Geldwerter Vorteil PKW- Übernahme eins PKW von Kollegen

Geldwerter Vorteil PKW- Übernahme eins PKW von Kollegen

am 29.06.2005 22:56:56 von der_googler

Hallo zusammen!

Habe gerade ein Problem in meiner Firma. Mein Firmen-PKW hat einen
Motorschaden, dessen Reperatur den Wert des Autos übersteigt. Der
Wagen wird verkauft. Nun soll ich von einem Kollegen , der Anfang des
Jahres aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, dessen ehemaligen PKW
übernehmen. DIeser PKW ist ca. 2 Jahre alt und hat
schon 80.000 Km runter. Wie habe ich diesen dann zu versteuern,etwa
zum Listenpreis der Anschaffung? Wenn ja, was könnte man machen, um
das zu umgehen, oder sollte man das von vornherein ablehnen. Wie
würdet Ihr Euch verhalten oder gibt es evtl .gute Ideen Eurerseits.

Gruß Olaf

Re: Geldwerter Vorteil PKW- Übernahme eins PKW von Kollegen

am 30.06.2005 09:08:25 von tom blank

Natürlich 1% Listenpreis /Monat oder Fahrtenbuch-Methode.


"der_googler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo zusammen!

Habe gerade ein Problem in meiner Firma. Mein Firmen-PKW hat einen
Motorschaden, dessen Reperatur den Wert des Autos übersteigt. Der
Wagen wird verkauft. Nun soll ich von einem Kollegen , der Anfang des
Jahres aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, dessen ehemaligen PKW
übernehmen. DIeser PKW ist ca. 2 Jahre alt und hat
schon 80.000 Km runter. Wie habe ich diesen dann zu versteuern,etwa
zum Listenpreis der Anschaffung? Wenn ja, was könnte man machen, um
das zu umgehen, oder sollte man das von vornherein ablehnen. Wie
würdet Ihr Euch verhalten oder gibt es evtl .gute Ideen Eurerseits.

Gruß Olaf

Re: Geldwerter Vorteil PKW- Übernahme eins PKW von Kollegen

am 30.06.2005 14:21:34 von Martin Perk

Sehr geehrter Herr Stoessel,

die Versteuerung des privaten Nutzungsanteils beträgt 1% vom
Bruttolistenpreis, auch wenn das Auto schon gebraucht ist.

Umgehen kann man die Eigenverbrauchsbesteuerung bzw. den
geldwerten Vorteil, in dem man
1. Fahrtenbuch führt, was sehr aufwendig ist, oder
2. das Fahrzeug als Mitarbeiter kauft oder selber
least/finanziert und gegenüber dem Arbeitgeber die gefahrenen
Kilometer mit der Pauschale von 0,30 EUR abrechnet

Ich hoffe das hilft weiter.

MfG
Martin Perk

--
Dipl.-Bw. (FH)
Martin Perk
Steuerberater
Bockhorststraße 168
48165 Münster

fon 02501/986963
fax 02501/986964
mail

Re: Geldwerter Vorteil PKW- Übernahme eins PKW von Kollegen

am 30.06.2005 16:00:38 von Matthias Frank

ERstmal find ich einen 2 Jahre alten Wagen nicht unbeindgt
was ultra schlechtes.
2. Was du als Wagen verlangen kannst von deinem AG hängt
davon ab was ihr vereinbart habt. Meist wird ja irgendeine
Fahrzeugklasse vereinbart (Mittel- Ober-) und vielleicht
ja auch wie alt der Wagen sein darf, bzw. wie lange
laufen denn die Leasingvertäge? Und vorher
bist du ja wohl auch nicht nen Superwagen gefahren wenn
sich da keine Motorreparatur lohnt. Wie hast du den
denn versteuert?
MfG
Matthias

Re: Geldwerter Vorteil PKW- Übernahme eins PKW von Kollegen

am 30.06.2005 18:08:51 von der_googler

So schlecht war der Wagen nicht. Es war ein guter Mittelklassewagen den
ich neu übernommen habe. Nach 3 Jahren hat ernun 185.000 Km runter.
Der Motorschaden kommt von der Art her eher seltener vor. Ist
natürlich Pech. Was mich ärgert ist, dass
ich praktisch einen alten Wagen (alt im Bereich Vertrieb) zum Neupreis
ersteuern muß. Was hat das mit geldwertem Vorteil zu tun, bezogen auf
das Auto. 0,03 %
für Kilometer ist ja ok.

Re: Geldwerter Vorteil PKW- Übernahme eins PKW von Kollegen

am 30.06.2005 18:14:03 von der_googler

Hallo Herr Perk,

vielen Dank für die Info! Lösung 2 kommt für mich nicht in Frage!
Inwiefern ist es aufwendig ein Fahrtenbuch zu führen. Es werden doch
meines Erachtens nur die täglichen Strecken inkl. Kilometer definiert,
oder liege ich da falsch. Gibt es evtl. weitere Pferdefüße. Ich war
immer der Meinung, beim Führen eines Fahrtenbuches
entfällt 1% vom Bruttolistenpreis, aber die 0,03 % bleiben. Für eine
Antwort wäre ich dankbar.

Re: Geldwerter Vorteil PKW- Übernahme eins PKW von Kollegen

am 30.06.2005 20:00:15 von Matthias Frank

der_googler wrote:
Was mich ärgert ist, dass
> ich praktisch einen alten Wagen (alt im Bereich Vertrieb) zum Neupreis
> ersteuern muß.
Aber den anderern 3 Jahre alten Wagen hast du doch auch so versteuert
>Was hat das mit geldwertem Vorteil zu tun,
Ein 2 jahre alter Wagen fährt nicht schlechter als ein neuer,
was bringt dir en neuer Wagen an realem praktischen Nutzen? Nix, du
kannst mit einem 2 Jahre alten Wagen genauso fahren, schnell sicher
usw usw, also kosteet er auch dasselbe. die Leasingraten ändern sich ja
auch nicht nur weil jetzt du den Wagen übernimmst, es bleibt alles
beim, alten. Du willst eine Abschlag weil du jetzt zufällig in den
Vertrag eintrittst, wenn du den VErtrag schon länger hättest s.o.
würdest du dich nicht aufregen. ;-)
Ich versteh dein Problem nicht, zumal bei dem Wagen ja das Leasing in
1-2 Jahren ja wohl auch ausläuft und du bekommst nen Neuen.
Sich dafür jetzt mit dem AG zu streiten ist doch völlig
überzogen!
MFG
Matthias

Re: Geldwerter Vorteil PKW- Übernahme eins PKW von Kollegen

am 01.07.2005 17:18:12 von Martin Perk

Hallo Olaf,
(um mich etwas an die Gepflogenheiten anzupassen)

> Inwiefern ist es aufwendig ein Fahrtenbuch zu führen.

Für dienstliche Fahrten sind folgende Angaben erforderlich:

• Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen
Auswärtstätigkeit,

• Reiseziel und Reiseroute,

• Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

Für Privatfahrten genügen jeweils die Kilometerangaben; für
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist ein kurzer Vermerk
im Fahrtenbuch ausreichend.


Nach meinem Kenntnisstand gibt es schon ein Urteil von einem
Finanzgericht, dass eine Excel-Tabelle nicht anerkannt hat, weil
die ja nachträglich manipuliert sein könnte.

Ich habe mal ein Fahrtenbuch erlebt, das vom Navi-System erstellt
worden ist. Der Fahrer musste nur noch die Zuordnung
privat/dienstlich und bei dienstlich den Reisezweck und
Geschäftspartner ergänzen. Die Aufzeichnungen wurden anerkannt,

Nach meinem Kenntnisstand ist es sehr unüblich, dass ein
Fahrtenbuch anerkannt wird, weil meistens in Einzelfällen nicht
alle Daten vorhanden sind oder nicht detailliert genug oder ...
Unter Steuerberatern wird deshalb vom Fahrtenbuch aus
Praktikabilitätsgründen abgeraten.

so long
Martin Perk