Frage zu Kündigungsfristen

Frage zu Kündigungsfristen

am 20.06.2005 10:55:59 von Silke Maria

Hallo,

ich habe eine seit langem eine Hausratsversicherung. Wie ich vor 2,5 Jahren
umgezogen bin habe ich natürlich die Versicherung angepasst (grössere
Wohnung).

Da mir die Versicherung mittlerweile zu teuer ist wollte ich eine günstigere
abschließen.

Nun sagt die Versciherung, ich könnte nicht vor Ablauf der Vertragszeit
(Oktober 2007) kündigen.

Es wäre ein Neuvertrag, deshalb könnte ich nicht jährlich kündigen.

Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich so ist. Ich dachte auch, der alte
Vertrag wäre nur geändert. Stehe auch extra im Vertrag, das der alte Vertrag
durch diesen Vertrag abgelöst wird.

Haben die mich da auf´s Kreuz gelegt?

Und wie wäre es denn, wenn ich die Prämie nicht mehr zahle? Dann kündigen
die doch von allein, oder sehe ich das falsch?

Natürlich würde ich dann, wenn die Versicherung gekündigt hätte, vor einem
Mahnbescheid, die restliche Summe zahlen. Ist das Fiction?

Falls alles nichts bringt, gibt es Tricks, um vorzeitig aus dem vertrag zu
kommen?

Ich hoffe, jemand kann mir auf meine vielen Fragen antworten.

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 20.06.2005 14:27:10 von Florian Schmeichler

"Silke Maria" <> wrote in
news:42b68422$0$1135$:

> ich habe eine seit langem eine Hausratsversicherung. Wie ich vor 2,5
> Jahren umgezogen bin habe ich natürlich die Versicherung angepasst
> (grössere Wohnung).

Du hast also für eine *neue Wohnung* eine *neue Versicherung*
abgeschlossen...

> Nun sagt die Versciherung, ich könnte nicht vor Ablauf der
> Vertragszeit (Oktober 2007) kündigen.

Wenn das so vereinbart war, gibt es daran nichts zu beanstanden.

> Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich so ist. Ich dachte auch, der
> alte Vertrag wäre nur geändert.

Das wäre sehr ungewöhnlich und kommt höchstens dann in Betracht, wenn Du
für die gleichen Versicherungsgegenstand (= gleiche Wohnung) die
Versicherungssumme geändert hättest (z.B. weil Du teuer Möbel von Deiner
Oma geerbt hast, die durch die bisherige Versicherungssumme nicht
abgedeckt waren).

> Stehe auch extra im Vertrag, das der
> alte Vertrag durch diesen Vertrag abgelöst wird.

Also steht es ja auch explizit anders im Vertrag: Der *neue Vertrag*
löst den *alten Vertrag* ab. Es gibt also einen enuen Vertrag.

> Haben die mich da auf´s Kreuz gelegt?

Nein, der Versicherer hat sich (mehr oder *weniger*) freiwillig dazu
bereit erklärt, Dich entschädigungsfrei aus deinem bestehenden 5-jahres
Vertrag für die alte Wohnung zu entlassen, wenn Du bei ihm einen neuen
Vertrag für die neue Wohnung abschliesst.

> Und wie wäre es denn, wenn ich die Prämie nicht mehr zahle? Dann
> kündigen die doch von allein, oder sehe ich das falsch?
>
> Natürlich würde ich dann, wenn die Versicherung gekündigt hätte, vor
> einem Mahnbescheid, die restliche Summe zahlen. Ist das Fiction?

Das wäre eine etwa genauso clevere Idee um Beitrag zu sparen, wie
einfach bei einer anderen Versicherung *zusätzlich* einen günstigeren
Tarif abzuschliessen ;-)

Du zahlst dann neben Deinen Prämien (bis Laufzeitende) auch noch Mahn-
und Vollstreckungskosten und hast dafür aber praktisch keinen
Versicherungsschutz mehr.

Gruss,
Florian

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 20.06.2005 14:47:31 von Nils-Oliver Majewski

"Silke Maria" <> schrieb im Newsbeitrag
news:42b68422$0$1135$
> Hallo,
>
> ich habe eine seit langem eine Hausratsversicherung. Wie ich vor 2,5
Jahren
> umgezogen bin habe ich natürlich die Versicherung angepasst (grössere
> Wohnung).
>
> Da mir die Versicherung mittlerweile zu teuer ist wollte ich eine
günstigere
> abschließen.
>
> Nun sagt die Versciherung, ich könnte nicht vor Ablauf der Vertragszeit
> (Oktober 2007) kündigen.
>
> Es wäre ein Neuvertrag, deshalb könnte ich nicht jährlich kündigen.

Das wird seine Richtigkeit haben

>
> Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich so ist. Ich dachte auch, der
alte
> Vertrag wäre nur geändert. Stehe auch extra im Vertrag, das der alte
Vertrag
> durch diesen Vertrag abgelöst wird.
>

eben. Der alte Vertrag wird aufgehoben und der neue Vertrag abgeschlossen.
Du hättest auch nur den alten Vertrag ( Versicherungssumme ...) anpassen
können.


> Haben die mich da auf´s Kreuz gelegt?

Nein. Du hast den Vertrag mit der neuen Laufzeit und dem neuen
Versicherungsumfang unterschrieben.

>
> Und wie wäre es denn, wenn ich die Prämie nicht mehr zahle? Dann kündigen
> die doch von allein, oder sehe ich das falsch?

Die Versicherungsgesellschaft muss den Vertrag nicht kündigen. Warum sollte
sie auch ?!

>
> Natürlich würde ich dann, wenn die Versicherung gekündigt hätte, vor einem
> Mahnbescheid, die restliche Summe zahlen. Ist das Fiction?

Die weiteren Kosten wie Mahngebühren, Gerichtsvollzieher etc.. kommen dann
evtl. auch auf dich zu.


>
> Falls alles nichts bringt, gibt es Tricks, um vorzeitig aus dem vertrag zu
> kommen?

Nein, es gibt keinen wirklichen Trick.
Ein ausserordentliches Kündigungsrecht hast Du z.B.
- im Schadenfall
- bei Auflösung des Hausstandes (z.B. Pflegeheim)

>
> Ich hoffe, jemand kann mir auf meine vielen Fragen antworten.
>
Nils Majewski

>

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 21.06.2005 19:52:37 von Silke Maria

Nils Majewski wrote:
> "Silke Maria" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:42b68422$0$1135$
>> Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich so ist. Ich dachte auch,
>> der alte Vertrag wäre nur geändert. Stehe auch extra im Vertrag, das
>> der alte Vertrag durch diesen Vertrag abgelöst wird.
>>
>
> eben. Der alte Vertrag wird aufgehoben und der neue Vertrag
> abgeschlossen. Du hättest auch nur den alten Vertrag (
> Versicherungssumme ...) anpassen können.

Genau das habe ich ja gedacht. Aber ok, meine eigene Schuld. Nächstes mal
passe ich auf.

>
>
>> Haben die mich da auf´s Kreuz gelegt?
>
> Nein. Du hast den Vertrag mit der neuen Laufzeit und dem neuen
> Versicherungsumfang unterschrieben.
>

Na ja, ich fühle mich da schon übers Ohr gehauen. Weil ich damals bei der
Versicherung anrief und gesagt habe, ich habe eine neue, größere Wohnung und
möchte die Versicherung der neuen Wohnung anpassen.

Ich wollte eben tatsächlich nur die Versicherungssumme an die neue
Wohnungsgröße anpassen.

Wie ich denselben Vertrag um eine Fahraddiebstahlsklausel erweitert habe,
ging das ja auch ohne Neuvertrag. Da wurde der Vertrag tatsächlich nur
angepasst. Zu der Police habe ich ein Zusatzblatt erhalten und das war es
dann.

Aber da habe ich dann wahrscheinlich großes Glück gehabt, das die mir nicht
wieder einen Neuvertrag untergejubelt haben. Dann müsste ich noch länger
warten.

>> Und wie wäre es denn, wenn ich die Prämie nicht mehr zahle? Dann
>> kündigen die doch von allein, oder sehe ich das falsch?
>
> Die Versicherungsgesellschaft muss den Vertrag nicht kündigen. Warum
> sollte sie auch ?!
>
>>
>> Natürlich würde ich dann, wenn die Versicherung gekündigt hätte, vor
>> einem Mahnbescheid, die restliche Summe zahlen. Ist das Fiction?
>
> Die weiteren Kosten wie Mahngebühren, Gerichtsvollzieher etc.. kommen
> dann evtl. auch auf dich zu.

War ja nur eine Idee. ich habe auch nicht wirklich geglaubt, das so etwas
geht. Aber wer nicht fragt, ärgert sich hinterher....

>
>>
>> Falls alles nichts bringt, gibt es Tricks, um vorzeitig aus dem
>> vertrag zu kommen?
>
> Nein, es gibt keinen wirklichen Trick.
> Ein ausserordentliches Kündigungsrecht hast Du z.B.
> - im Schadenfall
> - bei Auflösung des Hausstandes (z.B. Pflegeheim)
>

Also, ich hoffe inständigst das es mit dem Pflegeheim noch lange dauert :-)

Dann habe ich leider noch 2,5 Jahre diese Gesellschaft an der Backe. Dafür
habe ich mir schon Angebote für die Rechtsschutz und die Haftpflicht
eingeholt. Die werde ich dann bei der Versicherung kündigen. So haben die
mich ganz verloren als Kunden. Bei einer solchen Gesellschaft möchte ich
nicht unbedingt bleiben. Da habe ich nun mal Glück, denn beide
Versicherungen kann ich noch dieses Jahr fristgerecht kündigen.

Danke an euch für eure Hilfe.

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 21.06.2005 20:46:34 von Klemm

Silke Maria schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe eine seit langem eine Hausratsversicherung. Wie ich vor 2,5 Jahr=
en
> umgezogen bin habe ich natürlich die Versicherung angepasst (grössere
> Wohnung).
>
> Da mir die Versicherung mittlerweile zu teuer ist wollte ich eine günst=
igere
> abschließen.
>
> Nun sagt die Versciherung, ich könnte nicht vor Ablauf der Vertragszeit
> (Oktober 2007) kündigen.
>
> Es wäre ein Neuvertrag, deshalb könnte ich nicht jährlich kündige=
n
>
> Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich so ist. Ich dachte auch, der =
alte
> Vertrag wäre nur geändert. Stehe auch extra im Vertrag, das der alte =
Vertrag
> durch diesen Vertrag abgelöst wird.
>
> Haben die mich da auf=B4s Kreuz gelegt?

Ja, das haben "sie" (wer auch immer das war). Ist eine beliebte Masche
Verträge einigermaßen "stornofest" zu machen. Der Trick ist nicht
wirklich "schmutzig" (der Kunde kann ja lesen), aber auch nicht ganz
sauber (der Kunde will ja nur seine Versicherung den neuen
Gegebenheiten anpassen).

> Und wie wäre es denn, wenn ich die Prämie nicht mehr zahle? Dann kü=
ndigen
> die doch von allein, oder sehe ich das falsch?

Nein, das siehst Du richtig. Allerdings ist das mit erheblichen
Nachteilen für Dich verbunden.

> Natürlich würde ich dann, wenn die Versicherung gekündigt hätte, =
vor einem
> Mahnbescheid, die restliche Summe zahlen. Ist das Fiction?

Naja, der Jahresbeitrag plus Mahnkosten wäre wohl mindestens fällig.

> Falls alles nichts bringt, gibt es Tricks, um vorzeitig aus dem vertrag zu
> kommen?

Leider nein, ausser das Sonderkündigungsrecht im Schadensfall.
Probieren kannst Du auch www.ombudsmann.de , aber das ist angesichts
der Tatsache, dass das Ding schon so lange läuft eher ungünstig.

GK

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 21.06.2005 21:26:52 von Klemm

Florian Schmeichler schrieb:
> "Silke Maria" <> wrote in
> news:42b68422$0$1135$:
>
> > ich habe eine seit langem eine Hausratsversicherung. Wie ich vor 2,5
> > Jahren umgezogen bin habe ich natürlich die Versicherung angepasst
> > (grössere Wohnung).
>
> Du hast also für eine *neue Wohnung* eine *neue Versicherung*
> abgeschlossen...

Sie wollte aber offensichtlich nur ihren Vertrag anpassen.

> > Nun sagt die Versciherung, ich könnte nicht vor Ablauf der
> > Vertragszeit (Oktober 2007) kündigen.
>
> Wenn das so vereinbart war, gibt es daran nichts zu beanstanden.

Nein, sicher nicht, ausser das die Kundin hier gelinkt wurde und
nochmal für fünf Jahre verhaftet wurde.

> > Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich so ist. Ich dachte auch, der
> > alte Vertrag wäre nur geändert.
>
> Das wäre sehr ungewöhnlich und kommt höchstens dann in Betracht, we=
nn Du
> für die gleichen Versicherungsgegenstand (=3D gleiche Wohnung) die
> Versicherungssumme geändert hättest (z.B. weil Du teuer Möbel von D=
einer
> Oma geerbt hast, die durch die bisherige Versicherungssumme nicht
> abgedeckt waren).

Quatsch! Das wäre überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern nur normal!
Ein Blick in die VHB wirkt manchmal Wunder!

Grundsätzlich geht bei einem Wohnungswechsel im Inland der
Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des
Wohnungswechsels besteht der Versicherungsschutz sogar in beiden
Wohnungen und erlischt spätestens nach 2 Monaten nach Umzugsbeginn in
der alten Wohnung =3D> VHB 2000, =A7 11.

> > Stehe auch extra im Vertrag, das der
> > alte Vertrag durch diesen Vertrag abgelöst wird.
>
> Also steht es ja auch explizit anders im Vertrag: Der *neue Vertrag*
> löst den *alten Vertrag* ab. Es gibt also einen enuen Vertrag.
>
> > Haben die mich da auf=B4s Kreuz gelegt?
>
> Nein, der Versicherer hat sich (mehr oder *weniger*) freiwillig dazu
> bereit erklärt, Dich entschädigungsfrei aus deinem bestehenden 5-jahr=
es
> Vertrag für die alte Wohnung zu entlassen, wenn Du bei ihm einen neuen
> Vertrag für die neue Wohnung abschliesst.

LACH! Das ist absoluter Quatsch! Der =A7 11 Nr. 1 der VHB 2000 sagt
klipp und klar, dass der Versicherungsschutz beim Umzug auf die neue
Wohnung übergeht und das völlig ohne Entschädigung oder
Laufzeitverlängerung.

Indem sie dann noch bei der Versicherung ihren Wohnungswechsel gemeldet
hat, ist sie auch ihrer Anzeigepflicht nach =A7 11 Nr. 2 VHB 2000
nachgekommen. Die Versicherung hätte jetzt die Prämie anpassen
können (andere Tarifzone ; geänderte Wohnfläche =3D> Klausel 7712
"Unterversicherungsverzicht" oder, wenn Klausel 7712 nicht vereinbart
=3D> Überprüfung einer evtl. Unterversicherung). Ein "Ersatzvertrag"
mit einer neuerlichen Laufzeit von 5 Jahren war absolut nicht notwendig
und auch offensichtlich nicht gewollt. Die Kundin wurde schlichtweg neu
"verhaftet" (5 Jahre länger Folgeprov für den bestandsbetreuenden
Vermittler).

Die Kundin hätte bei einer Prämienerhöhung nach =A7 11 Nr. 3 VHB 2000
sogar ein ausserordentliches Kündigungsrecht gehabt (=A7 11 Nr. 4 VHB
2000)!

Also nichts von wegen "freiwillig" entlassen...

[..]

> Du zahlst dann neben Deinen Prämien (bis Laufzeitende)

Nein! Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal weiter: =A7=A7 9, 39, 40 II
VVG. Es wird die Prämie der laufenden Versicherungsperiode, maximal
ein Jahresbeitrag fällig.

Ich hoffe mal, dass Du nicht im Versicherungsaussendienst tätig bist!
Geldverdienen ist ja eine schöne Sache, aber man sollte einen Kunden
dann wenigstens regelkonform und bedarfsgerecht beraten, dann dauerts
zwar mit der S-Klasse ein bisschen länger, aber man kann sich
wenigstens noch im Spiegel ansehen.

GK

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 22.06.2005 08:56:03 von Florian Schmeichler

"Klemm" <> wrote in
news::

> Nein, sicher nicht, ausser das die Kundin hier gelinkt wurde und
> nochmal für fünf Jahre verhaftet wurde.

Jetzt mal langsam mit den jungen Pferden.

> Quatsch! Das wäre überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern nur normal!
> Ein Blick in die VHB wirkt manchmal Wunder!

Und manchmal fürt er irre!

> Grundsätzlich geht bei einem Wohnungswechsel im Inland der
> Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des
> Wohnungswechsels besteht der Versicherungsschutz sogar in beiden
> Wohnungen und erlischt spätestens nach 2 Monaten nach Umzugsbeginn in
> der alten Wohnung => VHB 2000, § 11.

Das ist richtig. Aber Da wir hier alle offenbar im Gegensatz zu Dir
nicht die konkreten Versicherungsbedingungen des OP kennen, ist das
Kaffeesatzlesen.
Viele Versicherungen übernehmen diese Klausel nicht in ihre VHB.

>> Du zahlst dann neben Deinen Prämien (bis Laufzeitende)
>
> Nein! Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal weiter:

Stimmt. Allerdings nur dann, wenn man mit den Worten in diesem Gesetz
auch was anfangen kann. Dir hat dieser Blick offenbar wenig geholfen.

> §§ 9, 39, 40 II
> VVG. Es wird die Prämie der laufenden Versicherungsperiode, maximal
> ein Jahresbeitrag fällig.

Falsch! Nach §39(3) *kann* der Versicherer den Vertrag bei
Zahlungsverzug kündigen (und dann wird wie Du richtig sagst die Prämie
nur bis zum Ende der nächsten Versicherungsperiode fällig). Er muss es
aber nicht und bei einem grundsätzlich solventen Kunden, der nur nicht
mehr bezahlen will besteht auch keinerlei Grund dazu.

Im beschriebenen Fall kann der Versicherer dem Kunden einfach nicht
kündigen (Leisten muss er ja ohnehion nichts mehr) und mit schöner
Regelmäßigkeit die im Verzug befindlichen Beiträge vollstrecken.
Ein Kündigungsrecht des Kunden bei Zahlungsunwilligkeit sieht das VVG
explizit nicht vor.

> Ich hoffe mal, dass Du nicht im Versicherungsaussendienst tätig bist!

Dito. Kunden mit geschmeidig an der Wahrheit vorbei zitierten Gesetzen
ein Wissen vorspiegeln, dass man nicht hat ist nämlich auch nicht
besser!

Gruss,
Florian

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 22.06.2005 14:21:20 von Florian Schmeichler

"Klemm" <> wrote in news:1119443076.902877.147340
@o13g2000cwo.googlegroups.com:

>> Im beschriebenen Fall kann der Versicherer dem Kunden einfach nicht
>> kündigen (Leisten muss er ja ohnehion nichts mehr) und mit schöner
>> Regelmäßigkeit die im Verzug befindlichen Beiträge vollstrecken.
>> Ein Kündigungsrecht des Kunden bei Zahlungsunwilligkeit sieht das VVG
>> explizit nicht vor.
>
> Der Versicherer wäre schön blöd, wenn er sich auf dieses Risiko
> einlassen würde, denn dann wäre er bei Eintritt des
> Versicherungsfalles nicht von seiner Leistungspflicht befreit und der
> Kunde könnte nach Schadensregulierung nach wie vor von seinem
> Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

Wo hast Du eigentlich diesen Blödsinn her?

Selbst ein völliger Laie kann in §39 (2) nachlaesen, dass der Versicherer
von der Leistung frei ist, sobald der VN mit seiner Prämie in Verzug ist
(die Frist verstirchen...).
Da steht weit und breit nichts davon, dass die Leistungsbefreiung wieder
aufgehoben wird, wenn der VG das Vertragsverhältnis nicht schnellstmöglich
aufkündigt.

> Das Mahnverfahren macht bloss Sinn, wenn der Zahlungsverzug auf einer
> bloßen Säumigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des VN beruht.

Und genau darum geht es hier doch.


> Wie gesagt, welcher Versicherer hat den Umzugsparagraphen nicht in
> seinen VHB?

Da gibt es einige. Unter den ersten Treffern bei google findet man schon
zwei Gesellschaften.

> Ich kenne keinen, da steht das Gebot von Treu und Glauben
> gemäß § 307 BGB dagegen, an dem sich die VAB u.a. messen lassen
> müssen.

Willst Du Deine offensichtliche juristische Unkenntnis nun auch noch auf
das BGB ausweiten?

Du kannst ganz ohne Treu und Glauben bei Wegzug aus der versicherten
Wohnung ein Kündigungsrecht nach §313(3) BGB ableiten.

Das braucht es aber gar nicht, da auch im Fall des OP nicht strittig ist,
dass er den Versicherungsvertrag für seine alte Wohnung nicht weiterführen
muss.


Florian Schaudel

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 22.06.2005 14:24:36 von Klemm

Florian Schmeichler schrieb:
> "Klemm" <> wrote in
> news::
>
> > Nein, sicher nicht, ausser das die Kundin hier gelinkt wurde und
> > nochmal für fünf Jahre verhaftet wurde.
>
> Jetzt mal langsam mit den jungen Pferden.
>
> > Quatsch! Das wäre überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern nur norma=
l!
> > Ein Blick in die VHB wirkt manchmal Wunder!
>
> Und manchmal fürt er irre!
>
> > Grundsätzlich geht bei einem Wohnungswechsel im Inland der
> > Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des
> > Wohnungswechsels besteht der Versicherungsschutz sogar in beiden
> > Wohnungen und erlischt spätestens nach 2 Monaten nach Umzugsbeginn in
> > der alten Wohnung =3D> VHB 2000, =A7 11.
>
> Das ist richtig. Aber Da wir hier alle offenbar im Gegensatz zu Dir
> nicht die konkreten Versicherungsbedingungen des OP kennen, ist das
> Kaffeesatzlesen.
> Viele Versicherungen übernehmen diese Klausel nicht in ihre VHB.

Welche Versicherungen? Selbst kleine bis kleinste Versicherer haben
diesen =A7 aus der Empfehlung des gdv in ihre Versicherungsbedingungen
für die Hausratversicherung übernommen. Bei den Klauseln sieht das
anders aus, aber um die geht es hier nur am Rande.

> >> Du zahlst dann neben Deinen Prämien (bis Laufzeitende)
> >
> > Nein! Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal weiter:
>
> Stimmt. Allerdings nur dann, wenn man mit den Worten in diesem Gesetz
> auch was anfangen kann. Dir hat dieser Blick offenbar wenig geholfen.
>
> > =A7=A7 9, 39, 40 II
> > VVG. Es wird die Prämie der laufenden Versicherungsperiode, maximal
> > ein Jahresbeitrag fällig.
>
> Falsch! Nach =A739(3) *kann* der Versicherer den Vertrag bei
> Zahlungsverzug kündigen (und dann wird wie Du richtig sagst die Prämie
> nur bis zum Ende der nächsten Versicherungsperiode fällig). Er muss es
> aber nicht und bei einem grundsätzlich solventen Kunden, der nur nicht
> mehr bezahlen will besteht auch keinerlei Grund dazu.
>
> Im beschriebenen Fall kann der Versicherer dem Kunden einfach nicht
> kündigen (Leisten muss er ja ohnehion nichts mehr) und mit schöner
> Regelmäßigkeit die im Verzug befindlichen Beiträge vollstrecken.
> Ein Kündigungsrecht des Kunden bei Zahlungsunwilligkeit sieht das VVG
> explizit nicht vor.

Der Versicherer wäre schön blöd, wenn er sich auf dieses Risiko
einlassen würde, denn dann wäre er bei Eintritt des
Versicherungsfalles nicht von seiner Leistungspflicht befreit und der
Kunde könnte nach Schadensregulierung nach wie vor von seinem
Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

Das bringt u.U. mehr Kosten für den Versicherer, als für den
säumigen Kunden.

Das Mahnverfahren macht bloss Sinn, wenn der Zahlungsverzug auf einer
bloßen Säumigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des VN beruht. Wenn der
Kunde den Anspruch dem Grund oder der Höhe nach bestreitet, dann wird
id.R. gleich geklagt, was bei privaten Kunden aufgrund der
kundenfreundlichen Rechtsprechung schnell nach hinten losgehen kann.

Bei gewerblichen Kunden sieht die Sache schon anders aus.

> > Ich hoffe mal, dass Du nicht im Versicherungsaussendienst tätig bist!
>
> Dito. Kunden mit geschmeidig an der Wahrheit vorbei zitierten Gesetzen
> ein Wissen vorspiegeln, dass man nicht hat ist nämlich auch nicht
> besser!

Wie gesagt, welcher Versicherer hat den Umzugsparagraphen nicht in
seinen VHB? Ich kenne keinen, da steht das Gebot von Treu und Glauben
gemäß =A7 307 BGB dagegen, an dem sich die VAB u.a. messen lassen
müssen.

Entweder zieht die Hausratversicherung mit um oder es kommt zum
Risikowegfall. Alles andere würde den Kunden unangemessen
benachteiligen ("Sie zahlen jetzt erstmal noch ein paar Jahre für Ihre
alte Wohnung. Ist uns doch egal, ob Sie dort noch wohnen oder umgezogen
sind.").

GK

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 22.06.2005 20:32:00 von Klemm

Florian Schmeichler schrieb:
> "Klemm" <> wrote in
> news::
>
> > Nein, sicher nicht, ausser das die Kundin hier gelinkt wurde und
> > nochmal für fünf Jahre verhaftet wurde.
>
> Jetzt mal langsam mit den jungen Pferden.

Nö.

> > Quatsch! Das wäre überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern nur norma=
l!
> > Ein Blick in die VHB wirkt manchmal Wunder!
>
> Und manchmal fürt er irre!

Inwiefern?

> > Grundsätzlich geht bei einem Wohnungswechsel im Inland der
> > Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des
> > Wohnungswechsels besteht der Versicherungsschutz sogar in beiden
> > Wohnungen und erlischt spätestens nach 2 Monaten nach Umzugsbeginn in
> > der alten Wohnung =3D> VHB 2000, =A7 11.
>
> Das ist richtig. Aber Da wir hier alle offenbar im Gegensatz zu Dir
> nicht die konkreten Versicherungsbedingungen des OP kennen, ist das
> Kaffeesatzlesen.
> Viele Versicherungen übernehmen diese Klausel nicht in ihre VHB.

Welcher ernstzunehmende Versicherer in diesem Land hat den
entsprechenden =A7 nicht in seinen VAB? Ich habe keinen gefunden, der
nicht die gdv - VHB in dieser Sache übernommen hat. Sogar bei kleinen
und kleinsten Versicherern oder denen, die mit dem OKB-Modell arbeiten
findet sich diese Umzugsregelung in den VHB. Mit den Klauseln ist es
etwas anderes, aber um die ging es hier nur am Rande.

> >> Du zahlst dann neben Deinen Prämien (bis Laufzeitende)
> >
> > Nein! Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal weiter:
>
> Stimmt. Allerdings nur dann, wenn man mit den Worten in diesem Gesetz
> auch was anfangen kann. Dir hat dieser Blick offenbar wenig geholfen.
>
> > =A7=A7 9, 39, 40 II
> > VVG. Es wird die Prämie der laufenden Versicherungsperiode, maximal
> > ein Jahresbeitrag fällig.
>
> Falsch! Nach =A739(3) *kann* der Versicherer den Vertrag bei
> Zahlungsverzug kündigen (und dann wird wie Du richtig sagst die Prämie
> nur bis zum Ende der nächsten Versicherungsperiode fällig). Er muss es
> aber nicht und bei einem grundsätzlich solventen Kunden, der nur nicht
> mehr bezahlen will besteht auch keinerlei Grund dazu.

Ok, die Praxis spricht dagegen. Bei einer Hausratversicherung, deren
Jahresbrutto bei max. 150,00 EUR liegen dürfte, wird kein Versicherer,
der rechnen kann die Prämie gerichtlich geltend machen.

> Im beschriebenen Fall kann der Versicherer dem Kunden einfach nicht
> kündigen (Leisten muss er ja ohnehion nichts mehr) und mit schöner
> Regelmäßigkeit die im Verzug befindlichen Beiträge vollstrecken.

Nein, Leistungsfreiheit und damit der Verlust des Versicherungsschutzes
tritt erst ein, wenn der Versicherer den Kunden qualifiziert gemahnt
hat und die richtet sich nach =A7 39 VVG. Macht der Versicherer die
nicht gezahlte Folgeprämie durch Klageerhebung oder Mahnverfahren
geltend, wird er von seiner Leistungspflicht bei Eintritt des
Versicherungsfalles nicht befreit.

> Ein Kündigungsrecht des Kunden bei Zahlungsunwilligkeit sieht das VVG
> explizit nicht vor.

Habe ich nicht behauptet.

> > Ich hoffe mal, dass Du nicht im Versicherungsaussendienst tätig bist!
>
> Dito. Kunden mit geschmeidig an der Wahrheit vorbei zitierten Gesetzen
> ein Wissen vorspiegeln, dass man nicht hat ist nämlich auch nicht
> besser!

Geh und sieh! Wie gesagt, ich habe keinen Versicherer finden können,
der den Umzugsparagraphen nicht in seinen VHB nennt. Im Übrigen
müssen sich die VHB an den =A7=A7 305 ff BGB messen lassen. Ein
fortbestehen des alten Vertrages, obwohl der OP die Wohnung aufgegeben
hat, ohne die Möglichkeit diesen Vertrag entweder mitzunehmen oder
wegen Risikowegfalls kündigen zu können, würde den Kunden mit
Sicherheit unangemessen benachteiligen.

GK

Re: Frage zu Kündigungsfristen

am 22.06.2005 21:18:31 von Florian Schmeichler

"Klemm" <> wrote in news:1119465120.069791.297930
@g49g2000cwa.googlegroups.com:

[SNIP]

Glaubst Du ernsthaft, dass ich zweimal auf fast inhaltsgleiche Replys auf
dasselbe Posting von mir eingehe?