Unterstützung bedürftiger Personen im Haushalt nicht aufteilen
Unterstützung bedürftiger Personen im Haushalt nicht aufteilen
am 21.06.2005 02:24:52 von cynafra
Hallo,
folgendes Problem: ich tippe gerade meinen Steuererklärung für 2004
im Programm "Steuer-Spar-Erklärung" Jetzt bin ich beim Punkt
Unterstützung bedürftiger Personen. Ich bin Vater eines
nichtehelichen Kindes, welches nicht bei mir sondern im Haushalt der
Mutter wohnt. Ich habe die Mutter im Jahr 2004 mit 4000 EUR
unterstütz. Diese will ich nun als außergewöhnliche Belastung
ansetzen. Dafür lege ich in meinem Steuerprogramm einen Haushalt an
mit 2 Personen: meinem Kind und der Mutter. Nun schreibt mir mein
Programm das der Unterstützungsbetrag immer im Haushalt gleichmäßig
aufgeteilt wird, also 2000 EUR fürs Kind und 2000 EUR für die Mutter.
Da das Kind aber kindergeldberechtigt ist, kann ich die 2000 EUR fürs
Kind nicht anrechen, sondern nur die von der Mutter. Das will ich aber
nicht, sondern ich habe die kompletten 4000 EUR an die Mutter gezahlt
und möchte natürlich alles absetzen.
Nun die Frage: Geht das und ich bin nur zu doof das Programm zu
bedienen, oder hat mein Steuerprogramm recht und ich kann nur 2000 EUR
ansetzen?
(Opfergrenze und Einkommensanrechnung der Mutter ist mir bekannt)
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe und Gruß
Dirk
Re: Unterstützung bedürftiger Personen im Haushalt nicht aufteilen
am 23.06.2005 16:57:36 von Uwe Olufs
<> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,
folgendes Problem: ich tippe gerade meinen Steuererklärung für 2004
im Programm "Steuer-Spar-Erklärung" Jetzt bin ich beim Punkt
Unterstützung bedürftiger Personen. Ich bin Vater eines
nichtehelichen Kindes, welches nicht bei mir sondern im Haushalt der
Mutter wohnt. Ich habe die Mutter im Jahr 2004 mit 4000 EUR
unterstütz. Diese will ich nun als außergewöhnliche Belastung
ansetzen. Dafür lege ich in meinem Steuerprogramm einen Haushalt an
mit 2 Personen: meinem Kind und der Mutter. Nun schreibt mir mein
Programm das der Unterstützungsbetrag immer im Haushalt gleichmäßig
aufgeteilt wird, also 2000 EUR fürs Kind und 2000 EUR für die Mutter.
Da das Kind aber kindergeldberechtigt ist, kann ich die 2000 EUR fürs
Kind nicht anrechen, sondern nur die von der Mutter. Das will ich aber
nicht, sondern ich habe die kompletten 4000 EUR an die Mutter gezahlt
und möchte natürlich alles absetzen.
Nun die Frage: Geht das und ich bin nur zu doof das Programm zu
bedienen, oder hat mein Steuerprogramm recht und ich kann nur 2000 EUR
ansetzen?
(Opfergrenze und Einkommensanrechnung der Mutter ist mir bekannt)
Vorabfrage:
Zahlst Du neben den 4000 EUR auch noch Kindesunterhalt?
Uwe
Re: Unterstützung bedürftiger Personen im Haushalt nicht aufteilen
am 25.06.2005 09:56:13 von cynafra
Ja, ca. 170 EUR. Die zahle ich mit einer Extraüberweisung.
Gruß
Dirk
Re: Unterstützung bedürftiger Personen im Haushalt nicht aufteilen
am 25.06.2005 18:20:51 von Uwe Olufs
<> schrieb im Newsbeitrag
news:
Ja, ca. 170 EUR. Die zahle ich mit einer Extraüberweisung.
Gruß
Dirk
Dann wird die Unterstützung nicht aufgeteilt.
Uwe
Re: Unterstützung bedürftiger Personen im Haushalt nicht aufteilen
am 27.06.2005 23:01:47 von cynafra
Hallo Uwe,
noch eine andere Frage zum Thema. Die Opfergrenze beträgt 640 EUR
monatlich. Ich habe 4000 EUR insgesamt geleistet. Ist es notwendig,
dass ich keinem Monat mehr als 640 EUR gezahlt habe, oder kann ich z.B.
auch einen Monat 100 EUR und den nächsten Monat 800 EUR zahlen und
natürlich auch absetzen.
Gruß
Dirk
Re: Unterstützung bedürftiger Personen im Haushalt nicht aufteilen
am 16.07.2005 19:25:38 von Uwe Olufs
<> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Uwe,
noch eine andere Frage zum Thema. Die Opfergrenze beträgt 640 EUR
monatlich. Ich habe 4000 EUR insgesamt geleistet. Ist es notwendig,
dass ich keinem Monat mehr als 640 EUR gezahlt habe, oder kann ich z.B.
auch einen Monat 100 EUR und den nächsten Monat 800 EUR zahlen und
natürlich auch absetzen.
Verstehst Du unter "Opfergrenze" vielleicht die zumutbare Eigenbelastung?
Opfergrenze ist eine Begrenzung Deiner Aufwendungen und abhängig von Deinem
Familienstand und Deinem Einkommen. Grund: Du brauchst noch Geld für Deinen
eigenen Lebensunterhalt und kannst Dich steuerlich nicht "verausgaben".
Ansonsten: Die zumutbare Eigenbelastung ist ein Jahresbetrag.
Uwe