KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 04.07.2005 15:13:24 von Matze Mueller
Servus @ Alle !
Nur mal eine kurze Frage .. Ich hoffe Ihr kennt Euch da aus ;)
Angenommen, ich fahre mit dem (Neu)Wagen eines bekannten, der hat VK
drauf, als Fahrer ist er und einige andere Personen-Gruppen angegeben,
ich aber nicht!
Ich zerschiess den Hobel .. Wer kommt fuer den Schaden auf? Seine
Versicherung in Ausnahmefaellen irgendwie, oder meine Haftpflicht?!
Oder bin ich doch am A*sch ..?!
Vielen Dank schonmal,
schoene Gruesse,
Matze
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 04.07.2005 18:18:12 von Nils-Oliver Majewski
"Matze Mueller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dabcnr$5i9$05$
> Servus @ Alle !
>
> Nur mal eine kurze Frage .. Ich hoffe Ihr kennt Euch da aus ;)
>
> Angenommen, ich fahre mit dem (Neu)Wagen eines bekannten, der hat VK
> drauf, als Fahrer ist er und einige andere Personen-Gruppen angegeben,
> ich aber nicht!
>
In diesen Fällen würde ich den Versicherer informieren. Meistens bedingt ein
Verstoss gegen die Anzeigepflicht "nur" eine Strafprämie
> Ich zerschiess den Hobel .. Wer kommt fuer den Schaden auf? Seine
> Versicherung in Ausnahmefaellen irgendwie, oder meine Haftpflicht?!
Deine Haftpflicht (welche auch immer) gilt hier nicht.
Wenn Du das Fahrzeug mit Erlaubis des Besitzers fährst, greift die Vollkasko
im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
(z.B. keine Leistung bei alkoholbedingten Unfällen oder grober
Fahrlässigkeit -> rote Ampel) etc.
Der Besitzer kann die evtl. Regress über den entstandenen Schaden
(Rückstufung der SF-Klasse) nehmen.
Im schlimmsten Fall haftest du mit deinem Privatvermögen in Höhe des
Wiederbeschaffungswerts vom PKW.
Nils
>
> Oder bin ich doch am A*sch ..?!
>
> Vielen Dank schonmal,
> schoene Gruesse,
> Matze
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 04.07.2005 19:08:31 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 04.07.2005 19:29:02 von Nils-Oliver Majewski
"Gisbert Sachs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:42c96d34$0$22766$
> Nils Majewski schrieb:
>
> > In diesen Fällen würde ich den Versicherer informieren. Meistens bedingt
ein
> > Verstoss gegen die Anzeigepflicht "nur" eine Strafprämie
>
> Ich habe kein Auto und noch weniger Ahnung von der Kaskoversicherung.
> Aber nachdem ich einen Blick in die Musterbedingungen geworfen habe,
> würde ich als VR dem Matze die A*sch-Karte zeigen:
>
> "Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn ein
> unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht."
Eben, deshalb darf er nur mit Zustimmung des Besitzers fahren. Ein Dieb wäre
ein unberechtigter Fahrer.
>
> Die Berechtigung dürfte dabei nicht auf die Zustimmung des Halters,
> sondern der Berechtigung durch Angabe im Versicherungsvertrag abzielen.
>
> > Im schlimmsten Fall haftest du mit deinem Privatvermögen in Höhe des
> > Wiederbeschaffungswerts vom PKW.
>
> Ja, davon würde ich ausgehen.
>
> Und, Matze? Wie ist es ausgegangen?
>
> Gruss,
> GS
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 04.07.2005 19:40:53 von Matze Mueller
Gisbert Sachs schrieb:
> [...]
> Und, Matze? Wie ist es ausgegangen?
Servus!
Nuja, ist ja nix passiert .. Mir will nur nen Bekannter sein Auto
leihen, Morgen, und in der Police steht drin:
Wird gefahren von: Fahrzeughalter (nur gelegentliches Fahren von
Personen 23 - 65 gestattet)
Und ich bin erst 21 :-/
Und da ich immer so besonderes Glueck habe, und mir diesen Hobel net
direkt leisten kann, Ihn aber braeuchte, wollte ich halt mal nachfragen ;)
> Gruss,
> GS
Ebenso ;)
Matze
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 04.07.2005 19:41:46 von Matze Mueller
Nils Majewski schrieb:
> Eben, deshalb darf er nur mit Zustimmung des Besitzers fahren. Ein Dieb wäre
> ein unberechtigter Fahrer.
Also diese bekomme ich,
inclusive der Papiere natuerlich ;)
MfG Matze
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 04.07.2005 20:33:09 von Nils-Oliver Majewski
"Matze Mueller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dabsb4$8nu$05$
> Gisbert Sachs schrieb:
> > [...]
> > Und, Matze? Wie ist es ausgegangen?
>
> Servus!
>
> Nuja, ist ja nix passiert .. Mir will nur nen Bekannter sein Auto
> leihen, Morgen, und in der Police steht drin:
>
> Wird gefahren von: Fahrzeughalter (nur gelegentliches Fahren von
> Personen 23 - 65 gestattet)
>
> Und ich bin erst 21 :-/
>
Oha, das sollte gemeldet werden, denn dadurch wird die Prämie mit Sicherheit
"erheblich" höher ausfallen.
Der Strafbeitrag bei NichtMeldung wäre sicherlich nicht notwendig.
Nils
> Und da ich immer so besonderes Glueck habe, und mir diesen Hobel net
> direkt leisten kann, Ihn aber braeuchte, wollte ich halt mal nachfragen ;)
>
> > Gruss,
> > GS
>
> Ebenso ;)
> Matze
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 05.07.2005 09:20:14 von Matze Mueller
Nils Majewski schrieb:
> Oha, das sollte gemeldet werden, denn dadurch wird die Prämie mit Sicherheit
> "erheblich" höher ausfallen.
> Der Strafbeitrag bei NichtMeldung wäre sicherlich nicht notwendig.
Guten Morgen!
Was genau versteht Ihr eigentlich unter *Melden* ?! Muss man da bei der
Versicherung Bescheid sagen, dass da *einmalig* eine andere Person das
Auto steuert? Is ja bloed :-/
Ich merk schon, ich hab ja eigentlich gar keine Ahnung :( Und wo wir
einmal dabei sind: was genau ist unter 'Praemie' u 'Strafbeitrag' zu
verstehen?!
Vielen Dank schonmal fuer die schnellen u sinnvollen Antworten @ Euch beide!
> Nils
Matze
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 05.07.2005 10:51:47 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 06.07.2005 20:45:12 von Nils-Oliver Majewski
"Gisbert Sachs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:42ca4a48$0$22781$
> Nils Majewski schrieb:
>
> > Eben, deshalb darf er nur mit Zustimmung des Besitzers fahren. Ein Dieb
wäre
> > ein unberechtigter Fahrer.
>
> Ack.
>
> >>Die Berechtigung dürfte dabei nicht auf die Zustimmung des Halters,
> >>sondern der Berechtigung durch Angabe im Versicherungsvertrag abzielen.
>
> Also ist das falsch?
> Wo steht das mit der Strafprämie?
In den Tarifbestimmungen (TB) der Gesellschaften
>
> Gruss,
> GS
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 06.07.2005 20:56:06 von Nils-Oliver Majewski
"Matze Mueller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dadcdq$c1j$00$
> Nils Majewski schrieb:
>
> > Oha, das sollte gemeldet werden, denn dadurch wird die Prämie mit
Sicherheit
> > "erheblich" höher ausfallen.
> > Der Strafbeitrag bei NichtMeldung wäre sicherlich nicht notwendig.
>
> Guten Morgen!
>
> Was genau versteht Ihr eigentlich unter *Melden* ?! Muss man da bei der
> Versicherung Bescheid sagen, dass da *einmalig* eine andere Person das
> Auto steuert? Is ja bloed :-/
Nein, man kann auch generell alle Fahrer bzw. jedes Alter zulassen.
Einmalig spielt hier keine Rolle.
>
> Ich merk schon, ich hab ja eigentlich gar keine Ahnung :( Und wo wir
> einmal dabei sind: was genau ist unter 'Praemie' u 'Strafbeitrag' zu
> verstehen?!
Prämie = Versicherungsprämie (-Versicherungsbeitrag)
Strafbeitrag = Vertragsstrafe (steht in den Tarifbestimmungen des Vertrages)
Beispiel aus den Tarifbestimmungen der Volksfürsorge Versicherung:
§11e Fahrzeugnutzer (Fahrer) -
Absatz 4
Wurde aufgrund unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers bei
ANtragsaufnahme oder wegen unterbliebener Anzeige während der
Vertragslaufzeit ein zu geringer Beitrag berechnet, wird der Beitrag
rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode nach den
tatsächlichn Risikoverhältnisen berechnet.
Außerdem ist der Versicherer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des
tarifgemäßen Beitrages für die laufende Versicherungsperiode zu erheben,
wenn der Versicherungsnehmer schuldhaft gegen seine Verpflichtung verstossen
hat.
Es wurde nur der Versicherungsnehmer und sein Ehepartner als Fahrer genannt.
Wenn jetzt eine andere Person fährt, muss dies vor Fahrtantritt gemeldet
werden, ansonsten tritt evtl. o.g. Fall ein.
Gleiches gilt für alle anderen Tarifmerkmale (z.B. nur Fahrer über 23 fahren
den PKW, Fahrleistung max. 9000KM etc..)
Gruß
Nils
>
> Vielen Dank schonmal fuer die schnellen u sinnvollen Antworten @ Euch
beide!
>
> > Nils
>
> Matze
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 16.08.2005 01:54:11 von Egon Klonz
Hallo Matze,
"Matze Mueller" schrieb im Newsbeitrag
news:dabsb4$8nu$05$
> Gisbert Sachs schrieb:
> > [...]
> > Und, Matze? Wie ist es ausgegangen?
>
> Servus!
>
> Nuja, ist ja nix passiert .. Mir will nur nen Bekannter sein Auto
> leihen, Morgen, und in der Police steht drin:
>
> Wird gefahren von: Fahrzeughalter (nur gelegentliches Fahren von
> Personen 23 - 65 gestattet)
>
> Und ich bin erst 21 :-/
>
> Und da ich immer so besonderes Glueck habe, und mir diesen Hobel net
> direkt leisten kann, Ihn aber braeuchte, wollte ich halt mal nachfragen ;)
>
> > Gruss,
> > GS
>
> Ebenso ;)
> Matze
Mein Tipp ist: Lass et.
Schätze du *Glücksritter* hast nicht einmal eine vernünftige PHV u. schon
keine die auch bei Schaden an geliehenen oder gemieteten Sachen haftet.
Die Sache könnte u.U. teuer für dich ausgehen, denn du weißt ja "bei Geld hört
die Freundschaft auf".
Ich sage nicht nur deshalb immer *KFZ-Vers. ohne wenn u. aber* bei günstiger
Ges., die meißten Rabatte sind Augenauswischerei (vielleicht sogar grober
Unfug oder Täuschung).
--
Gruß Egon ----------------------------------------------
Kontaktadresse über www.EK-BONUS.de
**************************************************
Re: KFZ-Vers. - VK - nichtang. Person
am 17.08.2005 18:16:09 von Peter Leibold
"Egon Klonz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ddr9vd$6ke$
> Mein Tipp ist: Lass et.
> Schätze du *Glücksritter* hast nicht einmal eine vernünftige PHV u. schon
> keine die auch bei Schaden an geliehenen oder gemieteten Sachen haftet.
Was ihm hier aber auch nichts nutzen würde, da wir ja immer noch die KFZ -
Klausel in der PHV haben.
--
Gruss
Peter