Nachträgliche Steuererklärung
am 25.07.2005 17:28:37 von RolandHallo,
wieviele Jahre kann man nachträglich seine Einkommensteuer-Erklärung
machen bzw. welche werden noch anerkannt?
Roland
Hallo,
wieviele Jahre kann man nachträglich seine Einkommensteuer-Erklärung
machen bzw. welche werden noch anerkannt?
Roland
Am 25 Jul 2005 08:28:37 -0700, schrieb "Roland"
<> :
>Hallo,
>
>wieviele Jahre kann man nachträglich seine Einkommensteuer-Erklärung
>machen bzw. welche werden noch anerkannt?
Bei Antragsveranlagung vier Jahre. Also in 2005 kann noch die
Erklärung für 2001 abgegeben werden. Bei Erklärungspflicht sieben
Jahre. Allerdings schätzt das Finanzamt dann in der Regel son vorher.
Voraussetzung ist natürlich, dass noch keine Bescheide ergangen sind.
Grüße
Axel
* Quoting Roland <>:
> wieviele Jahre kann man nachträglich seine Einkommensteuer-Erklärung
> machen bzw. welche werden noch anerkannt?
Im Fall der ANtragsveranlagung endet die Antragsfrist zwei Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums. Beispiel:
VZ 2000: Ende der Antragsfrist am 31.12.2002
--
In this house, we obey the laws of thermodynamics!
-- Homer J. Simpson
Am Mon, 25 Jul 2005 20:30:12 +0200, schrieb Axel Böhm
<> :
>Bei Antragsveranlagung vier Jahre. Also in 2005 kann noch die
>Erklärung für 2001 abgegeben werden.
Einschränkung: Bei Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nur
zwei Jahre.
Grüße
Axel
* Quoting Axel Böhm <>:
>>Bei Antragsveranlagung vier Jahre. Also in 2005 kann noch die
>>Erklärung für 2001 abgegeben werden.
>
> Einschränkung: Bei Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nur
> zwei Jahre.
Wo Du die sieben Jahre her hast, müßtest Du aber auch noch erklären!
--
In this house, we obey the laws of thermodynamics!
-- Homer J. Simpson
"Sven Gottwald" schrieb im Newsbeitrag
news:dcgs5h$789$
Hallo Sven,
> >>Bei Antragsveranlagung vier Jahre. Also in 2005 kann noch die
> >>Erklärung für 2001 abgegeben werden.
> > Einschränkung: Bei Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nur
> > zwei Jahre.
> Wo Du die sieben Jahre her hast, müßtest Du aber auch noch erklären!
IMHO aus der Abgabenordnung (§§ 169 und 170 AO).
(Pflichtveranlagung)
Manche ArbN erklären also nach vielen Jahren noch ihre Steuer, indem sie den
§ 46 (2) Nr. 8 EStG sozusagen aushebeln, weil sie zusätzlich andere
Einkünfte mit > 410 Euro angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter