Isat das ein Unfall, im Sinne der AVBs einer Privaten UV

Isat das ein Unfall, im Sinne der AVBs einer Privaten UV

am 27.07.2005 19:29:20 von Ron Baker

Hallo,
meine Oma (88) ist nach dem Mittagsessen am Tisch eingeschlafen, dabei hat
Sie das Gleichgewicht verloren und
ist vom Stuhl gefallen und hat sich dabei den Oberschenkel gebrochen.
Meine Frage, ist das ein Unfall, wofür die private Unfallversicherung
eintritt?
Gruß
Ron Baker

Re: Isat das ein Unfall, im Sinne der AVBs einer Privaten UV

am 27.07.2005 20:21:06 von Nils-Oliver Majewski

"Ron Baker" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dc8g51$fct$
> Hallo,
> meine Oma (88) ist nach dem Mittagsessen am Tisch eingeschlafen, dabei hat
> Sie das Gleichgewicht verloren und
> ist vom Stuhl gefallen und hat sich dabei den Oberschenkel gebrochen.
> Meine Frage, ist das ein Unfall, wofür die private Unfallversicherung
> eintritt?


Ich würde dies unter dem Ausschluss "Bewußtseinstörung" packen. Ein Unfall
nach der Definition ist es schon.
Aber auch hier kann es in dem Vertrag der Oma eingeschlossen sein.

5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder
Bewußtseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch
Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den
ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch
ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren.

Nils


> Gruß
> Ron Baker
>
>

Re: Isat das ein Unfall, im Sinne der AVBs einer Privaten UV

am 28.07.2005 08:29:10 von unknown

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Re: Isat das ein Unfall, im Sinne der AVBs einer Privaten UV

am 28.07.2005 09:37:30 von Ron Baker

"Gisbert Sachs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:42e87b6e$0$11760$
> Ron Baker schrieb:
>
>> meine Oma (88) ist nach dem Mittagsessen am Tisch eingeschlafen, dabei
>> hat Sie das Gleichgewicht verloren und
>
> Zunächst einmal erfüllt Omas Hinfallen mit der Folge des Bruches den
> Unfallbegriff und ist keine Folge eines körpereigenen Vorgangs.
>
> Jetzt die Frage, ob eine Störung im Sinne der Bedingungen vorliegt - Nils
> sprach dabei die Bewußtseinstörung an.
>
> Eine Störung liegt dann vor, wenn die dem Versicherten bei normaler
> Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu
> erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren,
> ernstlich beeinträchtigt ist; sie muss einen Grad erreicht haben bei dem
> die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann. Bei Oma im gesegneten
> Alter von 88 Jahren können wir davon ausgehen, dass es sich um eine
> normale und altersgerechte körperliche Entwicklung handelt, während der
> Mittagszeit und Nahrungsaufnahme zu ermüden und auch einmal "wegzunicken".
>
> Ob eine Bewusstseinsstörung in diesem Sinne vorliegt, hängt damit sowohl
> vom Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Aufnahme- und
> Reaktionsfähigkeit als auch von der konkreten Gefahrenlage ab, in der sich
> der Versicherte befindet.
>
> Das BGH sagt dazu, dass eine fallbezogene Betrachtung erforderlich ist,
> wobei von der Unfallschilderung des Verletzten auszugehen ist. Da die
> Versicherung alle Voraussetzungen für den Ausschluß darzulegen und zu
> beweisen hat, reicht es nicht aus, dass sie die Darstellung an sich in
> Zweifel zieht. Sie muss vielmehr einen abweichenden Sachverhalt beweisen
> und das wird ihr bei Oma im Alter von 88 Jahren regelmäßig nicht gelingen.
>
> Oma bekommt Kohle.
>
> Gruss (auch an Oma),
> Gisbert

Danke Gisbert für die ausführliche Darstellung, hast Du eventuell auch das
Aktenzeichen und Datum des BGH-Urteils
Gruß
Ron Baker

PS: Oma wird sich freuen

Re: Isat das ein Unfall, im Sinne der AVBs einer Privaten UV

am 28.07.2005 11:06:22 von unknown

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