Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 02.08.2005 20:50:46 von Christian Franke
Hallo,
Seit mehreren Jahren kann der AG dem AN einen steuerfreien
Fahrtkostenzuschuss zahlen.
Da aber der Zuschuss von der Entfernungspauschale wieder abgezogen wird,
schwindet der Steuervorteil mit der Höhe der Werbungskosten.
Liegen die Werbungskosten nach dem Abzug noch über der Pauschale
(derzeit 920EUR), so erhöht sich das zu versteuernde Einkommen genau um
den Fahrtkostenzuschuss und der "steuerfreie" Zuschuss wird voll besteuert.
Seit 2004 wird auf den Fahrtkostenzuschuss zusätzlich 15% Pauschalsteuer
erhoben. Da trotzdem weiterhin der Abzug von den Werbungskosten erfolgt,
führt dies faktisch zu einer Doppelbesteuerung des Fahrtkostenzuschusses
(Im Extremfall: Grenzsteuersatz AN + 15%).
Ist eine derartige Doppelbesteuerung von Einkommen nach den
"steuerlichen Grundsätzen" überhaupt zulässig?
Gruß,
Christian
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 02.08.2005 21:41:22 von Hans-Peter Popowski
"Christian Franke" schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Christian,
> Seit mehreren Jahren kann der AG dem AN einen steuerfreien
> Fahrtkostenzuschuss zahlen.
>
> Da aber der Zuschuss von der Entfernungspauschale wieder abgezogen wird,
> schwindet der Steuervorteil mit der Höhe der Werbungskosten.
> Liegen die Werbungskosten nach dem Abzug noch über der Pauschale
> (derzeit 920EUR), so erhöht sich das zu versteuernde Einkommen genau um
> den Fahrtkostenzuschuss und der "steuerfreie" Zuschuss wird voll
> besteuert.
>
> Seit 2004 wird auf den Fahrtkostenzuschuss zusätzlich 15% Pauschalsteuer
> erhoben. Da trotzdem weiterhin der Abzug von den Werbungskosten erfolgt,
> führt dies faktisch zu einer Doppelbesteuerung des Fahrtkostenzuschusses
> (Im Extremfall: Grenzsteuersatz AN + 15%).
>
> Ist eine derartige Doppelbesteuerung von Einkommen nach den
> "steuerlichen Grundsätzen" überhaupt zulässig?
verstehe Deine "Überlegungen" überhaupt nicht, Du hast vergessen den Betrag,
den der ArbG zahlt mit einzubeziehen. Du hast das, was Dir Dein ArbG als
Fahrtkostenzuschuss max. zahlen kann, cash in der Tasche, oder etwa nicht?
Warum unterschlägst Du dieses?
Oder ist es Dir lieber, der ArbG zahlt nix und Du kannst die entsprechenden
Werbungskosten abziehen und bekommst entsprechend Deinem Steuersatz eine
gewisse, darauf bezogene Steuererstattung? Und wenn Dein Steuersatz Null
Prozent beträgt, was dann?
ArbG hat nix gezahlt und das FA auch nicht, aber Du bleibst auf den
Fahrtkosten sitzen.
Und wenn Dein Steuersatz auch 20 % betragen würde und die
"Fahrtkostengutschrift" wäre dann ja auch theoretisch 20 %, Dein ArbG zahlt
Dir aber 100 %, also, was gefällt Dir besser?
Hat Deine Überlegung irgend etwas mit PISA zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 02.08.2005 23:17:57 von Daniel Zauft
Christian Franke wrote:
> Hallo,
>
> Seit mehreren Jahren kann der AG dem AN einen steuerfreien
> Fahrtkostenzuschuss zahlen.
>
> Da aber der Zuschuss von der Entfernungspauschale wieder abgezogen wird,
> schwindet der Steuervorteil mit der Höhe der Werbungskosten.
> Liegen die Werbungskosten nach dem Abzug noch über der Pauschale
> (derzeit 920EUR), so erhöht sich das zu versteuernde Einkommen genau um
> den Fahrtkostenzuschuss und der "steuerfreie" Zuschuss wird voll besteuert.
>
> Seit 2004 wird auf den Fahrtkostenzuschuss zusätzlich 15% Pauschalsteuer
> erhoben. Da trotzdem weiterhin der Abzug von den Werbungskosten erfolgt,
> führt dies faktisch zu einer Doppelbesteuerung des Fahrtkostenzuschusses
> (Im Extremfall: Grenzsteuersatz AN + 15%).
>
> Ist eine derartige Doppelbesteuerung von Einkommen nach den
> "steuerlichen Grundsätzen" überhaupt zulässig?
>
> Gruß,
> Christian
Hallo Christian,
es liegt hier keine Doppelbesteuerung vor.
Der Zuschuss wird durch die Pauschsteuer abgegolten. (Besteuerung 1x)
Nach den "steuerlichen Grundsätzen" ist der Abzug von Werbungskosten nur
gegeben, wenn dem AN überhaupt Aufwand entstanden ist. In diesem Fall
hatte er aber keinen (wurde vom AG übernommen).
Wenn Werbungskosten abzugsfähig wären, hätte der AN einen steuerlichen
Vorteil: er hatte keine Aufwendungen, darf aber diese als WK abziehen.
Einleuchtend?
Grüße
Daniel
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 02.08.2005 23:37:04 von Christian Franke
Hans-Peter Popowski schrieb:
Hallo Hans-Peter,
>
> verstehe Deine "Überlegungen" überhaupt nicht, Du hast vergessen den Betrag,
> den der ArbG zahlt mit einzubeziehen. Du hast das, was Dir Dein ArbG als
> Fahrtkostenzuschuss max. zahlen kann, cash in der Tasche, oder etwa nicht?
Zunächst natürlich - bis zum Steuerbescheid
> Warum unterschlägst Du dieses?
Tue ich ja nicht, es geht um den Endabrechnung nach der Steuererklärung.
Beispiel:
30.000 Brutto
600 Fahrtkosten
900 Entfernungspauschale
700 sonstige Werbungskosten
1.Fall: 600 EUR werden als Fahrtkostenersatz gezahlt:
+30.000 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- 300 (900 Entfernungspauschale - 600 Fahrtkostenersatz)
- 700 sonstige Werbungskosten
=29.000 Gesamtbetrag der Einkünfte
2. Fall: 600 EUR werden zusätzlich als Gehalt gezahlt
+30.600 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- 900 Entfernungspauschale ohne Abzüge
- 700 sonstige Werbungskosten
=29.000 Gesamtbetrag der Einkünfte
Da der "Gesamtbetrag der Einkünfte" in beiden Fällen gleich ist, sind
auch die Steuern gleich hoch.
Fazit: Bei hohen sonstigen Werbungskosten wird der Fahrtkostenersatz wie
normales Einkommen besteuert, und zwar unabhängig vom Brutto.
Seit 2004 gibt es aber einem interessanten Unterschied: Es werden im
Fall 1 *zusätzlich* 90 EUR Pauschalsteuer bezahlt, im Fall 2 nicht.
Darum ging es: Ich frage mich nun, ob diese "faktische
Doppelbesteuerung" überhaupt zulässig ist.
> Oder ist es Dir lieber, der ArbG zahlt nix ...
Es ging natürlich nicht darum, ob es besser ist, auf den
Fahrtkostenersatz ganz zu verzichten.
> ...
> Hat Deine Überlegung irgend etwas mit PISA zu tun?
Hmm... das frage ich mich nach Deiner Antwort auch ;-)
Christian
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 03.08.2005 05:25:30 von Hans-Peter Popowski
"Christian Franke" schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Christian ,
> > verstehe Deine "Überlegungen" überhaupt nicht, Du hast vergessen den
> > Betrag, den der ArbG zahlt mit einzubeziehen. Du hast das, was Dir
> > Dein ArbG als Fahrtkostenzuschuss max. zahlen kann, cash in der
> > Tasche, oder etwa nicht?
> Zunächst natürlich - bis zum Steuerbescheid
Du hast immer noch nicht verstanden?
> > Warum unterschlägst Du dieses?
> Tue ich ja nicht, es geht um den Endabrechnung nach der Steuererklärung.
Eben, und das hatte ich ja erklärt.
> Beispiel:
> 30.000 Brutto
> 600 Fahrtkosten
> 900 Entfernungspauschale
> 700 sonstige Werbungskosten
>
>
> 1.Fall: 600 EUR werden als Fahrtkostenersatz gezahlt:
>
> +30.000 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
> - 300 (900 Entfernungspauschale - 600 Fahrtkostenersatz)
> - 700 sonstige Werbungskosten
> =29.000 Gesamtbetrag der Einkünfte
> 2. Fall: 600 EUR werden zusätzlich als Gehalt gezahlt
Diese Variante gibt es nicht, Fahrtkostenersatz, wie auch anderer
Werbungskostenersatz, sind kein Bestandteil von Lohn oder Gehalt, sie werden
"zusätzlich" zum Lohn oder Gehalt gezahlt, sie sind entweder steuerfrei oder
pauschal besteuert und unterliegen nicht der SV-Pflicht. Und sie werden bei
der Steuererklärung nicht mehr berücksichtigt (versteuert), aber sie dürfen
auch nicht als Werbungskostten abgezogen werden, weil sie ja nicht
entstanden sind, denn der ArbG hat sie ja erstattet.
Oder möchtest Du 100 % vom ArbG und dann nochmal bspw. 30 % vom FA?
Du möchtest Steuerbetrug machen?
> +30.600 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
> - 900 Entfernungspauschale ohne Abzüge
> - 700 sonstige Werbungskosten
> =29.000 Gesamtbetrag der Einkünfte
> Da der "Gesamtbetrag der Einkünfte" in beiden Fällen gleich ist, sind
> auch die Steuern gleich hoch.
Deine Rechnung ist falsch.
> Fazit: Bei hohen sonstigen Werbungskosten wird der Fahrtkostenersatz wie
> normales Einkommen besteuert, und zwar unabhängig vom Brutto.
Nein, er ist steuer- und sozialabgabenfrei.
> Seit 2004 gibt es aber einem interessanten Unterschied: Es werden im
> Fall 1 *zusätzlich* 90 EUR Pauschalsteuer bezahlt, im Fall 2 nicht.
Die Pauschalbesteuerung von Aufwendungsersatz u.ä. gibt es schon sehr viel
länger, schon seit Jahrzehnten. Lies mal §§ 40 - 40 b EStG.
> Darum ging es: Ich frage mich nun, ob diese "faktische
> Doppelbesteuerung" überhaupt zulässig ist.
Es gibt keine Doppelbesteuerung.
> > Oder ist es Dir lieber, der ArbG zahlt nix ...
> Es ging natürlich nicht darum, ob es besser ist, auf den
> Fahrtkostenersatz ganz zu verzichten.
Nein, das Problem ist, ob man 100 % Cash die Werbungskosten von seinem ArbG
ausbezahlt bekommt oder ob man nur den jeweiligen Steuervorteil hat, indem
man diese Aufwendungen als Werbungskosten, bei den Einnahmen aus
nichtselbständiger Tätigkeit abziehen kann und nur den Betrag im jeweils
geltenden Steuersatz als Vorteil einstreichen kann. Nochmal die Frage, was
ist besser, 100 % Werbungskostenersatz vom ArbG oder einen angenommen
Steuervorteil von 30 % auf die steuerlich geltend gemachten Werbungskosten,
weil der ArbG eben nichts gezahlt hat?
Und wieviel hat man von seinen Werbungskosten, wenn der Steuersatz 0 %
beträgt?
Deswegen meine Frage, was besser ist, ob man 100 % vom ArbG bekommt oder ob
man einen bestimmten Prozentsatz vom FA bekommt?
Warum zahlen einige ArbG lieber steuerfreien bzw. pauschalbesteuerten
Werbungskostenersatz anstatt einen anständigen Lohn?
Weil sie SV-Beiträge dabei sparen (abgesehen von der
Beitragsbemessungsgrenze).
> > ...
> > Hat Deine Überlegung irgend etwas mit PISA zu tun?
> Hmm... das frage ich mich nach Deiner Antwort auch ;-)
Tja, dann überleg noch einmal und gib Dir selbst die Antwort. <fg>
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 03.08.2005 07:58:05 von Christian Franke
Daniel Zauft schrieb:
Hallo,
> es liegt hier keine Doppelbesteuerung vor.
>
> Der Zuschuss wird durch die Pauschsteuer abgegolten. (Besteuerung 1x)
richtig.
Wenn aber schon alles "abgegolten" ist, darf sich doch der Zuschuss dann
beim AN nicht nochmal steuerlich *auswirken*.
>
> Nach den "steuerlichen Grundsätzen" ist der Abzug von Werbungskosten nur
> gegeben, wenn dem AN überhaupt Aufwand entstanden ist. In diesem Fall
> hatte er aber keinen (wurde vom AG übernommen).
natürlich auch richtig.
>
> Wenn Werbungskosten abzugsfähig wären, hätte der AN einen steuerlichen
> Vorteil: er hatte keine Aufwendungen, darf aber diese als WK abziehen.
>
> Einleuchtend?
jein.
Beide Argumente für sich sind natürlich einleuchtend.
Zusammengenommen führen sie aber zu der erwähnten doppelten Besteuerung.
Schon vor 2004 brachte der Fahrtkostenzuschuss für den AN keine
Steuervorteile, wenn hohe Werbungskosten vorlagen.
Und jetzt kommen zusätzlich 15% Pauschalsteuer oben drauf (und die
werden nicht zwangsläufig vom AG übernommen).
Am Rande: Gehört diese Änderung auch zum Haushaltsbegleitgesetz 2004
("Koch-Steinbrück Liste" vom 29.12.2003)?
Dann wären handwerkliche Fehler bei der Gesetzesänderung kein Wunder.
Gruss
Christian
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 03.08.2005 16:05:10 von axbnospamatall
Am Wed, 03 Aug 2005 07:58:05 +0200, schrieb Christian Franke
<> :
>> Der Zuschuss wird durch die Pauschsteuer abgegolten. (Besteuerung 1x)
>
>richtig.
>Wenn aber schon alles "abgegolten" ist, darf sich doch der Zuschuss dann
>beim AN nicht nochmal steuerlich *auswirken*.
Macht er ja auch nicht. Der AN darf halt nur nicht Werbungskosten
ansetzen, die ihm gar nicht entstanden sind.
>Schon vor 2004 brachte der Fahrtkostenzuschuss für den AN keine
>Steuervorteile, wenn hohe Werbungskosten vorlagen.
>Und jetzt kommen zusätzlich 15% Pauschalsteuer oben drauf (und die
>werden nicht zwangsläufig vom AG übernommen).
Die werden vom AG übernommen. Ansonsten ist es keine pauschale Steuer.
Variante 1 AG zahlt die Pauschalversteuerte Erstattung:
Einnahmen: 30.000
zzgl. Fartkostenerstattung 500
abzgl. WK 1.000
=======
Einkünfte 29.500
Variante 2: Arbeitgeber zahlt höheren Lohn
Einnahmen: 30.500
abzgl. WK 1.000
==========
Einkünfte 29.500
Exakt das gleiche Ergebnis für den AN
Variante 3 AG zahlt keinen Zuschuss
Einnahmen 30.000
abzgl. WK 1.000
===========
Einkünfte 29.000
Du siehst den Nachteil für den AN hier? 500 EUR weniger in der Tasche.
Das der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss mit 15 % besteuern muss,
mag vielleicht wie eine Doppelbesteuerung aussehen, ist sie aber
nicht. Zum einen zahlt der AG diese Steuer und nicht der AN und zum
zweiten entfällt dann hierbei die Sozialversicherung, was bei 500 EUR
immerhin 200 EUR (AN+AG-Anteil) ausmacht.
Es ist also ein Nullsummenspiel, wo jedoch der AN 20 % SV und der
Arbeitgeber immerhin noch 5% SV sparen.
Grüße
Axel
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 03.08.2005 20:13:08 von Christian Franke
Hallo,
Axel Böhm schrieb:
>>...
>>Wenn aber schon alles "abgegolten" ist, darf sich doch der Zuschuss dann
>>beim AN nicht nochmal steuerlich *auswirken*.
>
>
> Macht er ja auch nicht. Der AN darf halt nur nicht Werbungskosten
> ansetzen, die ihm gar nicht entstanden sind.
Richtig - und genau das führt zu der steuerlichen Auswirkung.
>
>
>>Schon vor 2004 brachte der Fahrtkostenzuschuss für den AN keine
>>Steuervorteile, wenn hohe Werbungskosten vorlagen.
>>Und jetzt kommen zusätzlich 15% Pauschalsteuer oben drauf (und die
>>werden nicht zwangsläufig vom AG übernommen).
>
>
> Die werden vom AG übernommen. Ansonsten ist es keine pauschale Steuer.
Der AG muss die Pauschalsteuer zwar an das Finanzamt zahlen, darf sie
aber durchaus dem AN dann wieder vom überwiesenen Gehalt abziehen.
Siehe
"Außerdem müssen Sie meist die Pauschalsteuer ... übernehmen,..."
>
> Variante 1 AG zahlt die Pauschalversteuerte Erstattung:
> Einnahmen: 30.000
> zzgl. Fartkostenerstattung 500
> abzgl. WK 1.000
> =======
> Einkünfte 29.500
>
> Variante 2: Arbeitgeber zahlt höheren Lohn
>
> Einnahmen: 30.500
> abzgl. WK 1.000
> ==========
> Einkünfte 29.500
>
> Exakt das gleiche Ergebnis für den AN
Richtig, genau das war ja meine Aussage: Bei hohen Werbungskosten kein
Steuervorteil für den AN in Variante 1.
Allerdings ist dies bei Deinem Zahlenbeispiel nicht der Fall, da die
Werbungskosten zu niedrig sind.
Das FA würde dann so rechnen:
Variante 1: AG zahlt die Pauschalversteuerte Erstattung
Einnahmen: 30.000
Werbungskosten: -1000
Fahrtkostenerstattung: +500
=======
verbleibende Werbungskosten: -500
mindestens Werbungskostenpauschale: -920
========
Einkünfte: 29.080
Hier bekommt der AN durch die Pauschale fast die gesamten Fahrtkosten
wirklich steuerfrei.
Ab Werbungskosten von 1420,-- ist dieser Vorteil dann vollständig dahin.
>
> Variante 3 AG zahlt keinen Zuschuss
> ...
> Du siehst den Nachteil für den AN hier? 500 EUR weniger in der Tasche.
Klar, natürlich ist es Unsinn, auf die zusätzliche Zahlung ganz zu
verzichten;-)
> ...
> Es ist also ein Nullsummenspiel, wo jedoch der AN 20 % SV und der
> Arbeitgeber immerhin noch 5% SV sparen.
Auch unbestritten, "Fahrtkostenerstattung statt Gehaltserhöhung" lohnt
sich natürlich aufgrund der SV-Ersparnis trotzdem.
Allerdings muss man spätestens dann rechnen, wenn das Gehalt über der
KV-Beitragsbemessungsgrenze liegt:
Dann spart der AN noch 13%, der AG legt 2% drauf.
Dann stimmt auch die Aussage der ZDF WISO Redaktion (siehe Link oben),
dass es sich für den AN auch dann noch lohnt, wenn er die Pauschalsteuer
auch übernehmen muss, nicht mehr unbedingt;-)
Gruß
Christian
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 03.08.2005 20:37:46 von Christian Franke
Hans-Peter Popowski schrieb:
> ...
>>Da der "Gesamtbetrag der Einkünfte" in beiden Fällen gleich ist, sind
>>auch die Steuern gleich hoch.
>
>
> Deine Rechnung ist falsch.
Und wie sieht dann die korrekte Rechnung aus?
>>>...
>>>Hat Deine Überlegung irgend etwas mit PISA zu tun?
>
>
>>Hmm... das frage ich mich nach Deiner Antwort auch ;-)
>
>
> Tja, dann überleg noch einmal und gib Dir selbst die Antwort. <fg>
Da ich das Informatik-Diplom bereits 15 Jahre vor der ersten PISA-Studie
bekommen habe, fühle ich mich hier nicht wirklich angesprochen...
Gruss
Christian
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 03.08.2005 21:02:15 von axbnospamatall
Am Wed, 03 Aug 2005 20:13:08 +0200, schrieb Christian Franke
<> :
>Der AG muss die Pauschalsteuer zwar an das Finanzamt zahlen, darf sie
>aber durchaus dem AN dann wieder vom überwiesenen Gehalt abziehen.
>
>Siehe
>"Außerdem müssen Sie meist die Pauschalsteuer ... übernehmen,..."
Aber auch das ZDF sagt, dass selbst in diesem Falle der AN noch spart.
Er bekommt Geld vom Arbeitgeber und zahlt darauf nur 15 % ESt.
>> Variante 1 AG zahlt die Pauschalversteuerte Erstattung:
>> Einnahmen: 30.000
>> zzgl. Fartkostenerstattung 500
>> abzgl. WK 1.000
>> =======
>> Einkünfte 29.500
>>
>> Variante 2: Arbeitgeber zahlt höheren Lohn
>>
>> Einnahmen: 30.500
>> abzgl. WK 1.000
>> ==========
>> Einkünfte 29.500
>>
>> Exakt das gleiche Ergebnis für den AN
>
>Richtig, genau das war ja meine Aussage: Bei hohen Werbungskosten kein
>Steuervorteil für den AN in Variante 1.
>
>Allerdings ist dies bei Deinem Zahlenbeispiel nicht der Fall, da die
>Werbungskosten zu niedrig sind.
>Das FA würde dann so rechnen:
>
>
>Variante 1: AG zahlt die Pauschalversteuerte Erstattung
>
>Einnahmen: 30.000
>Werbungskosten: -1000
>Fahrtkostenerstattung: +500
> =======
>verbleibende Werbungskosten: -500
>mindestens Werbungskostenpauschale: -920
> ========
>Einkünfte: 29.080
>
>
>Hier bekommt der AN durch die Pauschale fast die gesamten Fahrtkosten
>wirklich steuerfrei.
>Ab Werbungskosten von 1420,-- ist dieser Vorteil dann vollständig dahin.
Das ist aber auch ungerecht, gegenüber jemanden der gar keine
Fahrkosten hat. Denn der bekommt 920 EUR Pauschbetrag obwohl er keine
Aufwendungen hat.
Du siehst totale Gerechtigkeit gibt es nicht und kann es nicht geben.
Der Effekt den Du schilderst, der tritt nur in dem Fall ein, wo die
tatsächlichen Werbungskosten weniger als 920 EUR betragen. Und da der
Bürger nun mal nur Anspruch hat soviel geltend zu machen, wie ihm
tatsächlich entsteht, ist niemand benachteiligt.
>> Es ist also ein Nullsummenspiel, wo jedoch der AN 20 % SV und der
>> Arbeitgeber immerhin noch 5% SV sparen.
>
>Auch unbestritten, "Fahrtkostenerstattung statt Gehaltserhöhung" lohnt
>sich natürlich aufgrund der SV-Ersparnis trotzdem.
>
>Allerdings muss man spätestens dann rechnen, wenn das Gehalt über der
>KV-Beitragsbemessungsgrenze liegt:
>Dann spart der AN noch 13%, der AG legt 2% drauf.
Wenn Du dann noch keinen Dienstwagen hast, machst Du aber was falsch
:-)
Grüße
Axel
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 04.08.2005 18:51:23 von Daniel Zauft
Christian Franke wrote:
> Daniel Zauft schrieb:
>
> Hallo,
>
>> es liegt hier keine Doppelbesteuerung vor.
>>
> [..]
>>
> Zusammengenommen führen sie aber zu der erwähnten doppelten Besteuerung.
>
Ich denke, ich habe jetzt verstanden, was du unter "Doppelbesteuerung"
meinst. Der Begriff ist unpassend. Der Effekt der Pauschalierung ist in
der Tat eine "Mehrsteuer":
a) Pauschalierung
AN erhält 1.000 Euro steuerfrei
keine Werbungskosten
Besteuerung (total): 15%
b) Lohnerhöhung
AN erhält 1.000 steuerpflichtig
../. 1.000 Euro Werbungskosten
Besteuerung: 0%
Hauptzweck der Pauschalierung ist die Ersparnis von Sozialabgaben zum
Einen, zum Anderen, dass der AN das Geld direkt in voller Höhe erhält.
Wenn dabei als Randeffekt Lohnsteuer ensteht, ist das systembedingt. Was
daran gegen die "steuerlichen Grundsätze" verstoßen soll, ist mir
schleierhaft. Hier liegt ein Wahlrecht vor: Mit der teilweisen
Steuerpflicht des Fahrtkostenzuschusses erkauft man sich die SV-Freiheit.
> Schon vor 2004 brachte der Fahrtkostenzuschuss für den AN keine
> Steuervorteile, wenn hohe Werbungskosten vorlagen.
> Und jetzt kommen zusätzlich 15% Pauschalsteuer oben drauf (und die
> werden nicht zwangsläufig vom AG übernommen).
>
> Am Rande: Gehört diese Änderung auch zum Haushaltsbegleitgesetz 2004
> ("Koch-Steinbrück Liste" vom 29.12.2003)?
> Dann wären handwerkliche Fehler bei der Gesetzesänderung kein Wunder.
>
Mal eine Frage: Wie kommst du darauf, dass es die Pauschalbesteuerung
erst seit 2004 gibt? Selbst 1998 stand die schon im § 40 EStG. Ab 2004
ist die Steuerfreiheit von "Job-Tickets" weggefallen, aber das kannst du
nicht meinen ...
Grüße
Daniel
Re: Fahrtkostenzuschuss: Doppelbesteuerung zulässig?
am 04.08.2005 22:09:01 von J M Schlatter
Daniel Zauft schrieb:
> Ich denke, ich habe jetzt verstanden, was du unter "Doppelbesteuerung"
> meinst. Der Begriff ist unpassend. Der Effekt der Pauschalierung ist in
> der Tat eine "Mehrsteuer":
>
> a) Pauschalierung
> AN erhält 1.000 Euro steuerfrei
> keine Werbungskosten
> Besteuerung (total): 15%
>
> b) Lohnerhöhung
> AN erhält 1.000 steuerpflichtig
> ./. 1.000 Euro Werbungskosten
> Besteuerung: 0%
Wenn man es so rechnet, hast Du Recht - keine doppelte Besteuerung.
Meine Argumentation, dass dadurch, dass beim AN kein Steuerspareffekt
entsteht (oben auch schön zu sehen), die Fahrtkosten beim AN faktisch
nochmal besteuert werden, ist so vermutlich nicht mehr haltbar.
>
> Hauptzweck der Pauschalierung ist die Ersparnis von Sozialabgaben zum
> Einen, zum Anderen, dass der AN das Geld direkt in voller Höhe erhält.
>
> Wenn dabei als Randeffekt Lohnsteuer ensteht, ist das systembedingt. Was
> daran gegen die "steuerlichen Grundsätze" verstoßen soll, ist mir
> schleierhaft. Hier liegt ein Wahlrecht vor: Mit der teilweisen
> Steuerpflicht des Fahrtkostenzuschusses erkauft man sich die SV-Freiheit.
OK.
>
> Mal eine Frage: Wie kommst du darauf, dass es die Pauschalbesteuerung
> erst seit 2004 gibt? Selbst 1998 stand die schon im § 40 EStG. Ab 2004
> ist die Steuerfreiheit von "Job-Tickets" weggefallen, aber das kannst du
> nicht meinen ...
.... sorry, aber genau die meinte ich ;-)
In der Berichterstattung zu den Änderungen 2004 war die Terminologie nun
wirklich nicht einheitlich. Mal steht dort tatsächlich "Job-Tickets",
mal steht nur allgemein "Fahrtkostenzuschüsse", z.B beim BdSt:
www.steuerzahler.de/files/65/Koch-Steinbrueck.pdf
Danke für Deine einleuchtenden Erklärungen.
Grüße
Christian