Firmenlaptop in Privatwohnung gestohlen - Rückerstattungsvorgehen
Firmenlaptop in Privatwohnung gestohlen - Rückerstattungsvorgehen
am 30.06.2005 10:01:26 von thebigtomahawk-first
Hallo zusammen,
bei uns ist Anfang des Jahres eingebrochen worden, dabei ist neben
eigenen Sachen ein Firmenlaptop gestohlen worden. Dies habe ich
natürlich melden müssen. Da meine Versicherung solche "Schäden"
übernimmt, habe ich mir eine Anschaffungsrechnung fürs Laptop
besorgt, dazu bekam ich die dazugehörige Abschreibung zur
Einreichnung. Dieser Betrag belief/beläuft sich nach, ich glaube 2
Jahren, auf ca. 400=80.
Meine Hausratversicherung hat den Schaden kürzlich bezahlt. Der
Knackpunkt: Sie haben mir 1200=80 (!) fürs Laptop überwiesen, was an
sich ja schön ist...
Frage: Liege ich richtig, daß der AG nun der Gewinner von ca. 800=80
ist, obwohl die Kiste mit 400=80 bewertet war, oder ist da was zu
deichseln?
Vielen Dank für Eure Antwort(en).
Re: Firmenlaptop in Privatwohnung gestohlen - Rückerstattungsvorgehen
am 30.06.2005 16:36:21 von Bernd Meyer
Wenn ein Firmenfahrzeug nach 4 Jahren gestohlen wird, ist es voll
abgeschrieben, hat aber trotzdem einen erheblichen Wert.
Der Wert gehört dem Eigentümer, auch wenn es bei Dir gestohlen wurde.
Also Buchwert und Verkehrswert sind regelmäßig stark unterschiedlich.
Natürlich kannst Du es verschweigen und so Deinen Arbeitgeber bescheißen.
Grüßle, Bernd
Re: Firmenlaptop in Privatwohnung gestohlen - Rückerstattungsvorgehen
am 01.07.2005 08:32:43 von thebigtomahawk-first
Hallo Bernd,
vielen Dank für Deine Antwort, obwohl ich nun weine...
Aber ich hab=B4s mir fast gedacht. Verschweigen werd ich=B4s wohl nicht
können, da man mich schon gefragt hat, wie=B4s denn so ist mit der
Bezahlung und außerdem werden "die" auch das Schreiben mit den
Rückerstattungspositionen sehen wollen. Es ist wie es ist, nämlich
traurig..
Viele Grüße,
Dirk.
Re: Firmenlaptop in Privatwohnung gestohlen - Rückerstattungsvorgehen
am 01.07.2005 09:10:43 von Florian Schmeichler
wrote in news:1120199563.127256.220810
@g47g2000cwa.googlegroups.com:
> Hallo Bernd,
> vielen Dank für Deine Antwort, obwohl ich nun weine...
>
> Aber ich hab´s mir fast gedacht. Verschweigen werd ich´s wohl nicht
> können, da man mich schon gefragt hat, wie´s denn so ist mit der
> Bezahlung und außerdem werden "die" auch das Schreiben mit den
> Rückerstattungspositionen sehen wollen. Es ist wie es ist, nämlich
> traurig..
Also rein formal juristisch gesehen: Das Schreiben mit den
Rückerstattungspositionen geht das Unternehmen nichts an!
Du schuldest ihnen (möglicherweise) Schadenersatz für das Notebook. Deine
Versicherung ist dabei ziemlich unerheblich. Wenn das Notebook weniger Wert
war, als die Versicherung gezahlt hat, dann ist das Dein Glück. Wenn der AG
mehr fordert (und es durchsetzt), dann Dein Pech.
Gruss,
Florian
Re: Firmenlaptop in Privatwohnung gestohlen - Rückerstattungsvorgehen
am 02.07.2005 20:09:28 von Friese
klaro,
dein ag schreibt dir nun eine rechnung und die bezahlst du. falls was über
bleibt - schön für dich.
gruß
mf
<> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo zusammen,
bei uns ist Anfang des Jahres eingebrochen worden, dabei ist neben
eigenen Sachen ein Firmenlaptop gestohlen worden. Dies habe ich
natürlich melden müssen. Da meine Versicherung solche "Schäden"
übernimmt, habe ich mir eine Anschaffungsrechnung fürs Laptop
besorgt, dazu bekam ich die dazugehörige Abschreibung zur
Einreichnung. Dieser Betrag belief/beläuft sich nach, ich glaube 2
Jahren, auf ca. 400?.
Meine Hausratversicherung hat den Schaden kürzlich bezahlt. Der
Knackpunkt: Sie haben mir 1200? (!) fürs Laptop überwiesen, was an
sich ja schön ist...
Frage: Liege ich richtig, daß der AG nun der Gewinner von ca. 800?
ist, obwohl die Kiste mit 400? bewertet war, oder ist da was zu
deichseln?
Vielen Dank für Eure Antwort(en).