Eigenheimzulage, unverheiratet, Einliegerwohnung
am 02.08.2005 14:56:43 von lpfmue
Hallo zusammen,
wir (unverheiratet) sind gerade dabei, ein EFH mit Einliegerwohnung zu
bauen; Besitzverhältnisse 50:50.
In die Einliegerwohnung soll die Mutter meines Freundes ziehen ->
mietfrei.
Wie sieht es nun mit der Eigenheimzulage aus:
1 50% je Partner für die gemeinsam genutzte Wohnung im Haus
2 Nochmals 50% je Partner für die Einliegerwohnung, da unentgeldliche
Überlassung an Verwandte?
3 Oder hat, wenn überhaupt, nur mein Freund nochmals Anspruch auf die
50% Eigenheimzulage, da es ja seine Mutter ist, wir nicht verheiratet
und somit ich mit seiner Mutter auch nicht verwandt bin?
Vielen Dank im Voraus!
Elke
Re: Eigenheimzulage, unverheiratet, Einliegerwohnung
am 02.08.2005 17:56:00 von Hans-Peter Popowski
Elke schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Elke,
> wir (unverheiratet) sind gerade dabei, ein EFH mit Einliegerwohnung zu
> bauen; Besitzverhältnisse 50:50.
> In die Einliegerwohnung soll die Mutter meines Freundes ziehen ->
> mietfrei.
> Wie sieht es nun mit der Eigenheimzulage aus:
> 1. 50% je Partner für die gemeinsam genutzte Wohnung im Haus
richtig.
> 2. Nochmals 50% je Partner für die Einliegerwohnung, da unentgeldliche
> Überlassung an Verwandte?
Nein, Eigenheimzulage gibt es für _ein_ Objekt auch nur einmal.
Ein Lösung wäre gewesen, wenn jeder von Euch beiden eine Eigentumswohnung
(auch in einem Haus), gebaut hätte und Dein Freund seine unentgeltlich
überlässen hätte, so hätte jeder von Euch eine eigene Eigenheimzulage (100
%) für _sein_ Objekt bekommen.
Geht auch im Nachhinein, bzw. während der Bauausführung, wenn man eine
entsprechende Teilungserklärung abgibt, nur muss sie nachvollziehbar und
auch unter Dritten üblich sein (siehe § 8 WEG). Nur sollte man sich dazu
wirklich richtigen rechtlichen Rat suchen, denn es gibt dabei vieles zu
beachten, worauf der Fiskus besonderen Wert legt.
> 3. Oder hat, wenn überhaupt, nur mein Freund nochmals Anspruch auf die
> 50% Eigenheimzulage, da es ja seine Mutter ist, wir nicht verheiratet
> und somit ich mit seiner Mutter auch nicht verwandt bin?
Diese Variante hat sich schon erledigt, sie ist irrelevant (s.o.).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter