GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 01.07.2005 16:37:13 von Norman Janke
Hallo,
ein Bekannter (Spanier) bezieht als 68-jähriger auf Grund seiner 25-jährigen
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland eine deutsche Rente von
der BfA. Er lebt seit ende der 70er Jahre wieder in Spanien und hat dort weiter
sozialversicherungspflichtig (aber mit Unterbrechungen) gearbeitet. Nun bekommt
er Rente aus Deutschland und Spanien. Er spielt mit dem Gedanken wieder nach
Deutschland zu ziehen. Wie verhält es sich in dem Fall mit der Krankenversicherung?
Kann er wieder in die gesetzliche KV aufgenommen werden? Es müßte doch irgendein
EU Sozialabkommen gelten, oder? Oder würde notfalls ein eine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit hier in D erstmal wieder angesagt sein müssen?
Wäre nett wenn mir da jemand einen Rat geben könnte
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 01.07.2005 19:03:39 von Bernd Meyer
Ja,
er wird der hiesigen GKV aufgenommen, so wie ein Deutscher Rentner, der
seinen Lebensabend in Spanien verbringen will, in die dortige, allerdings
deutlich schlechtere, Krankenversicherung wechseln kann, was allerdings fast
niemand tut. Lieber fahren die Rentner zu Behandlungen nach Deutschland.
Grüßle, Bernd
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 01.07.2005 20:31:10 von Matthias Frank
Bernd Meyer wrote:
> Ja,
> er wird der hiesigen GKV aufgenommen, so wie ein Deutscher Rentner, der
> seinen Lebensabend in Spanien verbringen will, in die dortige, allerdings
> deutlich schlechtere, Krankenversicherung wechseln kann, was allerdings fast
> niemand tut. Lieber fahren die Rentner zu Behandlungen nach Deutschland.
> Grüßle, Bernd
>
>
Ich habe gerade von einem Fall gehört, das ein älteres deutsches
Ehepaar aus Kanada zurück kommen wollen (aber vielleicht beziehen
die keine Rente) und praktisch keine KV bekommen, ausser natürlich
ner irre teuren PKV.
MfG
Matthias
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 01.07.2005 22:28:44 von Bernd Meyer
> Ich habe gerade von einem Fall gehört, das ein älteres deutsches
> Ehepaar aus Kanada zurück kommen wollen (aber vielleicht beziehen
> die keine Rente) und praktisch keine KV bekommen, ausser natürlich
> ner irre teuren PKV.
Das ist gut möglich.
Kanada gehört (noch) nicht zur EU, es besteht kein
Sozialversicherungsabkommen, wie z.B. mit Spanien.
Grüßle, Bernd
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 02.07.2005 13:20:55 von Norman Janke
"Bernd Meyer" <
>> Ich habe gerade von einem Fall gehört, das ein älteres deutsches
>> Ehepaar aus Kanada zurück kommen wollen (aber vielleicht beziehen
>> die keine Rente) und praktisch keine KV bekommen, ausser natürlich
>> ner irre teuren PKV.
>
> Das ist gut möglich.
> Kanada gehört (noch) nicht zur EU, es besteht kein Sozialversicherungsabkommen, wie z.B. mit Spanien.
> Grüßle, Bernd
>
vielen Dank für die Informationen. Dann können wir ja beruhigt planen.
Werd mal die Woche bei einer Krankenkasse vorsprechen
>
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 02.07.2005 22:43:56 von unknown
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Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 03.07.2005 11:21:45 von Matthias Frank
Thomas Meyering wrote:
> Das Ganze funktioniert nicht, wenn Jüngere nichts einzahlen und
> dann als Ältere Ansprüche stellen.
DAs ist schon klar und auch richtig, allerdings wird das ganze
fragwürdig in meinen Augen wenn man in unsrere globalisierten
Welt ab einem best. Alter praktisch nicht mehr in ein anderes Land
umziehen kann, ausser es gibt ein Sozialabkommen.
Die Lösung gegen die sich aber ja sogar die deutschen PKVs wehren
ist dass man seine gesammelten Ansprüche mitnehmen kann.
Dieses kanadische Ehepaar hat ja nie nichts gezahlt, nur seine
Altersrückstellung kann es nicht mitnehmen.
MfG
Matthias
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 04.07.2005 09:32:42 von Florian Schmeichler
Thomas Meyering <> wrote in
news::
> Das ist richtig. Die Krankenversicherungen sind keine
> Wohltätigskeitsveranstaltungen, sondern eben Versicherungen.
Falsch, die deutschen gesetzlichen Krankenkassen haben mit Versicherung
etwa genauso viel zu tun, wie ein Beutel Trockensuppe.
> Die Jüngeren zahlen viel mehr, als sie bekommen. Bei den Älteren
> ist es umgekehrt.
Das ist bei der PKV teilweise richtig, bei der GKV grob falsch.
Richtig ist bei der GKV viel mehr, dass ganz junge (wegen ihres
statistisch geringen Einkommens) und ganz alte Mitglieder von den 30-50
jährigen subventioniert werden- und Frauen von Männern und
einkommensschwache von einkommensstarken und kinderreiche von Singles
und Stadtbewohner von Landbewohnern und ...
Du siehst, mit einer Versicherung hat das nichts zu tun.
> Die Krankenversicherung enthält auch einen
> Sparvorgang.
Richtig ist: Die *private* Krankenversicherung...
> Das Ganze funktioniert nicht, wenn Jüngere nichts einzahlen und
> dann als Ältere Ansprüche stellen.
Doch, die GKV funktioniert auch dann genauso gut, wie heute!
Gruss,
Florian
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 04.07.2005 09:43:11 von Florian Schmeichler
Matthias Frank <> wrote in news:3ipp1cFmm41mU1
@individual.net:
> Thomas Meyering wrote:
>
>> Das Ganze funktioniert nicht, wenn Jüngere nichts einzahlen und
>> dann als Ältere Ansprüche stellen.
>
> DAs ist schon klar und auch richtig, allerdings wird das ganze
> fragwürdig in meinen Augen wenn man in unsrere globalisierten
> Welt ab einem best. Alter praktisch nicht mehr in ein anderes Land
> umziehen kann, ausser es gibt ein Sozialabkommen.
Das ist das Probelm mit umlagefinanzierten Sozialsystemen: Diese
funktionieren einfach nicht, wenn die Menschen während ihrer
Erwerbsphase an bei einem anderen System einzahlen, als das an dem sie
während ihrer Nettoempfängerphase partizipieren wollen
> Die Lösung gegen die sich aber ja sogar die deutschen PKVs wehren
> ist dass man seine gesammelten Ansprüche mitnehmen kann.
Wenn Du über die GKV nachdenkst, dann ist schon Dein Ansatz völlig
falsch: In einem Umlagesystem gibt es keine gesammelten Ansprüche.
Folglich gibt es auch nichts, was man dem Mitgleid bei Austritt mitgeben
könnte.
Bei den PKVen ginge das in der Tat zumindest in Teilbereichen (z.B. G10)
relativ unproblematisch. Ob das sinnvoll wäre ist aber noch die Frage...
> Dieses kanadische Ehepaar hat ja nie nichts gezahlt, nur seine
> Altersrückstellung kann es nicht mitnehmen.
Woher weisst Du, dass dieses Ehepaar überhaupt Altersrückstellungen
gebildet hat?
Gruss,
Florian
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 04.07.2005 18:30:19 von Matthias Frank
Florian Schmeichler wrote:
> Matthias Frank <> wrote in news:3ipp1cFmm41mU1
> @individual.net:
> Wenn Du über die GKV nachdenkst, dann ist schon Dein Ansatz völlig
> falsch: In einem Umlagesystem gibt es keine gesammelten Ansprüche.
> Folglich gibt es auch nichts, was man dem Mitgleid bei Austritt mitgeben
> könnte.
>
> Bei den PKVen ginge das in der Tat zumindest in Teilbereichen (z.B. G10)
> relativ unproblematisch. Ob das sinnvoll wäre ist aber noch die Frage...
Was ist deine Idee um das Problem zu lösen: Menschen wollen auch im
ALter noch umsiedeln, egal wohin auf der Welt. Na ja sie könnte einfach
ihre PKV behaltenauch im Ausland. GEht das eigentlich
Ansonsten auch in der GKV wird virtuell eine Altersrückstellung
betrieben, zwar ist das GEld nicht real da aber wie wäre sonst die
Regelung zu erklären, dass 55jährige nie mehr reinkommen? klar weil
sonstdas Sytem ausgenutzt wird, dass Alte von
ner teuren PKV rücberwechseln. Die ALtersrückstellung geht in der GKV
genauso wie in der gesetzlichen Rente halt direkt in die Auszahlung.
Mfg
Matthias
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 04.07.2005 21:00:26 von unknown
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Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 04.07.2005 21:02:06 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: GKV für ausländischen Bezieher deut scher gesetz. Rente
am 05.07.2005 11:36:11 von Florian Schmeichler
Matthias Frank <> wrote in
news::
> Ansonsten auch in der GKV wird virtuell eine Altersrückstellung
> betrieben, zwar ist das GEld nicht real da aber wie wäre sonst die
> Regelung zu erklären, dass 55jährige nie mehr reinkommen?
28 jährige kommen auch nie mehr rein, wenn sie privat versichert sind
(ausser sie sind abhängig beschäftigt mit einkommen unter der JAEG, haben
sich noch nie von der verspfl. befreien lassen und erfüllen viele andere
Bedingungen).
Gruss,
Florian
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 05.07.2005 11:50:54 von Florian Schmeichler
Thomas Meyering <> wrote in
news:42c98b84$0$22775$:
> Florian Schmeichler schrieb
>
>> > Das ist richtig. Die Krankenversicherungen sind keine
>> > Wohltätigskeitsveranstaltungen, sondern eben Versicherungen.
>>
>> Falsch, die deutschen gesetzlichen Krankenkassen haben mit
>> Versicherung etwa genauso viel zu tun, wie ein Beutel Trockensuppe.
>
> Unsinn. Die Krankenkassen versichern das Risiko Krankheit.
Krankenkassen versichern kein Risiko, sondern übernehmen Deine
Behandlungskosten bei Krankheit und in einigen anderen Fällen. Mit Riskio
hat das nichts zu tun.
Ein Beutel Trockensuppe versichert das Risiko verhungern!
>> > Die Jüngeren zahlen viel mehr, als sie bekommen. Bei den Älteren
>> > ist es umgekehrt.
>>
>> Das ist bei der PKV teilweise richtig, bei der GKV grob falsch.
>
> Auch Unsinn.
Schau Dir bitte die entsprechenden Kalkulationen der KKen an.
>
>> Richtig ist bei der GKV viel mehr, dass ganz junge (wegen ihres
>> statistisch geringen Einkommens) und ganz alte Mitglieder von den
>> 30-50
>
> Die ganz jungen verursachen nur geringe Kosten.
Das bestreite ich nicht. Aber ihre Beiträge sind noch geringer.
>> jährigen subventioniert werden- und Frauen von Männern und
>> einkommensschwache von einkommensstarken und kinderreiche von Singles
>> und Stadtbewohner von Landbewohnern und ...
>
> Wie kommst du auf die Idee, dass die Städter von den Ländler
> subventioniert würden?
Wie gesagt: Beschäftige Dich doch mal ein bischen mit der Kosten- und
Einnahmenstruktur der GKV Deines Vertrauens.
Stadtbewohner kosten im Mittel etwa 15% mehr, als Landbewohner. Dies hängt
damit zusammen, dass der Städter eine wesentlich höhere Versorgungsdichte
vorfindet und deswegen bei Bauchschmerzen viel wahrscheinlicher in der
Notaufnahme des örtlichen Uniklinikums liegt (mind. 500 EUR) als der
Dorfbewohner, bei dem der gerufene Landarzt in den meisten Fällen (wie dir
Uniklinik auch) ein paar Tropfen gegen Blähungen verschreibt (Kosten hier
allerdings ca. 30 EUR).
>> > Die Krankenversicherung enthält auch einen
>> > Sparvorgang.
>>
>> Richtig ist: Die *private* Krankenversicherung...
>
> Auch das sehe ich nicht. Ansonsten gäbe es doch keine Probleme
> mit der Rückkehr in die GKV.
Die Probleme mit der Rückkehr in die GKV sind zweierlei und haben beide
nichts mit einem Sparvorgang zu tun:
1. Die GKV darf im Gegensatz zur PKV keinen altersabhängigen Beitrag
nehmen.
2. Die GKV darf keine Risikoselektion durchführen.
Gerade der letzte Punkt würde bei einer Öffnung der Rückkehr zu einer
massiven negativen Risikoselektion auf die Mitglieder der Kassen führen.
Altersrücklagen ist etwas völlig systemfremdes für die GKV. Genau wie unser
Rentensystem handelt es sich hier um ein Umlageverfahren.
>> > Das Ganze funktioniert nicht, wenn Jüngere nichts einzahlen und
>> > dann als Ältere Ansprüche stellen.
>>
>> Doch, die GKV funktioniert auch dann genauso gut, wie heute!
>
> Keineswegs. Deshalb gibt es doch die Sperren gegen den
> Neueintritt Älterer.
Durch häufige Wiederholung wird eine Aussage nicht richtiger.
In der GKV wird die Summe der Leistungsausgaben nach dem Einkommen auf alle
Mitglieder verteilt. Steigen die Durchschnittlichen Leistungsausgaben
und/oder fallen die Durchschnittlichen Einnahmen, dann wird eben der
Beitragssatz angehoben. Aus Sicht der GKV ist das völlig unproblematisch.
Die Aufnahme versicherungsloser alter Menschen würde daran nichts ändern,
da deren Krankheitskosten ohnehin von der Allgemeinheit getragen werden.
(Volkswirtschaftlich ist es egal, ob bei der Zuwanderung des zitierten
Kanadischen Ehepaares die KK-Beiträge um Bruchteile von Prozenten erhöht
werden, oder die Steuersätze).
Der einzige Grund, warum es Beschränkungen über Rückkehr in die GKV gibt
(nicht nur für Alte) ist die Risikoselektion.
Gruss,
Florian
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 06.07.2005 22:16:23 von unknown
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Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 07.07.2005 14:30:08 von unknown
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Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 08.07.2005 01:35:11 von Florian Schmeichler
Thomas Meyering <> wrote in news:42cc3fe2$0$22766
$:
> Florian Schmeichler schrieb
>
> [...]
>
> Du bist also der Ansicht, dass die gesetztliche
> Krankenversicherung keine Versicherung ist.
>
> Dir ist aber bewußt, dass das eine Aussenseitermeinung ist?
Nein, dass ist die absolut überwiegende Meinung. Es wird nur selten so
deutlich gesagt!
Gruss,
Florian
Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 08.07.2005 20:01:17 von unknown
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Re: GKV für ausländischen Bezieher deutscher gesetz. Rente
am 10.07.2005 17:48:01 von unknown
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