge
zum gleichen Zeitpunkt wegzuschicken, denn dann wurde ich noch von
keiner anderen abgelehnt?

Ja eine lustige Idee. Besser wäre es jedoch, einen Makler zu befragen
der eine längere Berufserfahrung hat. Er würde für Sie eine Voranfrage
machen. Also nicht unbedingt gleich einen Antrag stellen. Kommt aber
schon auch die Erkrankungen an.

Viele Grüße!
Eberhard Ressel
--
Immer auf dem aktuellen Stand mit den Newsgroups von freenet.de:

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung, anträge stellen, eingeschränkter Schutz etc.

am 20.06.2005 14:44:14 von Florian Schmeichler

"Eberhard" <> wrote in news:1119089931.815763.312900
@g43g2000cwa.googlegroups.com:

> Ich kann mir vorstellen dass ich bei manchen Gesellschaften nur einen
> eingeschränkten Schutz bekommen aufgrund meiner Vorerkrankungen. Macht
> so ein eingeschränkter Versicherungsschutz überhaupt Sinn oder reden
> sich die Versicherungen im Ernstfall raus?

Beides!

> Ich möchte gerne eine Versicherung abschließen, die die Möglichkeit
> bietet die Versicherungshöhe im nachhinein zu erhöhen.

Das macht in der Regel keinen Sinn (da zu teuer) und ist nur dann
ratsam, wenn Du die BU zu einem (sehr frühem) Zeitpunkt in Deinem Laben
abschliesst, zu dem Du noch kein klares Bild von Deiner zukünftigen
Einkommensentwicklung hast.

> Ist es in so
> einem Fall dann ratsam, dass ich eine Versicherung abschliesse die mir
> eine Rente von 500 EUR monatlich zusichert und wenn mich die
> Versicherung dann aufgenommen hat erhöhe ich am nächsten Tag die
> Versicherung auf 1500 EUR?

Das geht so nicht. Die Anpassungsmöglichkeit (ohne Gesundheitsprüfung)
ist vertraglich genau gereglent.

> Habe ich mit einer geringeren Rente eher die
> Möglichkeit ohne Einschränkungen aufgenommen zu werden?

Nein.

> Soll ich die Anträge selbst einreichen oder soll ich das über einen
> Makler machen?

In Deinem Fall: Makler oder Vermittler.

> Bekomme ich bessere Konditionen wenn ich das selbst
> macht, das sich die Versicherung so die Prämien für den Makler spart?

In der Regel ja.

> Braucht man dafür bestimmte gute Kenntnisse zum Ausfüllen der
> Anträge?

Ja!!!

> Warum sind Beiträge einer BU in Verbindung mit einer
> Risikolebensversicherung manchmal günstiger als eine eigenständige
> BU?

Mischkalkulation der Vertriebskosten der Versicherung.

> In den Anträgen steht manchmal drin, ob ich schon mal von einer
> anderen Gesellschaft abgelehnt wurde. Macht es dann Sinn alle Anträge
> zum gleichen Zeitpunkt wegzuschicken, denn dann wurde ich noch von
> keiner anderen abgelehnt?

Interessante Idee, funktioniert aber nicht: Du schickst den
Versicherungen ja nicht gleich einen rechtlichen Antrag, läßt Dir von
denen ein Angebot schicken (sonst würdest Du bei Deiner Methode am Ende
mit mehreren BUs sitzen bleiben...).
Wenn Dich dann ein Unternehmen ablehnt, ein anderes Dir (wieder am
gleichen Tag) das Angebot schickt, dann musst Du dem letzteren die
Ablehnung nachtäglich mitteilen, bevor Du das Angebot akzeptierst.

Gruss,
Florian

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung, anträge stellen, eingeschränkter Schutz etc.

am 27.06.2005 20:39:40 von Jan Frey

Hallo,

> In den Anträgen steht manchmal drin, ob ich schon mal von einer
> anderen Gesellschaft abgelehnt wurde. Macht es dann Sinn alle Anträge
> zum gleichen Zeitpunkt wegzuschicken, denn dann wurde ich noch von
> keiner anderen abgelehnt?

Die Idee ist goldrichtig: u.a. aus einem Buch der Verbraucherzentralen zu
diesem Thema (diese Lektüre kann ich generell nur empfehlen) habe ich den
Tip, sogenannte "Probeanträge" zu stellen. Das bedeutet, bei den Anträgen
das Wort "Antrag" durchzustreichen und durch "Probeantrag" zu ersetzen. Im
Anschreiben dann zusätzlich ausdrücklich darauf hinweisen, daß es sich um
einen Probeantrag handelt. Wenn die Versicherung mit einem Angebot
antwortet, so ist es bindend, tun sie es nicht, sollte man sie so oder so
meiden. Du selbst bleibst frei von Verpflichtungen.
Wenn du dann noch alle Anträge gleichzeitig schickst, kann dir später keiner
was vorwerfen.

Grüße
jan
--
Jan Frey

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung, anträge stellen, eingeschränkter Schutz etc.

am 29.06.2005 00:03:02 von Stefan Garmeister

Jan Frey hat geschrieben:

> Die Idee ist goldrichtig: u.a. aus einem Buch der Verbraucherzentralen zu
> diesem Thema (diese Lektüre kann ich generell nur empfehlen) habe ich den
> Tip, sogenannte "Probeanträge" zu stellen. Das bedeutet, bei den Anträgen
> das Wort "Antrag" durchzustreichen und durch "Probeantrag" zu ersetzen.
> Im

Ich halte von Probeantrgen gar nichts, denn: Solange der Name des
Antragstellers draufsteht, wird eine Ablehnung, ein Erschwernisangebot
oder Risikozuschlag immer in die Wagnisdatei eingetragen. Es spielt also
keine Rolle, was auf dem Antrag draufsteht, also ob Probe oder Original.

Alternative wäre eine anonymisierte Vorabanfrage, also quasi nur die
Gesundheitsfragen beantworten. Viele Gesellschaften beantworten eine
solche Anfrage. Sollte allerdings eine Arztanfrage notwendig sein, kann
das Ergebnis dennoch anders ausfallen als das Ergebnis der Anfrage.

Am besten also wirklich die Anträge gleichzeitig stellen.
Übrigens ist ein Eintrag in die Wagnisdatei nicht so schlimm wie viele
glauben. Jede Gesellschaft prüft anders und lässt sich da nicht unbedingt
von der Beurteilung einer anderen Gesellschaft beeinflussen.

Gruß,
Stefan


--
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