Nachträgliche Steuererklärung

Nachträgliche Steuererklärung

am 25.07.2005 17:28:37 von Roland

Hallo,

wieviele Jahre kann man nachträglich seine Einkommensteuer-Erklärung
machen bzw. welche werden noch anerkannt?

Roland

Re: Nachträgliche Steuererklärung

am 25.07.2005 20:30:12 von axbnospamatall

Am 25 Jul 2005 08:28:37 -0700, schrieb "Roland"
<> :

>Hallo,
>
>wieviele Jahre kann man nachträglich seine Einkommensteuer-Erklärung
>machen bzw. welche werden noch anerkannt?

Bei Antragsveranlagung vier Jahre. Also in 2005 kann noch die
Erklärung für 2001 abgegeben werden. Bei Erklärungspflicht sieben
Jahre. Allerdings schätzt das Finanzamt dann in der Regel son vorher.

Voraussetzung ist natürlich, dass noch keine Bescheide ergangen sind.

Grüße

Axel

Re: Nachträgliche Steuererklärung

am 25.07.2005 20:54:11 von Sven Gottwald

* Quoting Roland <>:
> wieviele Jahre kann man nachträglich seine Einkommensteuer-Erklärung
> machen bzw. welche werden noch anerkannt?

Im Fall der ANtragsveranlagung endet die Antragsfrist zwei Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums. Beispiel:

VZ 2000: Ende der Antragsfrist am 31.12.2002

--
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-- Homer J. Simpson

Re: Nachträgliche Steuererklärung

am 25.07.2005 22:05:29 von axbnospamatall

Am Mon, 25 Jul 2005 20:30:12 +0200, schrieb Axel Böhm
<> :

>Bei Antragsveranlagung vier Jahre. Also in 2005 kann noch die
>Erklärung für 2001 abgegeben werden.

Einschränkung: Bei Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nur
zwei Jahre.

Grüße

Axel

Re: Nachträgliche Steuererklärung

am 30.07.2005 23:41:05 von Sven Gottwald

* Quoting Axel Böhm <>:
>>Bei Antragsveranlagung vier Jahre. Also in 2005 kann noch die
>>Erklärung für 2001 abgegeben werden.
>
> Einschränkung: Bei Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nur
> zwei Jahre.

Wo Du die sieben Jahre her hast, müßtest Du aber auch noch erklären!

--
In this house, we obey the laws of thermodynamics!
-- Homer J. Simpson

Re: Nachträgliche Steuererklärung

am 31.07.2005 03:00:33 von Hans-Peter Popowski

"Sven Gottwald" schrieb im Newsbeitrag
news:dcgs5h$789$

Hallo Sven,

> >>Bei Antragsveranlagung vier Jahre. Also in 2005 kann noch die
> >>Erklärung für 2001 abgegeben werden.

> > Einschränkung: Bei Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nur
> > zwei Jahre.

> Wo Du die sieben Jahre her hast, müßtest Du aber auch noch erklären!

IMHO aus der Abgabenordnung (§§ 169 und 170 AO).
(Pflichtveranlagung)

Manche ArbN erklären also nach vielen Jahren noch ihre Steuer, indem sie den
§ 46 (2) Nr. 8 EStG sozusagen aushebeln, weil sie zusätzlich andere
Einkünfte mit > 410 Euro angeben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter